Streit um Edward Snowden:"Die Regierung versucht, uns für dumm zu verkaufen"

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Wolfgang Nešković, Richter am Bundesgerichtshof a. D. (Foto: W. Neskovic)

Der NSA-Untersuchungsausschuss hat beschlossen, Edward Snowden zu befragen. Aber müsste man ihn, käme er dafür nach Deutschland, an die USA ausliefern? Oder knickt die Regierung vor den USA ein? Fragen an den Ex-Bundesrichter und früheren Bundestagsabgeordneten Wolfgang Nešković.

Von Markus C. Schulte von Drach

Der NSA-Untersuchungsausschuss beschäftigt sich mit der Überwachung deutscher Bürgerinnen und Bürger durch US-Geheimdienste. Nun hat er beschlossen, Edward Snowden zu befragen, aber nicht in Deutschland. Stimmen aus der Opposition fordern dagegen sogar, Deutschland sollte dem Whistleblower Asyl gewähren. Fragen an den Ex-Bundesrichter und früheren Bundestagsabgeordneten (für die Linke, später fraktionslos) Wolfgang Nešković.

SZ.de: Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags hat beschlossen, Edward Snowden zu befragen. Allerdings lehnt die Bundesregierung es ab, dass er dazu nach Deutschland kommt. Sie verweist dabei unter anderem darauf, dass Snowden dann an die USA ausgeliefert werden müsste. Stimmt das?

Wolfgang Nešković: Nein. Das Auslieferungsabkommen mit den USA sieht ausdrücklich vor, dass die Rechtshilfe in bestimmten Fällen verweigert werden kann. Zum Beispiel wenn "wesentliche Interessen" des ersuchten Staates, also der Bundesrepublik Deutschland, beeinträchtigt würden. Es geht hier um die Aufklärung einer millionenfachen, anlasslosen Überwachung der Deutschen durch US-Geheimdienste, die darauf ausgerichtet ist, umfassende Persönlichkeits- und Bewegungsprofile zu erstellen.

Das stellt einen beispiellosen Angriff auf die Privatsphäre dar. Es ist ein Angriff auf das Herz unserer Verfassung: Die Würde des Menschen, die nach Artikel 1 unseres Grundgesetzes unantastbar ist. Ihr Schutz ist eine zentrale Aufgabe aller staatlichen Gewalt. Deshalb würde einer Auslieferung ein "wesentliches Interesse" der BRD entgegenstehen: Das Interesse, die Ausspähmaßnahmen der US-Amerikaner umfassend aufzuklären.

Bei der Bundesregierung klingt das anders.

Die Bundesregierung versucht, uns für dumm zu verkaufen. Für sie ist es politisch komfortabel, wenn die Menschen glauben, wir müssten Snowden ausliefern, wenn er käme. Es gibt aber dafür keinen rechtlichen Automatismus oder Zwang. Die Entscheidung liegt allein im politischen Ermessen der Regierung.

Ein Geheimnisverrat wie der, den die USA Snowden vorwerfen, ist doch auch in Deutschland eine Straftat?

Wenn jemand zur Geheimhaltung verpflichtet wird, heißt das nicht, dass er nicht berechtigt wäre, Verstöße gegen die Verfassung oder Straftaten zu offenbaren. Das Ausspähen von fremden Daten, die gegen unberechtigten Zugriff besonders gesichert sind, ist eine Straftat. Auch das Ausspähen einer Regierung ist als geheimdienstliche Agententätigkeit strafbar. Es zeugt von einem maroden und zynischen Rechtsverständnis, wenn die Auffassung vertreten wird, der strafrechtliche Geheimnisschutz umfasse auch Straftaten und Verfassungsbrüche. Solche Verhaltensweisen schreien vielmehr geradezu danach, sie offenzulegen.

Für eine eventuelle Auslieferung Snowdens dürften diese Überlegungen im Ergebnis jedoch nicht ausschlagend sein, da die Regierung eine Ablehnung eben allein darauf stützen kann, dass ihr "wichtige Interessen" Deutschlands entgegenstehen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, sich daran zu erinnern, dass Deutschland in der Vergangenheit selbst schon Rücksicht auf solche Interessen der USA genommen hat.

Bei welcher Gelegenheit?

Es gibt Haftbefehle des Amtsgerichts München aus dem Jahr 2007 gegen dreizehn mutmaßliche CIA-Agenten wegen der Entführung des Deutschen Khaled al-Masri. Der ist 2003 zu Unrecht verdächtigt worden, Terrorist zu sein und wurde von der CIA nach Afghanistan verschleppt. Sowohl die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries als auch ihre Nachfolgerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger haben darauf verzichtet, diese Haftbefehle im Rahmen des Auslieferungsabkommens an die Amerikaner zu überstellen. Sie haben das damit begründet, es sei davon auszugehen, dass die USA ihr Interesse geltend machen würden, keine Agenten auszuliefern. Das hat man im Wege des vorauseilenden Gehorsams von vornherein akzeptiert.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich bei ihrem jüngsten Besuch bei US-Präsident Barack Obama mit Kritik an den Überwachungsmaßnahmen der NSA zurückgehalten. Die Regierung argumentiert, dass freundschaftliche Beziehungen zu den USA ungemein wichtig sind. Hat sie damit nicht recht?

Snowden nicht auszuliefern, würde das Verhältnis zu den Amerikanern sicherlich belasten. Aber das ist hinzunehmen. Die USA sind der Aggressor und bei der Überwachung geht es nicht um eine Petitesse, sondern darum, dass der wichtigste Wert unserer Verfassung millionenfach verletzt wurde. Die Regierung will jedoch offenbar, dass wir uns das gefallen lassen. Ich halte deshalb die Formulierung "Feigheit vor dem Freund" für völlig berechtigt. Sie beschreibt zutreffend jenen Unterwerfungsgestus, der unser politisches Handeln gegenüber den Amerikanern immer noch prägt.

