Die Demokratie in Deutschland gleicht einem Apfelbaum: alt, gut gewachsen, aber da und dort verdorrt. Die Schlichtung zu Stuttgart 21 ist der Versuch, Defizite zu beheben und das Vertrauen in die staatlichen Institutionen wieder zu stabilisieren.
Stuttgart 21 ist ein verkehrspolitisches Großprojekt. Die Schlichtung zu Stuttgart 21 ist ein demokratiepolitisches Großprojekt. Womöglich ist das zweite Projekt noch wichtiger als das erste, weil es der Versuch ist, Defizite der repräsentativen Demokratie zu heilen, wie sie in den anhaltend zornigen Massenprotesten gegen den Bahnhofs- und Schnelltrassenbau zum Ausdruck kommen.
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Holzkreuze vor dem Stuttgarter Bahnhof: Stuttgart 21 ist ein verkehrspolitisches Großprojekt. Die Schlichtung zu Stuttgart 21 ist ein demokratiepolitisches Großprojekt (© dpa)
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Diese Schlichtung soll, im konkreten und extremen Fall Stuttgart, die Störung des Verhältnisses zwischen Bürgern und Staat beheben oder verkleinern. Die Schlichtung soll nicht nur zwischen den verfeindeten Gegnern und Befürwortern von Stuttgart 21 vermitteln; sie soll nicht nur eine einvernehmliche Lösung finden (am besten eine, die zur Volksabstimmung führt). Sie soll auch das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und Behörden wieder stabilisieren; denn diese sind es schließlich, die ein Ergebnis der Schlichtung gegebenenfalls umsetzen und praktizieren müssen. Die Schlichtung ist also etwas anderes als ein Tag der offenen Tür, bei dem die Bürger einmal im Jahr Gelegenheit haben, mit dem Ministerpräsidenten zu reden und das Innere der Macht zu betreten. Sie ist ein Experiment, bei dem Vertreter der internetgestärkten Zivilgesellschaft mit Vertretern der repräsentativen Demokratie gleichberechtigt am Tisch sitzen und verhandeln.
Die Schlichtung ist ein Experiment schon deshalb, weil eine solche Schlichtung in den Gesetzen, die vom Bau von Großprojekten handeln, nicht vorgesehen ist. Auch im Grundgesetz gibt es keine Schlichtung; es gibt dort nicht einmal Bürger. Es gibt dort nur das "Volk", die "Deutschen" oder Subjekte namens "Jeder" oder "Jedermann". Die Staatsgewalt geht laut Grundgesetz "vom Volke aus" und nicht vom Bürger, und sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt - und wenn sie dann ausgeübt ist, ist man ihr unterworfen, nach Maßgabe der Gesetze des öffentlichen Rechts.
Bürger ist der Bürger nach herkömmlichem Verständnis vor allem im bürgerlichen Recht, also dort, wo er, geregelt vom BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, mit seinesgleichen umgeht, Verträge schließt und Geschäfte macht; im Bürgerlichen Recht sind Schlichtungen auch gang und gäbe. Ansonsten ist der Bürger "Staatsbürger", seine Beziehung zum Staat ist nach herkömmlichem Verständnis ein Verhältnis der Unter- und Überordnung.
Im gesamten öffentlichen Recht, dort also, wo der Staat agiert, gibt es den "Bürger" nur ausnahmsweise; es gibt stattdessen Wähler, Betroffene, Beteiligte und Dritte, es gibt Eigentümer, Entschädigungsberechtigte und Entschädigungspflichtige. Und in den meisten Lehrbüchern des Staats- und Verfassungsrechts ist es ähnlich: In den älteren Auflagen findet sich der Bürger nicht einmal im Stichwortverzeichnis; in den mittleren Auflagen findet man ihn als Kollektiv, nämlich als "Bürgerinitiative". In die neueren Auflagen ist der Bürger dann endlich eingewandert, wohl deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht immer öfter vom "Recht des Bürgers" spricht.
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Denn diese Nicht-Repräsentanten werden von den Parteiführungen "gemacht", und zwar auf Listenplätzen, die bestmöglich "sicher" sind!
Bei den GRÜNEN gibt es einen einzigen Repräsentanten, Herrn Ströbele, dessen Mandat nicht der Liste zu verdanken ist, sondern SEINEN Wählern!
Ob es bei anderen Bundestagsparteien einen vergleichbaren Fall gibt, d.h. ein Mandat OHNE dass der Name des Gewählten auf einer Parteiliste stand, ist mir nicht bekannt!
DAS ist das Eine! Das Andere ist der, sage und schreibe 15 (i.W. fünfzehn) Jahre andauernde Planungs- und Entscheidungsprozess, der, und das ist besonders bemerkenswert, noch immer derart viele -ungeplante- und deshalb auch unkalkulierbare- offene Fragen und unbekannte Kosten enthält, dass die Durchsetzung einer derart unzureichenden Planung nur noch von Hasardeuren oder Nutzniessern gefordert werden kann!
Ein Weiteres kommt hinzu: In den vergangenen 15 Jahren hat sich vieles, sogar sehr Wichtiges verändert; aus der einstmals relativ wohlhabenden Bundesrepublik wurde ein Schuldenstaat, der zu allem Überfluss auch noch für seine und andere Banken mit rund 500 Milliarden EURO bürgt!
