Streit in der Koalition:Die Pläne zur Reform des Unterhaltsrechts

Der Entwurf von Entwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries folgt denm Grundsatz: "Kinder haben Vorrang".

Paul-Anton Krüger

Die Reform regelt die Rangfolge von Unterhaltsansprüchen neu. Wichtig wird dies, wenn das Einkommen eines Unterhaltspflichtigen nach einer Trennung nicht ausreicht, um alle Ansprüche zu erfüllen.

Minderjährige Kinder, egal ob sie aus einer Ehe stammen oder nicht, sollen dem Entwurf zufolge Vorrang vor allen anderen Berechtigten haben. Bisher mussten sie sich den ersten Rang mit früheren und momentanen Ehegatten teilen.

Im zweiten Rang sollen nach der Neuregelung Elternteile stehen, die gerade Kinder betreuen - unabhängig davon, ob sie verheiratet, geschieden oder alleinerziehend sind, aber auch Geschiedene, wenn sie eine "Ehe von langer Dauer" geführt haben.

Das Nachsehen haben Geschiedene, die nur kurz verheiratet waren und keine Kinder haben. Ihnen steht erst drittrangig Unterhalt zu, zudem sollen die Gerichte mehr Möglichkeiten erhalten, die Unterhaltszahlungen nach der Ehe zu befristen.

Zypries will mit ihrem Vorschlag vor allem Kinder schützen, die bei Scheidungen häufig in die Sozialhilfe abrutschen. Auch Zweitfamilien bleibe oft zu wenig Geld. Sie reagiert mit der Reform auf die steigende Zahl von Scheidungen.

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