Justiz:Wie Videokameras Strafverfahren gerechter machen sollen

Kriminalgericht Moabit

Justitia über dem Haupteingang des Kriminalgerichts in Moabit: Eine Reform des Strafprozesses könnte zu mehr Gerechtigkeit führen.

(Foto: Paul Zinken/dpa)
  • Eine Expertenkommission hat im Auftrag der Bundesregierung Vorschläge für eine effektivere Gestaltung des Strafverfahrens erarbeitet.
  • Die Kommission schlägt unter anderem eine deutliche Aufwertung rechtsstaatlicher Garantien im Ermittlungsverfahren vor.
  • Zentral ist die Empfehlung, die Vernehmung von Beschuldigten oder Zeugen mit der Videokamera festzuhalten, wenn es um schwere Vorwürfe oder komplizierte Beweislagen geht.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Wenn eine Regierung den Arbeitsauftrag formuliert, das Strafverfahren "effektiver und praxistauglicher" zu gestalten, dann darf man normalerweise befürchten, dass da jemand mit der Axt ein paar Schneisen ins sensible Ökosystem Rechtsstaat schlagen soll. Abbau von Beschuldigtenrechten, Disziplinierung der Verteidiger, solche Dinge. Nun findet sich im Koalitionsvertrag tatsächlich ebendieser Auftrag, und an diesem Dienstag hat eine Expertenkommission ihren Bericht vorgelegt. Die Ergebnisse sind überraschend: Außer einigen moderaten und vernünftigen Vorschlägen zur Straffung des Strafprozesses finden sich dort Anregungen, die das Verfahren zwar nicht schlanker, dafür aber womöglich gerechter machen.

Denn die von Bundesjustizminister Heiko Maas eingesetzte Kommission aus Wissenschaftlern und Praktikern schlägt eine deutliche Aufwertung rechtsstaatlicher Garantien im Ermittlungsverfahren vor - also in dem Verfahrensabschnitt, in dem die Weichen für die spätere Hauptverhandlung gestellt werden, zum Guten oder Schlechten. Wer sich je mit richterlichen Fehlurteilen befasst hat, der weiß: Die Ursachen liegen fast immer ganz am Anfang, etwa beim ersten Verhör durch die Polizei.

Zentral ist deshalb die Empfehlung der Kommission, die Vernehmung von Beschuldigten oder Zeugen regelmäßig mit der Videokamera festzuhalten, wenn es um schwere Vorwürfe oder komplizierte Beweislagen geht. Sie sollen an die Stelle der Polizeiprotokolle treten, denen sich oft nicht entnehmen lässt, wie viel von den angeblichen Antworten der Beamte in den Verdächtigen hineingefragt hat. Die Video-Files sollen hier für eine verlässliche Grundlage sorgen.

Zudem soll die Stellung des Strafverteidigers im Ermittlungsverfahren aufgewertet werden - durch ein Anwesenheitsrecht etwa bei polizeilichen Vernehmungen oder durch eine Ausweitung der Pflichtverteidigung. An einem entscheidenden Punkt - bei der Vernehmung durch den Haftrichter - hält die Kommission allerdings nach wie vor die Einschaltung eines Pflichtverteidigers nicht für erforderlich.

Die Kommission will die Justiz entlasten. Gelingt das?

So eindeutig die Zustimmung zum Einsatz der Videotechnik in der Frühphase des Verfahrens ausgefallen ist, so verhalten äußert sich die Kommission zu deren Gebrauch im eigentlichen Prozess. Sie empfiehlt lediglich eine "Prüfung", ob die gesamte Hauptverhandlung per Video aufgezeichnet werden sollte - das heißt: Hier ist man skeptisch. Aus der Sicht von Strafverteidigern könnten solche Vernehmungsvideos dazu dienen, die Beweiswürdigung eines Landgerichts - die bisher nur unter Schwierigkeiten angreifbar ist - im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) leichter zu erschüttern. Damit müsste man aber womöglich die Revision beim BGH insgesamt umgestalten - was das Justizministerium offenbar nicht im Sinn hat.

Fragwürdig

Der Bericht enthält einige Anregungen zu bekannten, rechtsstaatlich aber fragwürdigen Zeitgenossen. Etwa zum "agent provocateur", also zum staatlichen Lockspitzel, der einen Verdächtigen zur Straftat angestiftet hat. Er ist in der jüngsten Rechtsprechung erheblich in Bedrängnis geraten - die Kommission empfiehlt daher ein gesetzliches Verbot. Auch der V-Mann solle gesetzlich normiert werden. Schließlich der Trojaner: Hier geht es um die Frage, wie verschlüsselte Internet-Telefonate überwacht werden können. Weil dafür eine Spähsoftware in den Rechner eingeschleust werden muss, passt die herkömmliche Vorschrift zur Telefonüberwachung hier nicht. Daher solle eine Rechtsgrundlage geschaffen werden - "zum Zwecke des Grundrechtsschutzes". Wolfgang Janisch

Die Experten regen zudem eine ganze Reihe von Neuerungen zur Beschleunigung der Strafprozesse an. So sollen die berüchtigten Befangenheitsanträge, die die Gerichte nicht selten kurz vor dem Prozessauftakt erreichen, künftig nicht mehr zu einer sofortigen Vertagung führen: Der Staatsanwalt soll zuerst seine Anklageschrift verlesen dürfen, erst dann muss das Gericht über die Anträge entscheiden.

Das bringt ein wenig Entlastung, ist aber aus Sicht von Marc Tully, Strafsenatsvorsitzender am Oberlandesgericht Hamburg, zu kurz gesprungen. Aus seiner Sicht müsste den Verteidigern aufgegeben werden, eine angebliche Befangenheit von Richtern "unverzüglich" zu rügen, anstatt damit bis zur letzten Sekunde zu warten. Einen echten Fortschritt sieht er dagegen - sollte er Gesetz werden - in dem Vorschlag, die mitunter zur Verzögerung gestellten Beweisanträge zum Ende des Prozesses an eine Frist zu knüpfen. "Damit könnte das Gericht die Lufthoheit über das Ende des Verfahrens wieder zurückgewinnen."

Gute Chancen auf Umsetzung

Auch an einigen anderen Stellschrauben will die Kommission für eine Entlastung der Justiz sorgen. Der Richtervorbehalt bei der Blutalkohol-Kontrolle soll abgeschafft werden; das hat beispielsweise der Richterbund immer gefordert, nur wäre die Entlastungswirkung wohl gering - einige Ermittlungsrichter könnten nachts länger schlafen. Zudem sollen Nebenkläger - die etwa im Münchner NSU-Prozess zu Dutzenden auftreten - in Gruppen mit "gleichartigen Interessen" zusammengefasst werden dürfen, vertreten durch jeweils einen Anwalt.

Potenzial für eine echte Straffung der Prozesse sieht Tully an einem Punkt, den die Reformer ausgespart haben. Viele Streitpunkte, die oft zu erheblichen Verzögerungen führen, ließen sich aus seiner Sicht sehr viel schlanker im sogenannten Zwischenverfahren abhandeln - also zwischen Anklageerhebung und Eröffnung des Hauptverfahrens. Beispiel: Wenn die Verteidiger eine Telefonüberwachung wegen eines nicht hinreichenden Tatverdachts ihres Mandanten für rechtswidrig halten, dann könnten sie das ebenso gut frühzeitig - also vor Prozessbeginn - geltend machen. "Da könnte man eine Entlastung der Hauptverhandlung erreichen."

Der Vorschlag wurde unter enger Abstimmung mit dem Ministerium ausgearbeitet, Vorsitzende war Ministerialdirektorin Marie Luise Graf-Schlicker. Das heißt: Er hat gute Chancen, zumindest in seinen wesentlichen Punkten umgesetzt zu werden.

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