Südafrika:Zumas Plan scheitert

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Südafrika darf den Internationalen Strafgerichtshof nicht verlassen. Das Tribunal und viele Staaten haben ein problematisches Verhältnis.

Von Stefan Ulrich, München

Südafrika darf sich vorerst nicht vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zurückziehen. Der Oberste Gerichtshof in Pretoria entschied am Mittwoch, die Ankündigung der südafrikanischen Regierung vom Oktober, das Tribunal in einem Jahr zu verlassen, sei "verfassungswidrig und ungültig". Präsident Jacob Zuma müsse sie sofort zurückziehen. Das Land könne den Gerichtshof nur mit Zustimmung des Parlaments verlassen. Die Regierung teilte daraufhin mit, sie werde prüfen, ob sie das Urteil anfechte. Die Regierungspartei ANC verfügt zudem über eine klare Mehrheit im Parlament, sodass dieses nun die Zusammenarbeit mit dem Weltgericht aufkündigen könnte. Ein derartiger Beschluss würde jedoch erst ein Jahr nach Hinterlegung im Generalsekretariat der Vereinten Nationen in New York wirksam werden.

Das Tribunal und viele afrikanischen Staaten haben ein problematisches Verhältnis

Südafrika gehörte unter seinem früheren Präsidenten Nelson Mandela zu den Gründern und stärksten Unterstützern des 1998 geschaffenen Weltstrafgerichts. Mandelas Nachfolger Zuma überwarf sich jedoch 2015 mit dem Tribunal. Er ließ damals den sudanesischen Diktator Omar al-Baschir nach einem Besuch in Johannesburg in dessen Heimat zurückreisen, obwohl er ihn nach Den Haag hätte ausliefern müssen. Al-Baschir wird vom Gerichtshof wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit weltweit per Haftbefehl gesucht. Südafrikas Präsident Zuma ist der Ansicht, amtierende Staatschefs sollten Immunität vor dem Weltgericht genießen. Dies ist gemäß dessen Statut jedoch gerade nicht der Fall.

Das Verhältnis zwischen dem Tribunal und afrikanischen Staaten hat sich in den vergangenen Jahren insgesamt verschlechtert. Einige afrikanische Regierungen werfen den Haager Richtern vor, sie klagten fast ausschließlich Afrikaner an, nähmen besonders afrikanische Regierungen ins Visier, verhielten sich neokolonialistisch und arbeiteten zudem auch noch wenig effektiv. Burundi und Gambia erklärten im Herbst mit dieser Begründung ebenfalls ihren Austritt aus dem Gericht. Die Afrikanische Union befürwortete bei einem Treffen Ende Januar einen "kollektiven Rückzug" der afrikanischen Staaten. Der Beschluss ist nicht bindend.

Etliche afrikanische Länder - zum Beispiel Nigeria, Senegal und die Elfenbeinküste - sind jedoch Unterstützter des Tribunals. Gambia hat inzwischen einen neuen Präsidenten, der entschieden hat, weiter bei dem Gericht mitzumachen. Auch viele afrikanische Menschenrechtler befürworten das Gericht entschieden. Sie halten die Behauptung, der Gerichtshof sei anti-afrikanisch, für falsch. In etlichen Fällen seien es nämlich afrikanische Regierungen selbst gewesen, die das Tribunal gebeten hätten einzugreifen. Zudem leide Afrika unter besonders vielen schlimmen Konflikten, die die heimische Justiz oft kaum aufarbeite. Wenn sich das Haager Gericht besonders um afrikanische Opfer kümmere, dann zeuge das doch gerade von einer pro-afrikanischen Haltung.

Das Völkertribunal beruht auf dem Prinzip einer freiwilligen Mitgliedschaft der Staaten. Derzeit gehören ihm 124 Länder an, darunter alle 28 Mitglieder der Europäischen Union und 34 afrikanische Staaten. Einige große Mächte wie die USA, China und Russland haben sich dem Gerichtshof dagegen nicht angeschlossen. Auch Staaten wie Syrien, in denen es zu massenhaften Schwerverbrechen kommt, sind nicht Mitglied.

© SZ vom 23.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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