Von Heribert Prantl

Zwar hat der Bundestag schon zugestimmt, doch beschlossen ist das Gesetz zum Deal noch nicht. Im Bundesrat formiert sich Widerstand.

Das hochumstrittene, im Bundestag schon beschlossene Gesetz zum Deal im Strafprozess steht auf der Kippe: Der Rechtsausschuss des Bundesrats hat empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wenn der Bundesrat dieser Empfehlung am Freitag folgt, ist das Gesetz wegen der zu Ende gehenden Legislaturperiode gescheitert.

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Aussage gegen Strafmilderung: Der Widerstand gegen Deals im Strafprozess wächst. (© Foto: AP)

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Das Deal-Gesetz will Absprachen zischen Angeklagten, Verteidigern, Staatsanwaltschaft und Gericht zum ordentlichen Bestandteil des Strafverfahrens machen. Es läuft auf einen Tausch hinaus: Der Angeklagte legt ein (Teil-)Geständnis ab und erhält dafür eine zuvor ausgehandelte mildere Strafe. Der Vorteil für die Justiz: Der Prozess ist kürzer, eine langwierige Beweisaufnahme entfällt.

Der Bundestag hat dem Gesetz am 27. Mai zugestimmt. Im Bundesrat hat sich nun Widerstand quer durch die politischen Parteien formiert - mit ganz verschiedenen Begründungen: die einen sind grundsätzlich gegen den Deal, den anderen geht er in der jetzigen Fassung zu weit, wieder anderen nicht weit genug.

Bayern, Niedersachsen, Saarland und Thüringen (CSU, CDU und FDP regiert) wollen den Vermittlungsausschuss anrufen. Sie verfügen über zusammen 19 Stimmen.Das Abstimmungsverhalten der deal-kritischen Länder Brandenburg (SPD/CDU-regiert, vier Stimmen), Mecklenburg-Vorpommern (SPD/CDU-regiert, drei Stimmen ) und Hessen (CDU/FDP-regiert, fünf Stimmen) ist noch offen. Wenn sie ablehnen und sich ein weiteres Land anschließt, wäre die Mehrheit von 35 Stimmen für die Anrufung des Vermittlungsausschusses erreicht.

"Qualifiziertes Geständnis erforderlich"

Beim Deal handelt es sich zwar nur um ein Einspruchs-, nicht um ein Zustimmungsgesetz. Aber die Chancen einer Einigung im Vermittlungsausschuss sind gering. Der Bundestag müsste also nach einem erfolglosen Vermittlungsverfahren endgültig über den Einspruch des Bundesrats entscheiden und diesen überstimmen - frühestens am 18. September. Eine Woche vor der Bundestagswahl wird aber keine Sondersitzung mehr stattfinden, auf der die Kanzlermehrheit aufgeboten werden müsste.

Der Rechtsausschuss des Bundesrats lehnt das Deal-Gesetz ab, weil er ein "qualifiziertes Geständnis" für erforderlich hält. Ein bloßes Formal-Geständnis ("Ich war es") soll nicht ausreichen. Es soll so konkret sein müssen, dass eine Überprüfung möglich ist. Vorgeschlagen wurde folgende Formulierung: "Voraussetzung jeder Verständigung ist ein der Nachprüfung zugängliches und zur Überzeugung des Gerichts der Wahrheit entsprechendes Geständnis".

Nachfragen vor Gericht

Das "Gebot bestmöglicher Sachaufklärung" soll durch Urteilsabsprachen nicht aufgegeben werden. Auch das abgesprochene Urteil müsse gerecht sein und den wahren Sachverhalt zur Grundlage haben. Es soll also nicht möglich sein, dass der Angeklagte vom Verteidiger eine ausgefeilte Erklärung verlesen lässt und keine Nachfragen des Gerichts mehr zulässt.

Streit gibt es auch darüber, ob beim gedealten Urteil ein sofortiger Rechtsmittelverzicht möglich sein soll. Der vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf verbietet das.

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(SZ vom 10.7.2009/holz)