Ein Kommentar von Hans Leyendecker

Viele Liberale klagen über die 4,3-Millionen-Euro-Strafe, doch die Partei kommt noch gut weg. Angesichts der illegalen Geldmanöver wäre auch eine drastischere Strafe möglich gewesen.

Die im Bundestag vertretenen Parteien befinden sich in der angenehmen Lage, die Gesetze selber schreiben zu können, nach denen sie begünstigt oder auch sanktioniert werden. Dieses Privileg hat sie aber selten daran gehindert, in Grauzonen zu hantieren.

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Immer wieder hat sich das Bundesverfassungsgericht veranlasst gesehen, über die Finanzierung der Parteien zu urteilen; in jüngerer Zeit musste der Bundestagspräsident mehrmals Strafen verhängen. Diesmal trifft es die FDP. Über die Höhe der Sanktion - rund 4,3 Millionen Euro - klagen einige Freidemokraten, doch alles in allem kommt die Partei noch gut weg.

Ein sicherer Schuldner

Angesichts der über Jahre dauernden illegalen Geldmanöver wäre auch eine drastischere Strafe möglich gewesen. Wenn beispielsweise einer der Rechenschaftsberichte für nichtig erklärt worden wäre, hätte die Gesamtstrafe bei zwölf Millionen Euro gelegen. Vermutlich hätte dann ein Gericht den Fall klären müssen, mit ungewissem Ausgang.

Aber trotz einiger Merkwürdigkeiten in dem Verfahren - unter anderem musste der langjährige und nimmermüde Parteienkontrolleur Johannes Becher seinen Stuhl in der Bundestagsverwaltung räumen - ist die Strafe akzeptabel. Das Parteiengesetz ist eben ein grober Handschuh, der nicht dazu taugt, alle Feinheiten in den Griff zu bekommen.

Niemand sollte glauben, es wäre ein Zufall, dass das Parteiengesetz so kompliziert ist und mögliche Tatbestände ungenau formuliert worden sind. Die FDP wird mit der Strafe leben können. Finanzprobleme wird sie nicht haben, und ein Loch in der Wahlkampfkasse auch nicht. Die Strafzahlung kann sicher gestundet werden. Und die FDP ist, anders als kleinere Parteien, ein sicherer Schuldner.

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(SZ vom 03.07.2009/woja)