Zwar hat der Bundestag schon zugestimmt, doch beschlossen ist das Gesetz zum Deal noch nicht. Im Bundesrat formiert sich Widerstand.
Das hochumstrittene, im Bundestag schon beschlossene Gesetz zum Deal im Strafprozess steht auf der Kippe: Der Rechtsausschuss des Bundesrats hat empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wenn der Bundesrat dieser Empfehlung am Freitag folgt, ist das Gesetz wegen der zu Ende gehenden Legislaturperiode gescheitert.
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Aussage gegen Strafmilderung: Der Widerstand gegen Deals im Strafprozess wächst. (© Foto: AP)
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Das Deal-Gesetz will Absprachen zischen Angeklagten, Verteidigern, Staatsanwaltschaft und Gericht zum ordentlichen Bestandteil des Strafverfahrens machen. Es läuft auf einen Tausch hinaus: Der Angeklagte legt ein (Teil-)Geständnis ab und erhält dafür eine zuvor ausgehandelte mildere Strafe. Der Vorteil für die Justiz: Der Prozess ist kürzer, eine langwierige Beweisaufnahme entfällt.
Der Bundestag hat dem Gesetz am 27. Mai zugestimmt. Im Bundesrat hat sich nun Widerstand quer durch die politischen Parteien formiert - mit ganz verschiedenen Begründungen: die einen sind grundsätzlich gegen den Deal, den anderen geht er in der jetzigen Fassung zu weit, wieder anderen nicht weit genug.
Bayern, Niedersachsen, Saarland und Thüringen (CSU, CDU und FDP regiert) wollen den Vermittlungsausschuss anrufen. Sie verfügen über zusammen 19 Stimmen.Das Abstimmungsverhalten der deal-kritischen Länder Brandenburg (SPD/CDU-regiert, vier Stimmen), Mecklenburg-Vorpommern (SPD/CDU-regiert, drei Stimmen ) und Hessen (CDU/FDP-regiert, fünf Stimmen) ist noch offen. Wenn sie ablehnen und sich ein weiteres Land anschließt, wäre die Mehrheit von 35 Stimmen für die Anrufung des Vermittlungsausschusses erreicht.
"Qualifiziertes Geständnis erforderlich"
Beim Deal handelt es sich zwar nur um ein Einspruchs-, nicht um ein Zustimmungsgesetz. Aber die Chancen einer Einigung im Vermittlungsausschuss sind gering. Der Bundestag müsste also nach einem erfolglosen Vermittlungsverfahren endgültig über den Einspruch des Bundesrats entscheiden und diesen überstimmen - frühestens am 18. September. Eine Woche vor der Bundestagswahl wird aber keine Sondersitzung mehr stattfinden, auf der die Kanzlermehrheit aufgeboten werden müsste.
Der Rechtsausschuss des Bundesrats lehnt das Deal-Gesetz ab, weil er ein "qualifiziertes Geständnis" für erforderlich hält. Ein bloßes Formal-Geständnis ("Ich war es") soll nicht ausreichen. Es soll so konkret sein müssen, dass eine Überprüfung möglich ist. Vorgeschlagen wurde folgende Formulierung: "Voraussetzung jeder Verständigung ist ein der Nachprüfung zugängliches und zur Überzeugung des Gerichts der Wahrheit entsprechendes Geständnis".
Nachfragen vor Gericht
Das "Gebot bestmöglicher Sachaufklärung" soll durch Urteilsabsprachen nicht aufgegeben werden. Auch das abgesprochene Urteil müsse gerecht sein und den wahren Sachverhalt zur Grundlage haben. Es soll also nicht möglich sein, dass der Angeklagte vom Verteidiger eine ausgefeilte Erklärung verlesen lässt und keine Nachfragen des Gerichts mehr zulässt.
Streit gibt es auch darüber, ob beim gedealten Urteil ein sofortiger Rechtsmittelverzicht möglich sein soll. Der vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf verbietet das.
