Streit um Aufgabe der Unschuldsvermutung:"Schäubles Äußerungen erinnern an das alte Rom"

Wolfgang Schäuble zweifelt an dem Grundsatz der Unschuldsvermutung bei der Gefahrenabwehr. Was ist von dem Vorstoß des Innenministers zu halten? Rüttelt er an den Pfeilern des Rechtsstaates? Verliert gar das Folterverbot seinen Wert?

Antworten von SZ-Innenpolitikchef Heribert Prantl

sueddeutsche.de: Wolfgang Schäuble betont, der Grundsatz der Unschuldsvermutung gelte im Strafrecht und nicht für die Gefahrenabwehr. Hat er Recht?

Heribert Prantl: Die Unschuldsvermutung ist ein Pfeiler des deutschen und des europäischen rechtsstaatlichen Strafrechts. Wer daran rüttelt, der rüttelt an den Fundamenten des Rechtsstaats. Die Unschuldsvermutung fordert nicht etwa zu dem Kunststück auf, jemanden für unschuldig zu halten, von dem man aufgrund von Indizien vermutet, dass er schuldig ist. Aber alle Eingriffe gegen ihn als Verdächtigen dürfen nur so weit gehen, dass man sie gegenüber einem Verdächtigen, der in Wahrheit unschuldig ist, noch verantworten kann. Die Unschuldsvermutung, so sagt es der Münchner Strafrechtsprofessor Klaus Volk, bestimmt das "noch zumutbare Maß der Eingriffsintensität". Diese Unschuldsvermutung ist, wie gesagt, ein Kernsatz des Ermittlungs- und Strafverfahrens.

Das Polizeirecht ist ein anderes Gebiet, es ist das Recht der Gefahrenabwehr, es geht dort nicht um die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, sondern um deren Verhinderung. In neuerer Zeit gibt es aber die Tendenz, die Mittel und Methoden, die im Strafrecht, also bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten erlaubt, aber genau geregelt sind, auch im Polizeirecht anzuwenden - allerdings ohne die im Strafrecht vorgeschriebenen rechtsstaatlichen Kontrollen. Was man im Strafrecht nicht darf, macht man dann einfach als polizeirechtliche Maßnahme - durchsuchen, belauschen, verhaften. Und sagt: das dient doch alles der Gefahrenabwehr.

Schäubles Satz gehört genau hierher. Er greift massiv in die Rechte ein, viel weiter als es im Strafrecht zulässig wäre - und sagt dann, ätsch: ich handele aber nach Polizeirecht. Das heißt: Wer noch gar keine Straftat begangen hat, aber womöglich eine begehen könnte, wird viel schärfer behandelt als der, der womöglich schon eine Straftat begangen hat.

sueddeutsche.de: Was bezweckt Schäuble mit dieser Aussage?

Prantl: Die Schäublesche Argumentation löst die Grenzen des rechtsstaatlichen Strafrechts auf. Strafrecht und Polizeirecht fließen dann zusammen in einem einheitlichen Recht der inneren Sicherheit, in dem die bisherigen Grundregeln (jedenfalls in bestimmten Bereichen wie dem Terrorismus) nicht mehr gelten.

Schäuble führt auf diese Weise eine Art Feindstrafrecht ein: Das normale Strafrecht mit seinen rechtsstaatlichen Regeln ist für den "normalen" Bürger da. Das andere, das radikale Recht, für alle Feinde des Staates. Der Bonner Strafrechtler Günther Jakobs nennt sie "Unpersonen" und er meint damit Terroristen, organisierte Kriminelle, Sexualstraftäter - kurz alle, "die sich dauerhaft vom Recht abgewandt haben". Die sollen von den Rechtsgarantien des normalen Strafrechts nicht mehr profitieren. Die Feinde müssen, so formuliert Jakobs, außerhalb des Rechtsstaates "kaltgestellt" werden.

Schäubles Äußerung geht in diese Richtung. Man fühlt sich an die "Feinderklärung" im alten Rom erinnert. Der innere Feind wurde als Barbar behandelt, also barbarisch. So verfuhr Rom mit dem Verschwörer Catilina und seinen Anhängern. Cicero hatte zuvor die außergewöhnlichen Gefahren für den Staat beschworen, die außergewöhnliche Mittel gegen die Catilinarier erforderlich machten - wie aktuell das klingt! Und Cato, der von einem Verbrechen sprach, das zwar noch nicht begangen sei, das aber gegebenenfalls furchtbare Folgen hätte, hatte "zum Schutz des Staates" dafür plädiert, die Verschwörer zu behandeln wie Schwerverbrecher, die bei Begehung der Tat gestellt werden - sie also ohne Verfahren zu richten. So geschah es.

sueddeutsche.de: Der Innenminister erklärt in diesem Kontext weiter, dass er Folter auch nicht "augenzwinkernd" hinnehme - aber Informationen nutzen möchte, die vielleicht nicht "rechtsstaatlich einwandfrei erlangt" wurden. Wäre diese Nutzung nicht die indirekte Akzeptanz von Folter?

Prantl: Man merkt, dass für Schäuble selbst die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung nicht mehr gilt. Er hält verbal am Folterverbot fest, will aber die Erkenntnisse und Geständnisse, die von anderen erfoltert wurden, benutzen - weil das praktisch ist. So verliert das Folterverbot seinen Wert, seine Bedeutung, seine Glaubwürdigkeit. Es wird verändert zu dem Verbot, sich selber die Hände schmutzig zu machen. Die Folter wird ausgelagert - die Nicht-Rechtsstaaten sollen sich die Hände schmutzig machen und dann die Ergebnisse beim angeblichen Rechtsstaat abliefern.

Heribert Prantl war Staatsanwalt und Richter und ist heute leitender Redakteur der Süddeutschen Zeitung und Chef des Ressorts Innenpolitik.

Die Fragen stellte Oliver Das Gupta.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: