Stuttgart 21:Sie demonstrieren, sie demonstrieren nicht

Die Gegner von "Stuttgart 21" gehen auf die Straße, die Befürworter nicht: Dem Adventsfrieden zuliebe wollen sie auf die Kundgebung verzichten. Vor Gericht könnte der Streit indes weitergehen.

Die Befürworter des Bahnprojekts "Stuttgart 21" verzichten diesen Samstag, 18. Dezember auf ihre geplante Demonstration: "Die Innenstadt soll in der Vorweihnachtszeit nicht weiter belastet werden", sagte der Organisator Christian List den Stuttgarter Nachrichten. Die Gegnerorganisation "Parkschützer" will hingegen am Samstag den geplanten "Weihnachtsumzug" gegen das umstrittene Bahnprojekt durchführen.

Demonstration gegen Stuttgart 21

"Ihr kriegt uns nicht los": Am Samstag wollen die Gegner von "Stuttgart 21" einen "Weihnachtsumzug" durchführen.

(Foto: dapd)

Bei "Stuttgart 21" wird der Stuttgarter Hauptbahnhof von einer Kopf- in eine unterirdische Durchgangsstation umgebaut. Zudem wird der Flughafen an das Schnellfahrnetz angeschlossen. Darüber hinaus ist eine rund 60 Kilometer lange Hochgeschwindigkeitstrasse nach Ulm geplant. Infolge der Demonstrationen klagt der Einzelhandel bereits über Umsatzeinbußen: Der Protest gegen das Projekt zieht sich seit Monaten.

Unterdessen wird auch der Streit um den Teilabriss des alten Stuttgarter Bahnhofs die Gerichte weiter beschäftigen: Der Enkel des Stuttgarter Bahnhofsarchitekten Paul Bonatz, Peter Dübbers, den Bundesgerichtshof (BGH) anrufen. Unter Berufung auf Dübbers' Anwalt berichten die Stuttgarter Nachrichten, dass dieser Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das zweitinstanzliche Urteil einlege.

Dübbers hatte gegen den Teilabriss des Stuttgarter Hauptbahnhofs ein Urheberrechtsverfahren angestrengt. Das Landgericht Stuttgart wies die Klage in der ersten Instanz im Mai 2010 ab. Auch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart lehnte dies in zweiter Instanz ab, da das Modernisierungsinteresse der Bahn stärker sei als das Erhaltungsinteresse des Urhebers. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Sollte Dübbers' Beschwerde vom BGH stattgegeben werden, könnte eine Entscheidung noch 2011 fallen. "Wir hoffen, dass die rechtzeitig ergeht", sagte der Anwalt den.

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