Streit um den Ruhestand mit 67:Die Rente ist noch nicht sicher

Viele Genossen sehen Nachbesserungsbedarf bei der Rente mit 67. Eine Arbeitsgruppe um SPD-Fraktionsvize Ludwig Stiegler feilt an Änderungen, die die Reformen mildern oder Härten abwenden könnte.

Nina Bovensiepen

Wenn es nach SPD-Fraktionsvize Ludwig Stiegler geht, muss seine Partei mehr aristotelische Definitionslehre leisten. Nach dieser hat eine Definition zwei Teile: zum einen das genus proximum, also einen Oberbegriff, zum Beispiel Fortbewegungsmittel.

Zum anderen die differentia specifica. Diese zeigt Unterschiede zu anderen Begriffen der Gattung Fortbewegungsmittel an, etwa: Es hat Reifen und einen Motor, wenn es ein Auto ist. Bei der Rente mit 67 handelt es sich laut Stiegler um ein genus proximum, mithin um eine Gattung, von der die SPD nicht abrücken wolle.

Die Reform soll gemildert werden

Aber über die spezifische Gestaltung von Elementen der Rente mit 67 müsse man noch diskutieren. Denn die differentia specifica sind in den Augen vieler Genossen nicht ausgemacht.

Die Rente mit 67 ist eines jener Projekte, für die Gewerkschafter und Linke die SPD heftig attackieren. Schon lange gibt es in der Partei Kritik an dem Vorhaben. Stiegler leitet mit seiner Kollegin Elke Ferner eine Arbeitsgruppe, die für den SPD-Parteitag Ende Oktober Vorschläge erarbeitet, welche die Reformen mildern oder Härten abwenden könnten.

Am Wochenende machten Ideen für Änderungen bei der sogenannten Erwerbsminderungsrente die Runde. SPD-Generalsekretär Hubertus Heil sagte am Montag, es werde vor allem um Änderungen bei Altersteilzeit und Teilrente gehen. Stiegler erklärte, generell sei das Ziel, "flexiblere Übergänge" zu schaffen.

Beispiel Teilrente: Etwa 4000 Menschen machen nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung derzeit von dieser Rente Gebrauch. Sie erhalten zunächst nur einen Teil ihres Altersgeldes, dürfen aber noch Geld hinzuverdienen. Die Regeln hierfür sind allerdings relativ starr und könnten nach Meinung vieler Sozialdemokraten deutlich attraktiver gestaltet werden.

Auch bei der Altersteilzeit sehen viele Genossen Nachbesserungsbedarf. Grundsätzlich soll 2009 eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit auslaufen, die Altersteilzeit-Modelle für Unternehmen und ihre Beschäftigten besonders attraktiv gemacht hat.

Im Zuge der Rente mit 67 werden zudem die Regeln angepasst, nach denen Menschen die Arbeitszeit im Alter begrenzen können. Auch hier kann es dann zu höheren Einbußen kommen.

Ebenfalls im Gespräch ist die Erwerbsminderungsrente. Dieses Altersgeld bekommt fast jeder fünfte Beschäftigte, wenn er in den Ruhestand wechselt.

Heftige Diskussionen

Es handelt sich um jene Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Job scheiden als geplant. Die Regeln, nach denen sie eine Erwerbsminderungsrente bekommen, wurden unter Rot-Grün sowie mit den Gesetzen zur Rente mit 67 verschärft.

Von Ausnahmen abgesehen, haben danach heute nur noch Menschen einen Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente, die nicht bis zu drei Stunden täglich arbeiten können. Sie erhalten eine Rente, die sich an fiktiven Einzahlungen orientiert.

Das heißt: Wenn ein Beschäftigter mit 35 Jahren einen Unfall hat und nicht mehr arbeiten kann, wird bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente so getan, als ob er auch in den Folgejahren Beiträge entrichtet hat.

Eine halbe Erwerbsminderungsrente bekommt den Gesetzen zufolge, wer drei bis sechs Stunden täglich arbeiten kann. Wer zu mehr als sechs Stunden Arbeit in der Lage ist, hat gar keinen Anspruch.

Ob all diese Regeln zu streng sind, ob die differentia specifica der Rente mit 67 also verändert oder neu formuliert werden sollen - darüber wird in dieser Woche noch heftig diskutiert.

"Wir sind noch längst nicht fertig", sagt Stiegler. Daher könne im Moment auch noch niemand sagen, "was am Ende rauskommt".

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