Von Hans Holzhaider

Der Prozess gegen Max Strauß dürfte mit einem Freispruch enden. Die Machenschaften von Schmiergeldzahler Schreiber aber bleiben unaufgeklärt.

Es ist eine nahezu unendliche Geschichte, die an diesem Montag zu Ende gehen wird, aller Voraussicht nach mit einem Freispruch für Max Josef Strauß, den ältesten Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß. Es wird ein Freispruch sein, den der Angeklagte als Genugtuung empfinden wird, während sich bei einer Riege von Steuerfahndern, Staatsanwälten und Richtern ein Gefühl tiefer Frustration breitmachen wird: zwölf Jahre Ermittlungen, ein scheinbar wasserdichter Fall, der Beleg dafür, dass die bayerische Justiz keine Angst vor hohen Tieren hat - und jetzt das!

Max Josef Strauß nach der ersten Urteilsverkündung im Augsburger Landgericht im Jahr 2004. (© Foto: AP)

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Was dem Augsburger Oberstaatsanwalt Reinhold Nemetz bleibt, ist die Hoffnung, dass eines nicht allzu fernen Tages doch noch der Drahtzieher der Affäre auf der Anklagebank in Augsburg sitzt: Karlheinz Schreiber, 73, der sich noch immer in Kanada mit allen rechtlichen Tricks gegen seine Auslieferung nach Deutschland wehrt.

Begonnen hat alles Mitte der achtziger Jahre, als Franz Josef Strauß der Pol war, um den sich nahezu alles drehte in Bayern: nicht nur Ministerpräsident und CSU-Vorsitzender, sondern auch Aufsichtsratsvorsitzender des Flugzeugkonsortiums Airbus Industries, Europas größtem Flugzeughersteller. Wann immer Franz Josef Strauß in der Welt umherreiste, hatte er nicht nur das Wohlergehen Bayerns und der CSU, sondern auch die Geschäfte der Firma Airbus im Sinn.

Und so ergab sich eine kongeniale Partnerschaft mit dem umtriebigen ehemaligen Teppichhändler und Bitumenfabrikanten Karlheinz Schreiber aus Kaufering, einem begnadeten Anwanzer und Strippenzieher, der es wie kein Zweiter verstand, die richtigen Leute miteinander ins Gespräch zu bringen - und sich von den Profiten, welche die von ihm und seinen Mittelsmännern angebahnten Geschäfte eintrugen, eine dicke Scheibe abzuschneiden.

Scheinfirmen und Tarnkonten

Das Geld lag ja sozusagen auf der Straße: Entweder der Käufer, der dringend etwas brauchte (wie zum Beispiel Saudi-Arabien im Jahr des ersten Golfkriegs um jeden Preis deutsche Spürpanzer haben wollte), oder der Verkäufer, der gerne neue Märkte erobern wollte (wie Airbus in Nordamerika oder im Fernen Osten), waren jederzeit bereit, horrende Summen in dunkle Kanäle fließen zu lassen - Hauptsache, das Geschäft kam zustande. Das machte sich Schreiber zunutze.

Er gründete Briefkastenfirmen in Liechtenstein und Panama, scheffelte Millionen an Schmiergeld, die er dann scheibchenweise weiterverteilte an eine Mannschaft geldgieriger Manager und Politiker, die er für seine Zwecke rekrutiert hatte. Beim Schweizer Bankverein in Zürich richtete er Konten ein, die er mit dürftig verschlüsselten Tarnnamen versah: "Jürglund" für den Thyssenmanager Jürgen Maßmann, "Winter" für dessen Kollegen Winfried Haastert, "Stewardess" für den Airbus-Verkaufschef Stuart Iddles, "Pitak" für den thailändischen Regierungsberater Pitak Intrawityanunt, "Holgart" für den CSU-Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium Holger Pfahls, "Waldherr" für den CSU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep. Und "Master", später umbenannt in "Maxwell". Das, glauben die Steuerfahnder und die Staatsanwaltschaft, war kein anderer als Max Strauß.

Aber kein Netz ist so fein gesponnen, dass es nicht irgendwann einmal reißt. Schreiber überwarf sich mit einem der Geschäftsführer seiner Tarnfirmen, dem Schweizer Treuhänder Giorgio Pelossi, und im März 1995 tauchten im Spiegel plötzlich Insiderinformationen aus dem Schreiber-Imperium auf.

"Kronjuwel der Anklage"

In Augsburg gingen äußerst hartnäckige Steuerfahnder ans Werk. Sie ließen Schreibers Haus in Kaufering durchsuchen und fanden einen schwarzen Taschenkalender, den der Augsburger Richter Maximilian Hofmeister später das "Kronjuwel der Anklage" nannte. Fein säuberlich waren darin finanzielle Transaktionen und Treffen mit Schreibers verschiedenen Partnern verzeichnet.

Und schließlich gewährte die Schweiz großzügige Rechtshilfe und schickte kartonweise Kontoauszüge von Schreibers Tarnkonten an die deutsche Justiz. So kamen die Anklagen zustande - gegen die Thyssen-Manager Maßmann und Haastert, gegen Holger Pfahls und gegen Max Strauß.

Lesen Sie im zweiten Teil, warum der Bundesgerichtshof das erste Urteil gegen Max Strauß aufhob.

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