- Der aktuelle Streit um den Paragrafen 219 a des Strafgesetzbuchs hat in Hessen seinen Ausgang genommen. Dort war eine Frauenärztin verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage erklärt hatte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) vertritt in dieser Frage einen konservativen Kurs.
Streit um Paragraf 219a:"Immer eine hochemotionale Entscheidung"
Dürfen Ärzten über Abtreibungen informieren? Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann findet: nein. Ein Gespräch über Verantwortung und die Verpflichtung, noch einmal nachzudenken.
Interview von Ronen Steinke, Wiesbaden
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