Strafrecht:Integration vor Gericht

Das Sexualstrafrecht soll verschärft werden. Das ist richtig - ganz unabhängig von den Ereignissen in Köln.

Von Wolfgang Janisch

Meist ist es nicht gerade hilfreich, wenn die Diskussion über härtere Gesetze unter dem Eindruck aufwühlender Ereignisse geführt wird. Die Debatte über eine Verschärfung des Sexualstrafrechts, die lange vor Köln begonnen hat, nimmt jedoch genau zur rechten Zeit Fahrt auf. Denn die Ausschreitungen der Silvesternacht zeigen, dass Männern, die sich zu unverschämten sexuellen Übergriffen legitimiert fühlen, klare Grenzen aufgezeigt werden müssen. Inländern, aber eben auch jenen Ausländern, die aus ihren Kulturkreisen ein merkwürdiges Frauenbild mitbringen.

Das bedeutet keinen Generalverdacht gegen Flüchtlinge. Man muss sich als Mitteleuropäer gar nicht so sehr darüber erheben. Das schmierige Lachen der Männer über das Begrapschen und In-den-Po -kneifen. So endlos lange liegt das noch nicht zurück. Deshalb ist der geplante Paragraf gegen sexuelle Überrumpelungsangriffe längst überfällig.

Wo die Ungehörigkeit aufhört und die strafbare Belästigung anfängt, das werden die Gerichte in der Praxis definieren müssen. Das ist nicht ganz einfach - das Strafgesetzbuch ist kein Knigge. Aber der schamlose Griff in den Schritt oder an die Brust muss geahndet werden. Hier geht es um Regeln, die etwas mit Achtung, Würde und Gleichberechtigung zu tun haben. Diese Regeln auch gegenüber Flüchtlingen durchzusetzen - notfalls im Gerichtssaal -, das ist eine Integrationsaufgabe.

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