Kein Mensch, auch kein seiner Sinne wenigstens noch einigermassen mächtige Berufspolitiker, würde bei dieser Sachlage ein Multimilliarden-Projekt durchpeitschen, wenn er selbst mit seinem Privatvermögen dafür haften müsste.
Übrigens sollten sich die Protagonisten der Atomenergie ein Beispiel an Stuttgart21 nehmen, denn das Atomendlager GORLEBEN wird "vom Volk" mit noch gewichtigeren Gründen und deshalb noch grösserer Mehrheit abgelehnt werden!
...“Defizite zu beheben und das Vertrauen in die staatlichen Institutionen wieder zu stabilisieren“. Ich denke, diese Zeiten sind vorbei. Warum sollte das Bundesverfassungsgericht dahingehend entscheiden... Einsatz von Kampfjets und Panzer im Inland? Ja oder doch nicht. So soll Vertrauen und Stabilisierung entstehen...? Im Leben nicht! Die Zukunft wird wild...
Unsere repräsentative Demokratie hat ein fundamentales Strukturproblem: Die Bürger wählen zwar ihre Repräsentanten, werden im Verlauf der Legislatur aber nicht von ihnen vertreten.
Vertreten tun die Repräsentanten die mächtigen Lobbygruppen, die mit sehr viel Geld und völlig intransparent Einfluss ausüben: Auf den Regierungschef, auf die Minister, und wenn's sein muss auf jeden Abgeordneten.
Nachdem Deutschland über keinerlei Antikorruptionsgesetzgebung für Parlamentarier verfügt, ist es eins der korruptionsanfälligsten Länder. Nicht mal die einschl. UN-Konvention hat es ratifiziert!
Und hier kommt der Vorteil der semiplebiszitären Demokratie nach Schweizer Vorbild ins Spiel: Ein ganzes Volk zu korrumpieren ist schlichtweg zu teuer!
Der Gotthard Basistunnel wurde ein Dutzend Jahre lang erörtert; dann folgte ein Plebiszit; und nun hat jeder seinen Frieden gefunden.
Dies muss ein Modell sein für Stuttgart 21, ja, für Deutschland 21 !!
Sehr geehrter Herr Prantl, Ihr Kommentar ist nicht nur als Diskussionsgrundlage sondern offenbar auch als Erklärung über unser Grundgesetz zu verstehen. Diesem Gedanken folgend hätte also Heiner Geißler durchaus recht, wenn er bei S 21 von Entscheidungskriterien des letzten Jahrhunderts spricht. Demzufolge ist aber auch Kritik an unserem hoch gelobten GG angebracht. Die Politik hat es demzufolge nicht vermocht, das Grundgesetz im Laufe der Jahre weiter zu entwickeln.. Hier kommt natürlich sofort ein gewisser Zweifel, oder sagen wir besser, ein gewisses Unbehagen auf, dass nämlich zu oft und zu gerne am GG "herum entwickelt" wird. Diese Kritik und die Tatsache, dass zu Änderungen immerhin eine Zweidrittel Mehrheit nötig ist, zeigen auf, wie schwierig es ist, Novellierungen zu erreichen. Aber es ist schon auch bedenklich, dass das GG keine Bürger sondern nur Volk kennt. Ganz im Sinne des Obrigkeitsstaates. Aber diese Zeit ist doch wohl längst vorbei. Nur die politische Klasse hat es noch nicht begriffen. Und das zeigt über deutlich das große Dilemma hierzulande an. Damit verbunden dürften Macht Lobbyismus und Geld sein.Insofern ist S 21 wohl auch ein Teil des zivilen Ungehorsams, weil Interessengruppen sich gegen die Bürger, pardon, das Volk durchsetzen, zu eigenem und nicht dem Gemeinwohl verpflichteten Vorteil. Übrigens: Der Ministerpräsident in Stuttgart wird vermutlich wie in anderen Bundesländern auch nicht vom "Volk" sondern vom Landtag gewählt. Und Mappus hat in keinem Falle von den Bürgern die entsprechende Legitimität erhalten. Und trotzdem habe ich persönlich immer noch den Eindruck, dass er mit seinen Getreuen das Projekt mehr als Entscheidung nach Gutsherren Art vorangetrieben hat. Die repräsentative Demokratie machts möglich!
Nun dieser Bericht will Defiziette aufzeigen,was ich fuer gut halte. Die grossete Kritik der Menschen im Lande sind folgende Punkte, eine sehr schlechte und falsche Planung von Grossprojeckten,die Mehrkosten darf der Normalbuerger bezahlen. Es wird offt ueber die Koepfe der Menschen entschieden,bei der Gestalltung werden sie kaum gefragt. Auch gibt es eine Mentalitaet die alles neues ablehnt,dass ist auch ein Teil der Wahrheit. Nun wer den Gotthart Tunnel sieht der merkt langsam das dann im Rheintal alle 4 Minuten ein Eilgueterzug durchfaehrt, warum ? Die Bahn hat bis heute keine erforderliche Gueterstrecke dafur zu Verfuegung gestellt. Das ist es was die Menschen stoert,dasss selbe gillt fuer Stuttgart 21,haette es einen Plan B. gegeben und es waehre zum Entscheid gekommen,gaebe es den ganzen Streit nicht. Das sind nur einige Dinge die ich dazu anmerke.
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