Streaming:Wer konsumiert, muss zahlen

Das Streaming-Urteil stärkt das Urheberrecht.

Von Heribert Prantl

Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil gefällt, das den Nutzern von Streaming-Seiten auf die Finger schaut und auf die Finger klopft. Die Richter sagen: Wenn diese Seiten illegal sind, dann ist auch der Zugriff auf diese Seiten illegal. Das heißt: Wer dort urheberrechtlich geschützte Werke - in der Regel Filme und Filmserien - kostenlos anschaut, muss künftig mit Schadenersatzforderungen rechnen.

Bisher wurde eine seltsame Ausrede juristisch akzeptiert: Bloßes Anschauen, also einmaliges Abspielen, so hieß es, koste nichts; angeblich war nur das Filesharing kostenpflichtig, also das Herunter- und Hochladen, ein nicht nur vorübergehendes Speichern der Filme. Die Richter räumen nun mit dieser seltsamen Unterscheidung auf: Sie stellen nicht auf die Dauer der Speicherung, sondern einfach auf den Konsum ab. Wer Kostenpflichtiges kostenlos konsumiert, der muss Schadenersatz zahlen. Das ist in Ordnung und entspricht dem allgemeinen Rechtsgefühl, das allerdings im Internet ziemlich gelitten hat. Mit dem Streaming verhält es sich nämlich so ähnlich wie mit der Hehlerei: Wer eine Sache nutzt, die sich ein anderer rechtswidrig verschafft hat, um sich durch diese Nutzung zu bereichern, der ist strafbar.

Das Urteil stärkt das Urheberrecht. Dieses Recht des geistigen Eigentums war eine Zeit lang in Gefahr, sich im Netz aufzulösen. Das Urteil trotzt dieser Gefahr.

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