Strafjustiz:Befangenheitsantrag gegen Richter im NSU-Prozess abgelehnt

  • Zschäpe und Wohlleben hatten den Antrag gestellt, weil das Gericht in einem Beschluss nicht von den "angeklagten Straftaten", sondern nur von den "Straftaten" gesprochen hatte.
  • Der NSU-Prozess läuft seit fast drei Jahren, 263 Verhandlungstage wurden bereits begangen.
  • Die Richter des zuständigen Senats erklärten den Befangenheitsantrag jedoch für unbegründet.

Von Annette Ramelsberger

Der NSU-Prozess kann weitergehen. Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München lehnte am Mittwochmorgen den Befangenheitsantrag der Angeklagten Ralf Wohlleben und Beate Zschäpe gegen den gesamten Senat um den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl ab. Die beiden Angeklagten hatten vergangene Woche den Antrag gestellt, weil das Gericht in einem Beschluss nicht von den "angeklagten Straftaten", sondern nur von den "Straftaten" gesprochen hatte. Daraus hatten sie geschlossen, dass das Gericht sich bereits jetzt seine Meinung über die Schuld der Angeklagten gebildet hatte und die Angeklagten deswegen keine unbefangenen und unvoreingenommenen Richter mehr haben.

Wäre dieser Befangenheitsanatrag gegen den gesamten Senat durchgekommen, wäre der NSU-Prozess nach 263 Verhandlungstagen und fast dreijähriger Dauer geplatzt.

Die Richter des zuständigen Senats erklärten den Befangenheitsantrag jedoch für unbegründet. Die Richter um Götzl hätten sowohl in der Überschrift, als auch in der Gliederung ihres Beschlusses klargemacht, dass sie nicht von erwiesenen Straftaten ausgingen. Es komme nicht auf eine einzelne Formulierung an, schrieben die Richter. Auch der Bundesgerichtshof habe erklärt, dass es sich bei Formulierungen, die eine Befangenheit des Gerichts begründen, schon um eindeutige Formulierungen handeln müsse, die ausschlössen, dass die Richter noch durch Argumente beeinflusst werden könnten. Darum handele es sich hier nicht.

Der Senat um Götzl ist für seine Vorsicht und Umsicht bekannt, deswegen war die Formulierung in dem Beschluss von vergangener Woche allgemein als Kunstfehler betrachtet worden. Auch wenn der Prozess nun weitergehen kann, sammelt die Verteidigung durch solche Befangenheitsanträge Material für die Revision, um zu zeigen, dass das Gericht Beate Zschäpe gegenüber nicht unvoreingenommen war.

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