Völkermord? Kriegsverbrechen? "All diese Dinge sind Lügen": Der Präsident des Sudans wehrt sich gegen die Anschuldigungen des Chefanklägers des Weltgerichts - und spricht den Richtern die Autorität ab.
Der sudanesische Präsident Omar al-Baschir hat die vom Internationalen Strafgerichtshof erhobenen Anschuldigungen wegen Völkermordes in der Krisenregion Darfur als Lügen zurückgewiesen. Nachdem der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) einen Haftbefehl gegen al-Baschir beantragt hatte, betonte der sudanesische Staatschef im nationalen Fernsehen, dass er das Gericht nicht anerkenne.
"Der Gerichtshof hat über den Sudan keine Gerichtsbarkeit", sagt der sudanesische Präsident Omar Hassan al-Baschir. (© Foto: AFP)
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"Der Gerichtshof hat über den Sudan keine Gerichtsbarkeit", sagte er am Montagabend im sudanesischen Fernsehen. "Wer auch immer Darfur besucht hat, wird wissen, dass all diese Dinge Lügen sind", wies er die Vorwürfe von Ankläger Luis Moreno-Ocampo zurück. Dieser hatte am Montag den Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten beantragt. Er müsse sich angesichts der blutigen Verfolgung der schwarzafrikanischen Bevölkerung von Darfur vor dem Gericht verantworten, verlangte Moreno-Ocampo in Den Haag.
Der sudanesische UN-Botschafter Abdalmahmud Abdalhaleem Mohamad bezeichnete den Antrag als illegal und warnte vor "katastrophalen Folgen" für die Friedensbemühungen in Darfur.
Auch Sudans Vize-Präsident Ali Osman Mohamed Taha sprach von einem "illegalen Vorgehen". Da der Sudan auch nicht Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofes sei, habe dieser auch nicht das Recht, über einen sudanesischen Staatsbürger zu urteilen, wurde Taha von der nationalen Agentur Suna zitiert.
Die Afrikanische Union (AU) warnte vor "weitreichender Anarchie" in der Krisenprovinz Darfur, falls es zu einem Prozess kommen sollte. "Wenn Baschir angeklagt und gefangengenommen wird, ergibt sich ein Machtvakuum im Sudan", sagte Tansanias Außenminister Bernard Membe, dessen Land derzeit den AU-Vorsitz innehat, am Montag in Daressalam. Auch der Sudan warnte vor einem Verfahren gegen Baschir.
Es ist völlig offen, wann der IStGH über den Antrag entscheidet. Voraussichtlich wird dies mehrere Monate dauern. Die Arabische Liga berief umgehend eine Krisensitzung ihrer Außenminister für den kommenden Samstag ein. Die Vereinten Nationen und die EU reagierten zurückhaltend auf den spektakulären Schritt Moreno-Ocampos.
Die Verantwortung für Vertreibung, Mord und Vergewaltigung in Darfur durch die arabischen Dschandschawid-Milizen trage an erster Stelle Baschir, sagte Moreno-Ocampo. Dessen Kontrolle über das Land sei "absolut". "Die Entscheidung für den Genozid wurde durch al-Baschir persönlich getroffen." Moreno-Ocampo verwies auf Schätzungen, wonach schon etwa 300 000 Menschen getötet wurden.
Außer Völkermord hat Moreno-Ocampo Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in seinem Antrag auf Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten aufgeführt.
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(dpa/AFP/woja/gdo)
Die Ärzte in München
habe hier in kreuzberg in einer boutiqe ein t-shirt mit der aufschrift "ich wars nicht" gesehen. hab das meinem neffen geschickt. kennt einer hier zufällig die konfektionsgrösse von al-baschir ?
Also an manchen Tagen zweifel ich an der Menschheit... das irgendwann mal Jemand den Völkermord in Dafur runterspielt hätte ich mir nie träumen lassen... traurig aber wahr, anscheinend gibt es wirklich keine Grenzen des Anstandes und der Moral mehr wenn es darum geht gegen irgendwen zu hetzen.
Die Motivation die hinter dieser Verharmlosung steckt ist ja nicht die Absicht Al Baschir zu verteidigen sondern vielmehr jemand Anderes anzuprangern... so viel Verachtung für die Opfer findet man sonst nur bei den Tätern selbst.
Ich bin entsetzt...
Punkt 1 stimmt, war aber lediglich ein Schreibfehler. Der IGH kann nur Staaten anklagen, keine Einzelpersonen.
Punkt 2 Interessiert mich nicht, wer das Abkommen anerkennt oder nicht. Es geht mir um das Verfahren und die Beweisvorlage. Selbst wenn Baschir verurteilt wird, wer soll ihn denn festnehmen?
Punkt 3: siehe P.2. Ein Verbrechen wird nicht dadurch gerechtfertigt, daß sich einige Staaten dieses Recht nehmen oder (wie ihr Beispiel Deutschland es wohl andeuten soll) sich die Rosinen aus dem Vertrag herauspicken.
Der IStGH ist in meinen Augen mit wesentlich mehr Unabhängigkeit und (zumindest bei den Unterzeichnerstaaten) mehr Legitimität ausgestattet als der IGH, der ja nur auf Antrag Anklage erheben kann.
Außerdem habe ich es irgendwie satt, daß wirklich bei allen Themen dieser Art die USA ins Spiel gebracht werden, als ob der IStGH eine US-Institution wäre, die beliebig (vom Nicht-Unterzeichner USA???) mißbraucht werden kann. Sie unterschätzen die Integrität der Richter.
1. Äpfel und Birnen. Der IGH ist nicht der IStgHIn diesem Artikel geht es um letzteren. Übrigens auch nicht mit dem ICTY verwechseln.
2. Der IStGH wird nicht nur vom Sudan, sondern auch von anderen Staaten nicht anerkannt. Z.B. den USA.
3.Super - ein internationales Strafrecht, das, falls es z.B. bei einem Ami zur Anwendung käme, die gewaltsame Befreiung desselben durch US-Streitkräfte in den Niederlanden zur Folge hätte.
Ja, so sind sie, die Amis, speziell Bush.
Deutschland hingegen ist GANZ anders. Hält sich ans Völkerrecht und befördert es zudem.
Weit gefehlt. In den Haag gibt es auch den IGH, eine weit ältere Institution als es der Strafgerichtshof ist.
Deutschland unterwirft sich nun -schon!- der Rechtssprechung des IGH. Außer bei
"(ii) Streitigkeiten, welche
a) die Verwendung von Streitkräften im Ausland, die Mitwirkung hieran oder die Entscheidung hierüber betreffen, daraus herrühren oder damit in Zusammenhang stehen oder
b) die Nutzung des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des dazugehörenden Luftraumes sowie von deutschen souveränen Rechten und Hoheitsbefugnissen unterliegenden Seege- bieten für militärische Zwecke betreffen, daraus herrühren oder da- mit in Zusammenhang stehen;"
Bundestagsdrucksach 16/9218 (.pdf)
Anders gesagt: Deutschland erkennt den IGH an außer in den Fällen, in denen es wichtig wäre.
Ein Schlag ins Gesicht des Völkerrechts und des Bundestags, dem der Fakt ohne Diskussion oder gar Abstimmung nur eben mal mitgeteilt wurde.
4. Sie glauben an die unabhängigkeit des IStGH? Schön, das ist so bei GLAUBEN, daß er voraussetzungslos ist. Woran machen Sie andernfalls Ihre Überzeugung fet?
was hat der ankläger denn erwartet ? dass al-baschir in büsserhemd und handschellen zum haager tribunal pilgert ?
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