Strittiger Asylfall in Lüneburg:Wie Ausländerbehörden mit Chinas Beamten kooperieren

Die Stadt Lüneburg will seit Jahren eine Bürgerin loswerden, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Das Ausländeramt vermutet, dass sie aus China stammt, doch hat die Frau keinen Pass. Nun sollen Beamte aus China helfen, mutmaßliche Chinesen zu identifizieren - ein Vorgehen, das einige Fragen aufwirft.

Roland Preuß

Frau Xiang ist für die Stadt Lüneburg eine schwierige Bürgerin, eine, die sie loshaben will. Xiang soll eigentlich zurück in ihr Herkunftsland und das schon seit zwölf Jahren, im Jahr 2000 lehnten staatliche Prüfer ihren Asylantrag als offensichtlich unbegründet ab. Doch Frau Xiang, die in Wirklichkeit anders heißt, geht nicht zurück. Das Lüneburger Ausländeramt vermutet, dass sie aus China stammt, doch sie hat keinen Pass - und die chinesischen Behörden konnten oder wollten sie nicht identifizieren. Sie wird vorgeladen, zur chinesischen Botschaft geschickt, so geht das seit Jahren.

Doch die Ausländerbehörde des Regierungspräsidiums Kassel, die auch für Xiang zuständig ist, versucht mit immer neuen Varianten, die Ausreise doch noch durchzusetzen. Vor kurzem verschickte die Behörde eine Rundmail an mehrere Ausländerämter, mit der ein fragwürdiges Verfahren verfeinert werden soll. Ausländer wie Xiang werden vor Beamte des chinesischen Ministeriums für öffentliche Sicherheit geladen, die dafür eigens nach Deutschland angereist sind. Die Herren aus Fernost tingeln gerade bundesweit von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde. Sie sollen helfen, mutmaßliche Chinesen zu identifizieren, etwa anhand ihres Dialektes. Von einer "Anhörung vor einer chinesischen Delegation" dürfe jedoch offiziell nicht die Rede sein, schreibt der hessische Beamte, auch müssten alle Anhörungen ohne "Vereinbarungen" stattfinden. "No deals!", heißt es in der Mail. Rechtsanwälte der abgelehnten Asylbewerber seien zwar zugelassen, aber nur als "stille Beobachter".

Das Vorgehen des Regierungspräsidiums wirft einige Fragen auf. Warum sollen Anwälte bei der Vorladung anders als üblich nicht mitreden dürfen? Und welche "Deals" sollten hier geschlossen werden - Vereinbarungen mit chinesischen Sicherheitskräften, einer Art chinesischer Stasi? Die Herren könnten beispielsweise ein Interesse daran haben, die Exilszene in Deutschland auszuforschen, vermutet Kai Weber vom niedersächsischen Flüchtlingsrat, dem die Mail zugespielt wurde.

Das Regierungspräsidium verteidigt die Praxis. Die besagten Deals seien nicht mit den Chinesen, sondern mit den Abschiebekandidaten geschlossen worden, sagt ein Sprecher. Sie dürften noch ein Jahr in Deutschland arbeiten, wenn sie der Behörde ihre Identität verraten. Dies lässt sich anhand des Textes nicht widerlegen. Dennoch bleibt die Kooperation dubios: Allein für den Einsatz in Kassel erhalten die Chinesen pro Kopf 1535 Euro. Und die Anwälte müssten schweigen, weil die Betroffenen selbst Angaben zur Person machen müssten - dabei könne sie kein Anwalt vertreten, sagt der Sprecher.

Weber hält dies für illegal. Denn Rechtsanwälte müssen laut Gesetz jederzeit für ihre Mandanten eingreifen können. Das Honorar von 1535 Euro trage den "Geruch von Korruption", sagt Weber. In der Vergangenheit waren bereits Zahlungen an afrikanische Beamte in die Kritik geraten, weil deutsche Behörden diese für jedes ausgestellte Rückreisepapier extra bezahlten. Xiangs Anwalt Fred Hullerum hat eine besonders dreiste Art gefunden, auf den Besuch aus China zu reagieren. Schließlich steht im Gesetz nur, dass der Ausreisepflichtige zu den Anhörungen erscheinen muss - aber nicht unbedingt aussagen. "Nach der Ankunft sagen wir ,Guten Tag' - und gehen wieder", sagt Hullerum.

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