Es gibt Stimmen, die fordern, Snowden sollte in Deutschland Asyl bekommen. Hat die Regierung recht, wenn sie sagt, das wäre juristisch nicht möglich?

Bei dem, was er riskiert hat und was er für uns an Aufklärungsarbeit und Bewusstseinsentwicklung geleistet hat, verdient er allemal einen sicheren Aufenthaltsstatus bei uns. Ob man das über Asyl oder über das Aufenthaltsgesetz regelt, ist gleich. Die rechtlichen Voraussetzungen stehen einer solchen Entscheidung jedenfalls nicht entgegen. Sie ermöglichen aber auch die gegensätzliche Entscheidung. Letztlich hängt das Ergebnis - genau wie die Frage nach der Auslieferung - vom politischen Ermessen der Regierung ab.

Wenn die Regierung Snowden also nicht in Deutschland haben will, kann sie das auch so entscheiden.

Ja, aber sie erweckt zu Unrecht den Eindruck, als könnte sie aus Rechtsgründen gar nicht anders. Die Bundesregierung wirft im gesamten NSA-Komplex mit juristischen Nebelkerzen um sich. So will sie die notwendige Aufklärungsarbeit sabotieren. Das gilt auch für die Behauptung, sie könne dem NSA-Untersuchungsausschuss nur eingeschränkten Einblick in die Akten geben, weil sie geheimdienstliche Informationen der Amerikaner ohne deren Einverständnis nicht weitergeben dürfe. Hierzu gehört auch der nicht begründete Verweis auf die sogenannte " exekutive Eigenverantwortung", auf das "Staatswohl" und das angebliche Verbot des Parlaments, " laufende Vorgänge" im Bereich der Geheimdienste zu kontrollieren.

Die Regierung setzt darauf, dass die Autoritätswirkung, die von solchen juristischen Schlagworten ausgeht, ausreicht, um die Öffentlichkeit ruhigzustellen. Schon beim BND-Untersuchungsausschuss, der ab 2006 unter anderem Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes im Irak während des Krieges aufklären sollte, hat sie mit dieser Methode versucht, dessen Möglichkeiten einzuschränken. Das ist juristische Scharlatanerie.

Beim BND-Untersuchungsausschuss hat die Linke deshalb zusammen mit den anderen Oppositionsparteien vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.

Ja und wir haben gewonnen. Das Gericht hat festgestellt, dass der begründungslose Hinweis auf solche juristischen Schlagworte nicht dazu berechtigt, den Zugang zu Akten und Zeugen zu verweigern, um so den Untersuchungsausschuss daran zu hindern, umfassend aufzuklären. Die Regierung hat dort eine schwere Niederlage erlitten. Es gibt also einen Präzedenzfall, der Maßstäbe gesetzt hat. Aber die jetzige Bundesregierung ist offensichtlich nicht dazu bereit, sich an diese Entscheidung zu halten. Sie erweist sich als verfassungsrechtliche Legasthenikerin.

Dann könnten Grüne und Linkspartei mit einer Verfassungsklage zum NSA-Ausschuss Erfolg haben?

Ja, aber dabei gibt es ein Problem. Beim BND-Untersuchungsausschuss hatten wir zwar gewonnen - allerdings erst am Ende der Legislaturperiode. In der folgenden Legislatur bestand dann keine Bereitschaft mehr, den gleichen Untersuchungsausschuss noch einmal einzusetzen. Wenn das Bundesverfassungsgericht bei einer erneuten Klage wieder so lange zuwartet, erreicht die Bundesregierung ihr Sabotageziel - auch wenn die Klage wieder erfolgreich sein sollte.

Die SPD hatte im Wahlkampf noch gefordert, die NSA-Affäre müsste lückenlos aufgeklärt werden. Wie gut trägt sie jetzt dazu bei?

Wenn ich daran denke, wie Thomas Oppermann und Sigmar Gabriel im Wahlkampf 2013 gegen die damalige schwarz-gelbe Regierung gewettert, wie sie Snowden gelobt und welche Maßnahmen sie gefordert haben, dann offenbart ihre jetzige Leisetreterei jenen Politikopportunismus, der von vielen Menschen nur noch als abstoßend empfunden wird. Die SPD beweist mit diesem Verhalten erneut, dass sie inzwischen leider nur noch eine Ansammlung von Funktionsstörungen darstellt.

Wie lässt sich die Regierung noch dazu bewegen, die Aufklärungsarbeit des NSA-Untersuchungsausschusses zu unterstützen?

Es muss das Bewusstsein für die politische Relevanz geschaffen werden. Die Bevölkerung muss der Regierung klarmachen, dass sie es nicht hinnimmt, wenn man die Aufklärungsarbeit so behindert und einem Mann wie Snowden keinen dauerhaften Aufenthalt gewähren will. Das Verhalten der Regierung muss auch ein Thema im Europawahlkampf sein. Schließlich ist die Ausspähung durch die NSA keine rein deutsche Angelegenheit.

Die Amerikaner spähen auch andere europäische Staaten aus. Den Bürgern muss klar werden, dass die Privatsphäre bei den heutigen technischen Möglichkeiten völlig verloren zu gehen droht. Aber eine Demokratie, in der die Menschen sich ständig beobachtet fühlen und tatsächlich auch werden, ist keine Demokratie. Und ein Mensch, der sich ständig beobachtet fühlt, ändert sein Verhalten. Er ist nicht mehr frei.

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