Viele Liberale klagen über die 4,3-Millionen-Euro-Strafe, doch die Partei kommt noch gut weg. Angesichts der illegalen Geldmanöver wäre auch eine drastischere Strafe möglich gewesen.
Die im Bundestag vertretenen Parteien befinden sich in der angenehmen Lage, die Gesetze selber schreiben zu können, nach denen sie begünstigt oder auch sanktioniert werden. Dieses Privileg hat sie aber selten daran gehindert, in Grauzonen zu hantieren.
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Immer wieder hat sich das Bundesverfassungsgericht veranlasst gesehen, über die Finanzierung der Parteien zu urteilen; in jüngerer Zeit musste der Bundestagspräsident mehrmals Strafen verhängen. Diesmal trifft es die FDP. Über die Höhe der Sanktion - rund 4,3 Millionen Euro - klagen einige Freidemokraten, doch alles in allem kommt die Partei noch gut weg.
Ein sicherer Schuldner
Angesichts der über Jahre dauernden illegalen Geldmanöver wäre auch eine drastischere Strafe möglich gewesen. Wenn beispielsweise einer der Rechenschaftsberichte für nichtig erklärt worden wäre, hätte die Gesamtstrafe bei zwölf Millionen Euro gelegen. Vermutlich hätte dann ein Gericht den Fall klären müssen, mit ungewissem Ausgang.
Aber trotz einiger Merkwürdigkeiten in dem Verfahren - unter anderem musste der langjährige und nimmermüde Parteienkontrolleur Johannes Becher seinen Stuhl in der Bundestagsverwaltung räumen - ist die Strafe akzeptabel. Das Parteiengesetz ist eben ein grober Handschuh, der nicht dazu taugt, alle Feinheiten in den Griff zu bekommen.
Niemand sollte glauben, es wäre ein Zufall, dass das Parteiengesetz so kompliziert ist und mögliche Tatbestände ungenau formuliert worden sind. Die FDP wird mit der Strafe leben können. Finanzprobleme wird sie nicht haben, und ein Loch in der Wahlkampfkasse auch nicht. Die Strafzahlung kann sicher gestundet werden. Und die FDP ist, anders als kleinere Parteien, ein sicherer Schuldner.
(SZ vom 03.07.2009/woja)
Reiseknigge: Türkei
..sich seine schönen Maßanzüge leisten kann, tangiert mich o.a. story nur peripher....
@ Adler77
Ihnen ist schon klar, dass die FDP für eigenmächtiges Handeln eines Parteimitglieds bestraft wird? Es war nicht die Partei, die so gehandelt hat. Was die FDP sich vorwerfen lassen muss, ist ihren Mitgliedern, in diesem Fall Möllemann, nicht genau genug auf die Finger geschaut zu haben, wenn es um finanzielle Ding. Um das klar zu stellen, ich halte das Urteil in seiner Tendenz für richtig und auch notwendig, nur geht mir die Bundestagsverwaltung in dem Strafmaß zu weit. Durch dieses hohe Strafmaß hab ich den Eindruck, dass der FDP Vorsetzlichkeit vorgeworfen wird.
Wegen der Selbstanzeige und Aufklärungarbeit, deswegen scheinen sie ja ein geringes Strafmaß bekommen zu haben mit denen sie gut leben können meines Erachtens ! Damit sollte man zufrieden sein und die Füße still halten . Die FDP reisst nämlich bei Fehlverhalten anderer am größten die Klappe auf.
Die Frage wäre auch nicht warum jetzt die Urteilsverkündung , sondern warum verdammt nochmal man 7 Jahre dafür braucht !!!!
Das ist doch schon ein Witz an sich . Aber die FDP hat eigentlich nur einen Vorteil davon , denn jetzt interessiert es doch keinen mehr so genau und es ist genug Gras darüber gewachsen .
Meines Wissens hat die FDP die finanziellen Ungereimtheiten selber zur Anzeige gebracht und die Aufklärung maßgeblich unterstützt.
Viel interessanter scheint mir, warum die Bundestagsverwaltung nach sieben Jahren Urteilsfindung in der letzten ordentlichen Sitzungswoche vor den Wahlen ihr Verdikt geben.