Steuerstreit mit der Schweiz:Deutsche Steuerbeamte waren vor Haftbefehlen gewarnt

In Deutschland wird weiter gestritten, in der Schweiz soll heute das kontroverse Steuerabkommen unterzeichnet werden. Für die drei deutschen Steuerbeamten kamen die Haftbefehle der Schweiz offenbar nicht unerwartet: Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" verzichteten die Steuerfahnder bereits seit Längerem auf Reisen in die Schweiz, um kein Risiko einzugehen.

Hans Leyendecker

Für die drei zur Festnahme ausgeschriebenen deutschen Steuerfahnder kamen die Schweizer Haftbefehle "nicht völlig überraschend". Das sagte ein mit dem Fall vertrauter Spitzenbeamter der Süddeutschen Zeitung. Die Steuerfahnder seien schon seit einiger Zeit nicht mehr in die Schweiz gereist, "um solche Risiken zu vermeiden". Sie hätten Kenntnis von den drei Rechtshilfeersuchen der Schweizer Bundesanwaltschaft gehabt und seien auch frühzeitig über die am 15. März in Bern erlassenen Haftbefehle informiert worden. "Es ist unsere Fürsorgepflicht, die Fahnder zu schützen", erklärte der Beamte.

In der langen Geschichte der Steuerstrafverfahren mit den Tatorten Schweiz und Liechtenstein gab es immer wieder mal Haftbefehle. Allerdings richteten sich diese bislang nicht gegen die Leute, die Steuer- und Wirtschaftskriminalität aufdecken wollten, sondern gegen die mutmaßlichen Täter und deren mutmaßliche Helfer.

Einer der bekanntesten Fälle ist der des früheren Liechtensteiner Treuhänders Professor Dr. Dr. Herbert Batliner. An der Aufdeckung des Falles waren mindestens zwei der jetzt verfolgten Steuerfahnder entscheidend beteiligt. Ein untreuer Angestellter hatte Anfang der neunziger Jahre aus der damaligen Kanzlei des berühmten Trägers vieler Auszeichnungen wie des "Großen Tiroler Adlerordens" eine CD mit Angaben über Stiftungen reicher deutscher Kunden gestohlen und dann an Ermittler weitergeleitet. Gegen Batliner wurde später wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt und auch ein Haftbefehl erlassen.

Als dann Papst Benedikt XVI. im September 2006 nach Regensburg reiste und in der alten Kapelle eine neue Orgel segnen wollte, gab es Verhandlungen, ob der Hauptfinanzier der Orgel, Batliner, auch dabei sein dürfe. Ein Anwalt aus dem Revier verhandelte mit den Ermittlern, und Batliner bekam freies Geleit.

2007 wurde dann das Steuerstrafverfahren, das dem Treuhänder, wie er mal schrieb, "eine riesige berufliche und persönliche Enttäuschung gebracht" hatte, gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von zwei Millionen Euro eingestellt.

So weit wird es im Fall der Steuerfahnder nicht kommen. Andererseits erscheint vieles möglich: Am Mittwoch reiste der Dienstherr der Fahnder, NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans, mit einem Diplomatenpass in die Schweiz, um im Streit über das Steuerabkommen zu verhandeln. Am Donnerstag könnte laut Bundesfinanzministerium das Änderungsprotokoll für das Abkommen unterzeichnet werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: