Steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe:Kabinett beschließt Ehegattensplitting für Homosexuelle

Das Bundeskabinett hat das Ehegattensplitting für homosexuelle Paare auf den Weg gebracht: Eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts billigte die Ministerrunde die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften. Noch in diesem Monat soll ein entsprechendes Gesetz den Bundestag passieren.

Knapp eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat das Kabinett die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe auf den Weg gebracht. Unter Vorsitz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschloss die Ministerrunde den Entwurf für eine rasche Neuregelung des Ehegattensplittings.

Die schwarz-gelbe Koalition will den Gesetzentwurf noch diese Woche ins Parlament einbringen. Darüber abgestimmt werden soll Ende Juni, noch bevor das Parlament in die Sommerpause geht. Der Bundesrat könnte das Gesetz dann noch im Juli beschließen.

Die Ausweitung des Ehegattensplittings auf die etwa 34.000 eingetragenen Lebenspartnerschaften kostet den Staat künftig schätzungsweise 55 Millionen Euro im Jahr. Von den Mindereinnahmen entfällt die Hälfte auf den Bund, der Rest auf Länder und Gemeinden. Die rückwirkende Korrektur ab 2001 schlägt einmalig mit 150 Millionen Euro zu Buche. 2013 ergeben sich damit dem Entwurf zufolge Kosten von 175 Millionen Euro.

Die Karlsruher Richter hatten die bisherige Benachteiligung homosexueller Lebensgemeinschaften am vergangenen Donnerstag verworfen und das Ehegattensplitting auch für die Homo-Paare verlangt. Die Union hatte sich im Gegensatz zu den Oppositionsparteien und der FDP lange gegen eine steuerliche Gleichstellung gewehrt. Noch vor drei Monaten hatte die CDU-Spitze mit einem Machtwort eine neu entflammte innerparteiliche Debatte darüber beendet. Eine volle Gleichstellung auch im Adoptionsrecht stößt in der Union aber nach wie vor auf Widerstand.

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