Ruf nach neuen Regeln: Die Möglichkeit der Reinwaschung per Selbstanzeige bei Steuerstraftätern muss abgeschafft werden.
Kein Mensch sagt "Urkundensünder" über den, der Urkunden fälscht. Kein Mensch würde sich trauen, einen Kindsmissbraucher "Sexualsünder" zu nennen. Und kein Mensch spricht von demjenigen, der klaut oder unterschlägt, als einem "Eigentumssünder". Wer falsche eidesstattliche Versicherungen abgibt, ist kein "Wahrheitssünder", sondern Straftäter. Und wer besoffen einen Menschen totfährt, ist kein Verkehrssünder, sondern der fahrlässigen Tötung schuldig.
Es heißt nicht umsonst Steuerstrafrecht: Steuerhinterzieher sollten nicht verharmlosend als "Sünder" bezeichnet werden. (© Foto: dpa)
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Nur derjenige, der Steuern hinterzieht, wird gern "Steuersünder" genannt - so, als handele es sich um einen, der falsch geparkt hat oder zu schnell gefahren ist.
Ein Steuerhinterzieher muss nicht reuig sein, er muss nur zahlen
Margot Käßmann wird man vielleicht als "Verkehrssünderin" bezeichnen, aber nicht deswegen, weil man eine Alkoholfahrt mit 1,54 Promille für eine Lappalie hält, sondern weil das Wort "Sünde" im Zusammenhang mit einer Bischöfin so schön ist.
Es gibt keine Straftat, die allgemein als "Sünde" tituliert wird - nur die Steuerhinterziehung. Das hat auch damit zu tun, dass der deutsche Staat bei Steuerhinterziehung seit Urzeiten eine Art Beichte anbietet, mit der man seine Schuld abschütteln und der Strafe entgehen kann. Diese Beichte heißt "Selbstanzeige" und funktioniert so: Solange die Tat zwar längst geschehen, aber noch nicht entdeckt ist, kann man sich bei der Finanzbehörde melden, die Steuer nachzahlen plus sechs Prozent Hinterziehungszinsen - und entgeht so jeglicher Strafe.
So eine Spezialbehandlung, so eine Möglichkeit der Selbst-Amnestierung gibt es ansonsten im ganzen Strafrecht nicht (nur, angelehnt an die Steuerhinterziehung, beim Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung). Diese Wohltat für den Steuerkriminellen hat nichts mit Reue zu tun; der Steuerhinterzieher muss gar nicht reuig sein, er muss nur nachträglich zahlen.
Für eine solche Strafbefreiung gibt es keinen anderen vernünftigen Grund als den: Es geht um die "Erschließung bisher verheimlichter Steuerquellen". Einen anderen Grund können auch die dicksten juristischen Bücher nicht angeben. Böse formuliert: Der Staat ist ein wenig korrupt; er lässt sich seinen Strafanspruch abkaufen.
Das sollte man nun endgültig, und sei es mit einer angemessenen Übergangszeit, beenden. Es gibt seit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz 1994 den Paragraphen 46 a Strafgesetzbuch, in dem der Täter-Opfer-Ausgleich geregelt ist; er gilt für alle Straftaten: Wenn der Täter den Schaden wiedergutmacht, kann das Gericht die Strafe mildern oder gar (wenn keine höhere Strafe als Gefängnis bis zu einem Jahr oder Geldstrafe drohen) von Strafe absehen. Diese Regel kann man, soll man auch auf die Steuerhinterziehung anwenden.
Für die schweren Fälle kommt das freilich nicht in Frage: Da droht ja schon jetzt Haft bis zu zehn Jahren. Die Forderung des SPD-Vorsitzenden Gabriel nach noch härterer Strafe ist Unsinn. Sinnvoll ist es, die Steuerfahndung so auszustatten, dass sie die schweren Fälle erwischt.
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(SZ vom 24.02.2010/jobr)
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wäre hier der sinnvollere Ansatz gewesen. Näheres bei
suedwatch.de - Der unabhängige Watchblog zur Süddeutschen
... können Sie mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen : die intellektuelle Unredlichkeit der Autoren tropft aus allen ihren Zeilen !
Hr. Prantl dem wahren Problem. Nun glaube ich nicht, daß ihm die Tragweite einer Umsetzung der geforderten Maßnahme auch nur im entferntesten bewußt ist. Richtig ist, daß bei der Verfolgung von Straftaten die Staatsorgane mit "Steinbeilen" gegen bestbezahlte und hochgerüstete Gegner antreten. Fragt sich nur, woher soll hochmotoviertes und fähiges Personal kommen, das zudem bereit ist, bei einem lächerlichen Gehalt, reichlich Überstunden und mangelhaftem Equipment den Einsatzwillen nicht zu verlieren geschweigen denn sich korrumpieren zu lassen ? Die wenigen verfügbaren und geeigneten Fachkräfte hat bereits die Wirtschaft aufgesaugt.
Wenn wir gerechte, transparente Steuersätze hätten, gäbe es auch deutlich weniger Steuerhinterzieher. Legen Sie einen Steuersatz von beispielsweise 30% fest, keine Ausnahmen, keine Subventionen, würde das für eine deutliich bessere Steuermoral sorgen. Aber nein, unsere Gesetzgebung ist völlig undurchschaubar und man benötigt unbedingt einen Steuerberater. Aber den darf man als Normalverdiener schon nicht mehr von der Steuer absetzen.
Wenn weiterhin der Staat mit unseren Steuergeldern verantwortungsvoller umginge, würde auch das den Gemeinsinn und die Mitverantwortung stärken. Stattdessen wird Geld verschwendet, wo es nur geht, und wir alle müssen die Rechnung zahlen.
Hach...dass ich das noch erleben darf: H Prantl ist fuer eine Verschaerfung der Strafrechtspraxis. Sonst ist er ja eher lax. Jugendliche Serienstraftaeter, verhinderte und auch ehemalige aktive Terroristen, korrupte Gewerkschafter - fuer sie alle legte er so manches flammendes Plaedoyer ab, als waere er ihr Verteidiger im Gerichtssaal. Aber die Steuerhinterzieher, die will er drankriegen, mit allen Mitteln. Und obwohl Prantl gern und oft die seltsamen Urteile deutscher Gerichte bejubelt (er fand bspw die Urteile zu P Hartz und Genossen ganz gut), wenn es um die Steuerhinterzieher geht sieht er doch ein bisschen Nachholbedarf...
Paging