Streit mit Katalonien:Artikel 155 - Spaniens "nukleare Option"

Streit mit Katalonien: "Ja" zu Spanien: Katalanen in Barcelona protestieren Anfang Oktober für den Erhalt der Einheit des Landes.

"Ja" zu Spanien: Katalanen in Barcelona protestieren Anfang Oktober für den Erhalt der Einheit des Landes.

(Foto: AFP)

Im Streit um die Unabhängigkeit Kataloniens will Madrid die aufsässige Regionalregierung in Barcelona mithilfe der spanischen Verfassung in die Knie zwingen. Doch was bedeutet das konkret?

Von Barbara Galaktionow

In der spanischen Presse wird er als "nukleare Option" bezeichnet: Artikel 155 der spanischen Verfassung. Wegen seiner Schärfe, aber womöglich auch wegen seiner Unberechenbarkeit. An diesem Freitag will der Senat in Madrid die Anwendung des Artikels gegen Katalonien beschließen. Was es genau bedeutet, wenn er in Kraft gesetzt wird, ist nirgendwo festgelegt.

Wie Rajoy gegen die katalanischen Spalter vorgehen will

Die katalanische Regionalregierung um Präsident Carles Puigdemont will nicht von ihren Plänen zur Abspaltung der Region lassen. Spaniens konservativer Ministerpräsident Mariano Rajoy hat deshalb drastische Schritte gegen die Führung in Barcelona angekündigt. Rajoy will die Regionalregierung in Barcelona absetzen und binnen sechs Monaten Neuwahlen abhalten lassen. Puigdemont hingegen hat Neuwahlen eine Absage erteilt. Daraufhin trat eines seiner Kabinettesmitglieder, der für Unternehmen zuständige und als moderat geltende Minister Santi Vila, zurück.

Außerdem plant Madrid, die Befehlsgewalt über die katalanische Regionalpolizei zu übernehmen, die sogenannten Mossos. Puigdemont und Mitgliedern seines Kabinetts sowie der katalanischen Parlamentspräsidentin Carme Forcadell (ERC) drohen Strafverfahren wegen "Rebellion". Rajoy beruft sich bei seinen Plänen auf Artikel 155 der spanischen Verfassung.

Was Artikel 155 besagt

Artikel 155 erteilt der spanischen Regierung grundsätzlich in zwei Fällen das Recht, in den 17 sogenannten autonomen Gemeinschaften des Landes einzugreifen: Wenn eine Region die von der Verfassung und anderen Gesetzen vorgeschriebenen Verpflichtungen nicht erfüllt oder wenn die "allgemeinen Interessen Spaniens" schwerwiegend verletzt werden. In diesen Fällen darf die Zentralregierung, nachdem sie zuvor den Regionalpräsidenten zur Einhaltung der Regeln aufgefordert hat und wenn dieser weiterhin dagegen verstößt, die "notwendigen Maßnahmen" ergreifen, um die autonome Gemeinschaft zu deren Erfüllung zu zwingen. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen darf die Regierung allen Autoritäten der Regionen Anweisungen erteilen.

Um Artikel 155 zu aktivieren, benötigt die spanische Regierung allerdings die Zustimmung des Senats, einer Kammer mit Vertretern aus den Regionen, in etwa vergleichbar mit dem deutschen Bundesrat. Eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Senado muss den Schritt legitimieren - auch das ist in Artikel 155 festgelegt. Der Senat wird an diesem Freitag in Madrid zusammentreten. Seine Zustimmung zu den Plänen der Regierung gilt als sicher. Rajoys konservative Volkspartei (PP) hat hier eine Mehrheit.

Warum das Abgeordnetenhaus machtlos ist

Derzeit wird Spanien unter Rajoy von einer Minderheitsregierung geführt. Den Gegnern eines strikten Kurses gegen Katalonien hilft das dennoch nicht. Denn der Congreso de los Diputados hat in der Frage des Artikels 155 kein Mitspracherecht. Sollte das Abgeordnetenhaus sich in einer Abstimmung tatsächlich mehrheitlich gegen eine Anwendung von Artikel 155 aussprechen, wie dies die linke Podemos, aber auch viele Abgeordnete der sozialdemokratischen PSOE fordern, wäre das ein rein symbolischer Akt. Die katalanischen Unabhängigkeitsparteien PDeCAT, der auch Regionalpräsident Puigdemont angehört, und ERC wollen Ministerpräsident Rajoy mittels einer Petition allerdings dazu zwingen, die Anwendung von Artikel 155 zumindest im Abgeordnetenhaus zu debattieren, berichtete El Mundo.

Wie sich das Verfassungsgericht zu Artikel 155 verhält

Das Verfassungsgericht in Madrid hat grundsätzlich keine Zweifel, dass die Absicht einer Region, sich von Spanien abzuspalten, mit dem Artikel 155 beantwortet werden kann. Gründet sich doch auch die Verfassung des Landes laut Artikel 2 auf die "unauflösliche Einheit der spanischen Nation". Autonomierechte für Nationalitäten und Regionen sind hier vorgesehen - die einseitige Erklärung der Unabhängigkeit nicht. Entsprechend hatte das Gericht auch das von der katalanischen Regierung am 1. Oktober abgehaltene Referendum über die Unabhängigkeit für verfassungswidrig erklärt.

Woran das Tribunal Constitucional offenbar dennoch zweifelt, ist die Auslegung von Artikel 155 durch die spanische Regierung. Denn, das ist die Krux, bislang weiß niemand, wie dieser genau anzuwenden ist. Worin bestehen die "notwendigen Maßnahmen", die Madrid ergreifen darf oder muss, um gegen eine sezessionswillige Region vorzugehen? Das ist völlig offen. Erfahrungswerte gibt es nicht - der Artikel 155 wurde seit dem Inkrafttreten der Verfassung im Jahr 1978 noch nie aktiviert.

Die von Rajoy angekündigten Schritte werden in Spanien als eine sehr scharfe und weitgehende Auslegung des Artikels angesehen. Inoffiziell hat das Verfassungsgericht der katalanischen Zeitung La Vanguardia zufolge schon jetzt begonnen, die vorgesehenen Maßnahmen zu überprüfen. Das Augenmerk der Verfassungshüter liegt demnach vor allem auf der Frage, ob das geplante Vorgehen "angemessen" ist. Zweifel herrschen dem Blatt zufolge vor allem in der Frage, ob es legitim ist, die gesamte katalanische Regierung einfach zu entmachten. Die Puigdemont-Regierung hat angekündigt, möglicherweise selbst vor dem Verfassungsgericht gegen die Anwendung von Artikel 155 klagen zu wollen - allerdings würde sie sich damit an ein Organ wenden, von dessen Wirkungsbereich sie sich ja verabschieden möchte.

Deutsches Vorbild

Artikel 155 der spanischen Verfassung soll übrigens auf deutschem Vorbild beruhen, so schreibt es die spanische Zeitung Las Provincias. Und liest man Artikel 37 des Grundgesetzes, erscheint das plausibel. Denn hier finden sich nahezu wortgleiche Formulierungen: Auch hier wird der Bundesregierung das Recht zugesprochen, mit Zustimmung des Bundesrats die "notwendigen Maßnahmen" zu treffen, sollte ein Bundesland die ihm "nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten" nicht erfüllen. Um den sogenannten Bundeszwang durchzusetzen, habe die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und Ihren Behörden. Auch in Deutschland wurde das bislang allerdings nie getan.

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