Stichwort:Was bedeutet "unmittelbarer Zwang"?

Wegen der Gewaltdrohung gegen den Entführer des Bankierssohns Jakob von Metzler stehen der ehemalige Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner und ein Kriminalhauptkommissar vor Gericht.

Daschner berief sich zu Prozessbeginn vor dem Frankfurter Landgericht auf die Anwendung so genannten "unmittelbaren Zwangs" gemäß Paragraf 52 und folgende des hessischen Polizeigesetzes. Dies habe er zur Rettung des Kindes angeordnet.

Unmittelbarer Zwang ist laut Gesetz die "Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, durch ihre Hilfsmittel und durch Waffen". Dazu zählt zum Beispiel das Eintreten einer Tür, das Fesseln von Verdächtigen oder der Einsatz von Wasserwerfern.

Die Maßnahmen dürfen laut dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) nur dann angewandt werden, wenn andere Maßnahmen nicht in Betracht kommen oder keinen Erfolg versprechen, um eine Person zu einer Handlung zu zwingen. Dabei muss aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Der Situation entsprechend können als "Hilfsmittel" unter anderem Fesseln, Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde, Dienstpferde, Dienstfahrzeuge, Reiz- oder Betäubungsstoffe sowie zum Sprengen bestimmte explosionsfähige Stoffe genutzt werden. Als Waffen sind zudem Schlagstock, Pistole, Revolver, Gewehr und Maschinenpistole zugelassen.

Der Situation und Umständen entsprechend - außer in akuter Gefahrenlage - soll unmittelbarer Zwang laut Gesetz vorher angedroht werden. Zur Abgabe einer Erklärung ist unmittelbarer Zwang laut Paragraf 52 Absatz zwei jedoch ausgeschlossen.

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