Streit um Schengen-Abkommen:Friedrich grenzt sich ab

Dänemark hatte noch eigenmächtig beschlossen, wieder Kontrollen an den Grenzen einzuführen. Jetzt will die EU-Kommission den Mitgliedstaaten diese Entscheidungshoheit entziehen. In der Bundesregierung hegt man offene Sympathien für die Pläne aus Brüssel. Nur Bundesinnenminister Friedrich ist empört - und kündigt Widerstand an.

Martin Winter, Brüssel

Die Reformpläne für die Kontrolle des Grenzverkehrs in der Europäischen Union liegen noch nicht auf dem Tisch, da scheinen sie schon Makulatur zu sein. Denn der deutsche Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) lehnt rundweg ab, was die für die europäische Innenpolitik verantwortliche Brüsseler Kommissarin Cecilia Malmström am kommenden Freitag vorlegen will. Der seit Tagen zirkulierende Entwurf Malmströms läuft faktisch darauf hinaus, dass die Mitgliedsländer ihr bisheriges Recht an die Kommission abtreten sollen, im Schengen-Raum unter bestimmten Bedingungen zeitweise wieder Grenzkontrollen einführen zu dürfen.

Grenzkontrollen an Schweizer Grenze

Bisher entscheidet jeder Staat selbst, wenn er das Schengen-Abkommen kurzzeitig aussetzen will. Das will die EU-Kommission jetzt ändern.

(Foto: Rolf Haid)

Man werde daran festhalten, dass dieses Recht "national" bleibt und es auf keinen Fall "an die Kommission abgeben", hieß es am Montag im Innenministerium in Berlin dazu. Friedrich hatte sich am Wochenende in Interviews scharf gegen die Brüsseler Pläne gewandt. Die "Frage der Sicherheit sei eine Kernaufgabe des Staates" und die werde er "weder auf andere übertragen noch eine Aushöhlung unserer Kompetenzen akzeptieren", sagte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Konflikt im Auswärtigen Amt

Damit steuert Friedrich auf einen offenen Konflikt in der Bundesregierung zu. Denn im Auswärtigen Amt gibt es offensichtlich Sympathien für die Vorschläge der Kommission. Staatsminister Werner Hoyer (FDP) etwa begrüßte die Pläne, kaum dass sie in der vergangenen Woche bekannt geworden waren. Die Kommission zeichne einen "guten Weg vor, wie wir den Vertrag von Schengen schützen und stärken können".

Unterstützer findet Malmström vor allem im Europäischen Parlament. So bezeichnete der stellvertretende Vorsitzende der EVP-Fraktion Manfred Weber (CSU) die Vorschläge als "sinnvoll". Das von der Kommissarin vorgeschlagene Modell sei "differenziert genug, um den praktischen Notwendigkeiten der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen". Auch Brigitte Sippel von der SPD glaubt, dass die Kommission "in die richtige Richtung" geht.

Mit dem barschen Nein des deutschen Innenministers sind die Chancen allerdings stark gesunken, dass Malmström die Pläne in ihrer derzeitigen Form durchbringt. Um die Schengen-Regeln zu ändern, bedarf es im Rat der Innen- und Justizminister zwar nur einer qualifizierten Mehrheit. Aber europäische Diplomaten gehen davon aus, dass neben Deutschland auch Frankreich sowie etliche andere Länder Einspruch erheben werden.

Kontrolle bei Großereignissen

Denn Malmström will nicht weniger, als dass künftig die Kommission darüber entscheidet, ob ein Mitgliedsland temporäre Grenzkontrollen wieder einführen darf. Nach geltenden Regeln ist es so, dass jedes Land, wenn es eine Bedrohung für seine öffentliche Ordnung und innere Sicherheit befürchtet, zeitweise wieder Grenzkontrollen einführen kann. Diese Regel wird vor allem bei sportlichen Großereignissen wie etwa Weltmeisterschaften angewandt, um gewalttätige Hooligans schon an der Grenze abzufangen. Oder bei internationalen Gipfeltreffen, für die erhöhte Sicherheit gilt.

Nachdem Frankreich diese Regel im Frühjahr auch benutzt hatte, um tunesische Flüchtlinge an seiner Grenze nach Italien abzufangen, die Rom entgegen den Schengen-Regeln nach Norden weiterschicken wollte, und nachdem Dänemark regelmäßige Grenzkontrollen eingeführt hatte, hatten die Staats- und Regierungschefs die Kommission mit einem Reformvorschlag beauftragt, um die Regeln zu präzisieren und ein Höchstmaß an kontrollfreiem Reisen zu ermöglichen.

Sonderregelungen bei Terroranschlägen

Der Vorschlag der Kommission sieht im Kern folgendermaßen aus: Ein Mitgliedsland, das Kontrollen durchführen will, bittet die Kommission um Zustimmung. Lehnt die Kommission ab, ist der Fall erledigt. Stimmt sie zu, dann bedarf es noch einer qualifizierten Mehrheit in einem "Prüfausschuss", der von den Mitgliedsstaaten besetzt wird. In der Regel müssen Kontrollen 60 Tage vor dem Ereignis beantragt werden. In Ausnahmefällen kann diese Frist aber verkürzt werden.

Um den Mitgliedsstaaten entgegenzukommen, hat Malmström eine Ausnahme eingefügt: In Notfällen dürfen sie ohne Genehmigung Brüssels ihre Grenzen kontrollieren, aber nur höchstens fünf Tage lang. Unter Notfälle zählt man in Brüssel Terroranschläge, aber auch Naturkatastrophen oder Atomunfälle, die größere Fluchtbewegungen auslösen könnten. Im Übrigen möchte die Kommission zukünftig auch mit "unangemeldeten Kontrollen" in den Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass sich alle an die Regeln von Schengen halten.

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