Straftat Steuerhinterziehung:Steuersünder sind keine Sünder

Ruf nach neuen Regeln: Die Möglichkeit der Reinwaschung per Selbstanzeige bei Steuerstraftätern muss abgeschafft werden.

Heribert Prantl

Kein Mensch sagt "Urkundensünder" über den, der Urkunden fälscht. Kein Mensch würde sich trauen, einen Kindsmissbraucher "Sexualsünder" zu nennen. Und kein Mensch spricht von demjenigen, der klaut oder unterschlägt, als einem "Eigentumssünder". Wer falsche eidesstattliche Versicherungen abgibt, ist kein "Wahrheitssünder", sondern Straftäter. Und wer besoffen einen Menschen totfährt, ist kein Verkehrssünder, sondern der fahrlässigen Tötung schuldig.

Nur derjenige, der Steuern hinterzieht, wird gern "Steuersünder" genannt - so, als handele es sich um einen, der falsch geparkt hat oder zu schnell gefahren ist.

Ein Steuerhinterzieher muss nicht reuig sein, er muss nur zahlen

Margot Käßmann wird man vielleicht als "Verkehrssünderin" bezeichnen, aber nicht deswegen, weil man eine Alkoholfahrt mit 1,54 Promille für eine Lappalie hält, sondern weil das Wort "Sünde" im Zusammenhang mit einer Bischöfin so schön ist.

Es gibt keine Straftat, die allgemein als "Sünde" tituliert wird - nur die Steuerhinterziehung. Das hat auch damit zu tun, dass der deutsche Staat bei Steuerhinterziehung seit Urzeiten eine Art Beichte anbietet, mit der man seine Schuld abschütteln und der Strafe entgehen kann. Diese Beichte heißt "Selbstanzeige" und funktioniert so: Solange die Tat zwar längst geschehen, aber noch nicht entdeckt ist, kann man sich bei der Finanzbehörde melden, die Steuer nachzahlen plus sechs Prozent Hinterziehungszinsen - und entgeht so jeglicher Strafe.

So eine Spezialbehandlung, so eine Möglichkeit der Selbst-Amnestierung gibt es ansonsten im ganzen Strafrecht nicht (nur, angelehnt an die Steuerhinterziehung, beim Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung). Diese Wohltat für den Steuerkriminellen hat nichts mit Reue zu tun; der Steuerhinterzieher muss gar nicht reuig sein, er muss nur nachträglich zahlen.

Für eine solche Strafbefreiung gibt es keinen anderen vernünftigen Grund als den: Es geht um die "Erschließung bisher verheimlichter Steuerquellen". Einen anderen Grund können auch die dicksten juristischen Bücher nicht angeben. Böse formuliert: Der Staat ist ein wenig korrupt; er lässt sich seinen Strafanspruch abkaufen.

Das sollte man nun endgültig, und sei es mit einer angemessenen Übergangszeit, beenden. Es gibt seit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz 1994 den Paragraphen 46 a Strafgesetzbuch, in dem der Täter-Opfer-Ausgleich geregelt ist; er gilt für alle Straftaten: Wenn der Täter den Schaden wiedergutmacht, kann das Gericht die Strafe mildern oder gar (wenn keine höhere Strafe als Gefängnis bis zu einem Jahr oder Geldstrafe drohen) von Strafe absehen. Diese Regel kann man, soll man auch auf die Steuerhinterziehung anwenden.

Für die schweren Fälle kommt das freilich nicht in Frage: Da droht ja schon jetzt Haft bis zu zehn Jahren. Die Forderung des SPD-Vorsitzenden Gabriel nach noch härterer Strafe ist Unsinn. Sinnvoll ist es, die Steuerfahndung so auszustatten, dass sie die schweren Fälle erwischt.

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