Die Absicht der Kanzlerin, notfalls mit Überhangmandaten zu regieren, erzürnt die SPD - die Partei wird dafür von Merkels Parteifreund und Innenminister Schäuble verspottet.
Nach der Koalitionsaussage der FDP zugunsten der Union bleiben die sogenannten Überhangmandate eine Woche vor der Bundestagswahl weiter in der Diskussion. Er habe keinen Zweifel, dass die Wahl am 27. September verfassungsgemäß sein werde, sagte der FDP-Innenpolitiker Max Stadler der Berliner Zeitung.
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Innenminister Wolfgang Schäuble wirft der SPD vor, nur aus egoistischen Motiven gegen eine Mehrheit mit Überhangmandaten zu wettern. (© Foto: AP)
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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) warf den Sozialdemokraten vor, in dieser Frage nur aus Sorge um das eigene Wahlergebnis aktiv zu werden. Die Diskussion werde geführt, "bloß weil die SPD Schiss hat, weil sie die Wahlen verliert", sagte Schäuble der Leipziger Volkszeitung. Es sei aber ein "Prinzip der Demokratie", dass man sich über die Grundprinzipien des Wahlrechts nicht streite.
Der Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck hielt Schäuble vor, mit seinen Äußerungen der Demokratie zu schaden. Wer mutwillig daran festhalte, dass ein "verfassungswidriges Wahlrecht in Kraft" bleibe, der diskreditiere die parlamentarische Demokratie, sagte Beck am Sonntag.
SPD und Grüne warnten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor einer Regierungsbildung allein mit Hilfe möglicher Überhangmandate. Sollte Merkel nach der Wahl nur auf Basis von Überhangmandaten eine schwarz-gelbe Regierung bilden können, so verfügt sie nach Meinung der Sozialdemokraten über eine "illegitime Mehrheit".
"Kein Mandat zweiter Klasse"
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr direkt gewählte Abgeordnete bekommt, als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustehen. Das Verfassungsgericht hatte dies 2008 teils für verfassungswidrig erklärt, dem Gesetzgeber jedoch Zeit für eine Änderung bis Mitte 2011 eingeräumt. Spekuliert wird auf der Basis bisheriger Umfragen, dass die Union mit Überhangmandaten bis zu 20 zusätzliche Abgeordnete ins Parlament schicken könnte.
Merkel, die auch CDU-Vorsitzende ist, hatte zuletzt erklärt, sie werde nach dem 27. September notfalls auch mit einer Überhang-Mehrheit regieren. "Das Überhangmandat ist kein Mandat zweiter Klasse." Auch mit solchen Mandaten sei eine "stabile Mehrheit" möglich.
FDP-Chef Guido Westerwelle zeigte sich überzeugt, dass Union und FDP bei der Bundestagswahl auch ohne Überhangmandate eine Stimmenmehrheit erhalten würden. "Sie werden sehen: Die Mehrheit wird größer sein, weil die Bürger die große Koalition beenden werden, und weil sie keine Linksregierung wollen", sagte Westerwelle der Bild-Zeitung. Der FDP-Chef ließ jedoch offen, ob er gegebenenfalls auch dann mit der Union eine Regierung bilden wolle, wenn diese auf Überhangmandaten beruhe.
"Ergaunerte Mehrheit"
Die Liberalen hatten sich am Sonntag bei einem Sonderparteitag in Potsdam ohne Gegenstimme für eine "Koalition der Mitte" mit der Union ausgesprochen. Nach jüngsten Umfragen haben Union und FDP eine knappe Mehrheit.
Der Grünen-Spitzenkandidat Jürgen Trittin zeigte sich beim kleinen Parteitag am Sonntag in Berlin optimistisch, eine auf Überhangmandate gestützte schwarz-gelbe Mehrheit für Kanzlerin Merkel zu verhindern. "Sie ist auch entschlossen, mit einer ergaunerten (...) Mehrheit weiterzuregieren, und ich finde, da müssen wir ihr in dieser Woche einen Strich durch die Rechnung machen", sagte Trittin.
Ein Gesetzesvorstoß der Grünen für eine Änderung noch kurz vor der Wahl war am Widerstand von Union und FDP gescheitert. Forderungen aus der SPD, dabei mit Grünen und Linken zu stimmen - und so die Änderungen noch fristgerecht zum Wahltermin durchzusetzen - waren von der SPD-Spitze verworfen worden, weil dies einen Bruch des Koalitionsvertrages bedeutet hätte.
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(sueddeutsche.de/dpa/gal)
Reiseknigge: Türkei
... "keinen Zweifel hat, dass die Wahl am 27. September verfassungsgemäß sein wird", obwohl das Verfassungsgericht schon lange festgestellt hat, dass sie nicht verfassungsgemäß sein können, weil das Wahlsystem ungerecht ist, was sagt das über Herrn Stadler aus? Und wenn Herr Schäuble meint, man solle die "Grundprinzipien des Wahlrechts" nicht in Frage stellen, obwohl das Verfassungsgericht eins der Grundprinzipien für ungültig erklärt hat, was sagt das über Herrn Schäuble aus? Ignorieren die zwei einfach das Verfassungsgericht, in der Hoffnung, daraus einen Vorteil zu gewinnen? Aber das Verfassungsgericht ist selbst daran Schuld: sie haben den Termin für die Änderung des Wahlrechts auf 2011 gesetzt und somit erlaubt, dass noch eine Bundestagswahl nach dem Wahlrecht, das sie selbst für verfassungswidrig erklärt haben, stattfinden kann - eigentlich ein Unding.
als verfassungswidrig bezeichnet, hat keine Ahnung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Aber genau aus diesen Gründen will die übergroße Mehrheit dieses Landes die Linkspartei nicht in der Regierung sehen. Deren Anhänger und Mitglieder stehen nämlich zu großen Teilen nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Vorsicht, Schäuble! Viel sagen Sie ja sowieso nicht mehr; aber 20 mögliche und verfassungswidrige Überhangmandate wären kein Pappenstiel!
Meinungen die gegen diese Regierung sind unterdrückt. Ich bleibe dabei, diese Regierung zwingt uns Bürger Verfassungswidrig zu wählen, und warum ?? weil diese Regierung zu faul ist der Verfassung entsprechend wählen zu lassen. Warum kommt die Osze nach Deutschland ?? schon traurig wenn ein Land das sich demokratisch nennt zu faul oder zu blöde ist, der Verfassung entsprechend zu Wählen. Adenauer würde sich im Grabe umdrehen wenn er sehen würde was für eine traurige von Lobbyisten durchsetzte Regierung wir haben.
schamrrn, die SPD hat bei den letzten Wahlen deutlich mehr als die CDU von dieser Konstruktion profitiert.Im übrigen ist es nicht ausgemacht, dass eine Neuregelung zu einem Wegfall der Überhangmandate an sich führt (diese hat dem Grunde nach das BVerfG in einer aus 1997 stammenden Entscheidung "abgesegnet"). Was "repariert" werden muss, ist die sog. Negativgewichtung von Stimmen (Einzelheiten dazu in dem bereits zitierten vom 3.7.08 stammenden Urteil des BVerfGs). Ihre Euphorie ist vielleicht ein wenig grundlos...
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