- Strafprozess Der Deal wird Gesetz 28.05.2009
- Deals in Strafverfahren Geschäfte mit der Wahrheit 24.01.2009
- Urteil gegen Kassiererin Justiz und kleine Leute 25.02.2009
- Justizaffäre in Sachsen Strafanzeige gegen unbeliebt 05.05.2009
(SZ vom 10.7.2009/holz)
Die Ärzte in München
Wie wir aus Gerichtsfällen großer Verbrecher (z.B. Zumwinkel) wissen, gibt es den Deal ja bereits. Er ist eine weitere Aushöhlung des Gleichheitsprinzieps vor Gericht und schadet der Wahrheitsfindung und der Gerechtigkeit. Daran ändern auch "qualifizierte Geständnisse " nichts. Unser Rechtssystem, und dies liegt im Wesen unserer gesellschaftslichen Ordnung, dient dem Besitzenden, den Wohlhabenden. Wer Geld hat, kann sich sein Recht "erkaufen". Wer keins hat, bleibt auf der Strecke, auch vor Gericht.
Dies beginnt schon mit der Wahl eines Anwaltes. Für die paar "Silberlinge" der Prozeßkostenhilfe arbeitet kein erfahrener Rechtsanwalt. Die Könner unter ihnen sind sehr, sehr teuer. Wer solch einen Anwalt in Anspruch nimmt, muß mindestens ein Monatsgehalt von 20 000 haben. Tolle Gleichheit vor dem Gesetz und dem Gericht.
Um Untersuchungshaft zu ersparen, setzen Gerichte auf Antrag eine Kaution fest. Wer kann diese bezahlen? Natürlich nur die Wohlhabenden. Tolle Rechtsstaatlichkeit!
Die Frage, bei welchen Verfahren der Deal angewandt wird, erübrigt sich eigentlich. Wer sich Hartz IV erschwindelt, dem wird nicht geholfen mit einem Deal. Es geht um die wohlhabenden Verbrecher, die geschont werden sollen. Seinesgleichen behandelt man anders, immer nach der Devise, morgen könnte es mich treffen.
Man kann verstehen, dass viele Menschen das Geschwaffel vom Rechtsstaat Bundesrepublik und Unrechtsstaat DDR nicht mehr hören können.
ob die Länder zulassen das wir immer mehr in einen Banditenstaat reinschlittern. Deals haben wir schon genug die Banken und Energiemafia machen was sie wollen und wir Sklaven bezahlens.
Das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung soll durch Urteilsabsprachen nicht beeinflusst werden. Ha haha. Da lachen die Hühner!
Qualifiziertes Geständnis und kein bloßes Formal-Geständnis ("Ich war es"), zugleich muss der Angeklagte erklären auf jedes weitere Rechtsmittel zu verzichten (so das Gesetzt von der Herrscherkaste in Berlin).
Der Richter soll nach dem Geständnis, frei nach seinem Gusto, entscheiden ob der Angeklagte im ausreichendem Maße zu Kreuze gekrochen ist. Ist er das nicht, gibt es die volle Packung Strafe, in diesem Fall war das Geständnis für die Katz. Rechtmittel gibt es auch keines mehr, weil vorher bereits auf jedes RB verzichtet wurde.
Das alles erinnert an die mittelalterlichen Foltergeständnisse. Nur bei hinreichendem abschwören vom Bösen und entsprechender Lossagung vom Satan, wurde man von weiterer Folter verschont und erhielt den erlösenden Tod.
Habe nichts gegen Verfahrens-Vereinfachungen, vorgerichtliche Einigungen oder Kompromisse, die auf andere Art zustande kommen. Aber in Sachen Justiz sind Hinterzimmerdeals äußerst suspekt. Schon jetzt werden allzu oft zwischen gegnerischen Anwälten sowie zwischen Staatsanwalt und Verteidiger manche Deals geschlossen. Nicht immer zum Besten des Rechtsstaats. Man fragt sich:
Wer profitiert hier? Wer kommt unter die Räder? Entstehen hier neue Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten ?
Man stelle sich vor: Ein Zivilprozeß, man muss ja nicht immer die schlimmsten Dinge annehmen, zwischen einem Promi / Mächtigen und einem Durchschnittsbürger. Wenn dann Anwälte im Hinterzimmer kungeln oder im teueren frz. Restaurant zwischen den Gängen, dann wird nicht immer der Gerechtigkeit gedient. Es mag sein, dass dann ein Urteil viel schneller zustande kommt. Ob dieses aber dem allgemeinen Gefühl von Recht und Gerechtigkeit entspricht, darf dann füglich bezweifelt werden.
Vor den Schranken der Justiz muss Waffengleichheit und Chancengleichheit herrschen.
Recht und Gesetze gelten für alle, oder für niemandem, so sollte es zumindest sein.