Nach fast dreijährigen Verhandlungen hat die Dienstleistungsrichtlinie die letzte Hürde im EU-Parlament genommen.

Eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten in Straßburg stimmte am Mittwoch in zweiter Lesung per Handzeichen für den Gesetzentwurf, der Handwerkern und anderen Dienstleistern vorübergehende Arbeitseinsätze im EU-Ausland erleichtern soll.

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EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy bezeichnete die Abstimmung als "Meilenstein in der Geschichte des Europaparlaments".

Mit dem nun verabschiedeten Text setzte eine große Koalition aus sozial- und christdemokratischen Abgeordneten ihre massiven Vorbehalte gegen die ursprünglichen Pläne des früheren Binnenmarktkommissars Frits Bolkestein durch. Dessen mittlerweile zurückgezogener Richtlinienentwurf galt vor allem in Deutschland und Frankreich als Vorlage für Lohn-Dumping und Sozialabbau.

McCreevy erklärte vor der Abstimmung am Mittwoch noch einmal ausdrücklich, dass die nun vorliegende Richtlinie "in keinster Weise das Arbeitsrecht berührt, wie es in nationalen Gesetzen festgelegt ist". Gleichzeitig werde die Dienstleistungsrichtlinie den Unternehmen nützen, "weil Bürokratie abgebaut, Hürden abgeschafft und Rechtsunsicherheiten beseitigt werden".

Mehrere osteuropäische Abgeordnete und der FDP-Europaparlamentarier Alexander Graf Lambsdorff beklagten dagegen, von der ursprünglich angestrebten Marktöffnung sei kaum etwas geblieben. Der lettische Abgeordnete Guntar Krasts von der Fraktion Union für das Europa der Nationen kritisierte: "In den Händen des Parlaments ist der Schlüssel für die Marktöffnung zerbrochen worden."

Kleine Änderungen

Der Grünen-Fraktion und der Vereinigten Europäischen Linken dagegen geht der von der Parlamentsmehrheit verabschiedete Text noch immer zu weit. Die Grünen kritisierten, das Parlament habe sich vom Rat - also den Regierungen der EU-Staaten - über den Tisch ziehen lassen.

Zwar ist der am Mittwoch verabschiedete Entwurf weitgehend mit dem identisch, den das EU-Parlament bereits im Februar mit breiter Mehrheit verabschiedet hatte. Einige Änderungen hatte der Rat der EU-Wirtschaftsminister im Mai jedoch eingefügt: Während das Parlament eine allgemeine Herausnahme sozialer Dienste aus dem Geltungsbereich der Richtlinie festgeschrieben hatte, legte der Rat eine engere Definition fest. "Die Aufzählung der ausgenommenen sozialen Dienste ist unvollständig", kritisierte die Grünen-Abgeordnete Heide Rühle.

Dies hatte zunächst auch die Berichterstatterin des Parlaments, die SPD-Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt, kritisiert. Nachdem Binnenmarktkommissar McCreevy jedoch ausdrücklich erklärt hatte, neben vom Staat erbrachten sozialen Diensten seien auch diejenigen von kirchlichen Einrichtungen und anderen Wohlfahrtsverbänden von der Richtlinie ausgenommen, empfahl Gebhardt dem Parlament die Zustimmung. Rühle und andere Kritiker bemängelten indes, McCreevys Erklärung binde "allenfalls die jetzige Kommission".

Es wird erwartet, dass der Rat die Vorlage im Dezember beschließt. Danach haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In Kraft treten dürfte sie damit frühestens zum Jahreswechsel 2009/2010.

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(AP)