Streit beigelegt:Einigung über Föderalismusreform

Welche Rechte haben die Länder, wofür ist allein der Bund zuständig? Politiker haben sich nun geeinigt - und bringen die größte Verfassungsreform seit 1949 auf den Weg.

Eine Spitzenrunde von Politikern von Bund und Ländern hat am Donnerstag in Berlin letzte Streitpunkte in der Föderalismusreform ausgeräumt. Das erklärten die Parlamentarischen Geschäftsführer von Union und SPD, Norbert Röttgen und Olaf Scholz, nach der Sitzung.

Demonstranten ziehen an einem 'gordischen Knoten' vor dem Reichstagsgebäude in Berlin. Die arbeitgebernahe Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft verlieh so der Forderung nach einer Föderalismusreform Nachdruck. Die 18 ineinander verknoteten Taue symbolisierten die 16 Bundesländer sowie Bundestag und Bundesrat. (Foto: Foto: ddp)

Die größte Verfassungsreform seit 1949 kann damit wie von der großen Koalition geplant am 10. März in Bundestag und Bundesrat erstmals parlamentarisch beraten werden. Sie könnte noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Zu dem Treffen hatten die Fraktionschefs Volker Kauder (CDU) und Peter Struck (SPD) eingeladen. An ihm hatten auch Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sowie Kanzleramtschef Thomas de Maizière (CDU) teilgenommen.

Von der Länderseite waren die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Bayern, Jürgen Rüttgers (CDU) und Edmund Stoiber (CSU), sowie Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) erschienen.

Kern der Reform ist, dass die Länder Zustimmungsrechte im Bundesrat abgeben, dafür aber mehr eigene Zuständigkeiten erhalten.

Dabei wird den Ländern in einigen Bereichen, in denen auch der Bund das Sagen hat, die Möglichkeit eingeräumt, von Bundesregelungen abzuweichen. Das betrifft etwa das Umwelt- und Hochschulrecht.

Bei der konkreten Ausgestaltung der Abweichungsrechte in Form von Gesetzesentwürfen war der Streit entstanden.

Der Bund erhalte erstmals die Möglichkeit, ein einheitliches Umweltgesetzbuch zu erlassen, außerdem weitere Kompetenzen auf dem Gebiet der Terrorabwehr, sagte Röttgen. Die Länder erhielten die Möglichkeit, die Hochschulpolitik weiterhin selbst zu gestalten. Insgesamt werde es deutlich weniger Gesetze geben, die der Zustimmung des Bundesrats bedürfen.

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