Sterbehilfe:"Vergiftete" Debatte

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, polarisiert zur Sterbehilfe: Der Gesetzentwurf der Abgeordneten Lauterbach (SPD) und Hintze (CDU) ziele nach ihm "ganz klar auf Euthanasie" ab.

Von Kim Björn Becker

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat sich mit einer zugespitzten Äußerung erneut in die Debatte um eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe eingeschaltet. Anfang November will der Bundestag eine Entscheidung über das heikle Thema treffen, derzeit liegen vier Gesetzentwürfe vor. Die Vorschläge reichen von einem Verbot bis zu einer weitreichenden Erlaubnis ärztlicher Suizidbeihilfe. Den Befürwortern der Sterbehilfe hielt Montgomery nun vor, mit ihrem Vorschlag auf eine aktive Tötung von Patienten hinzuarbeiten. Es sei offensichtlich, dass der Gesetzentwurf von Karl Lauterbach (SPD) und Peter Hintze (CDU) "ganz klar auf Euthanasie abzielt", sagte Montgomery dem Tagesspiegel am Sonntag. Der Begriff der Euthanasie ist in vielen Sprachen gleichbedeutend mit Sterbehilfe, im Deutschen seit den Vierzigerjahren jedoch negativ belegt. Damals verwendeten ihn die Nationalsozialisten, um die systematische Tötung von körperlich und geistig Behinderten zu verbrämen.

Weiterhin wandte Montgomery ein, dass Sterbehilfe, sofern sie vom Gesetzgeber zur ärztlichen Aufgabe erhoben werde, "richtig gemacht" werden müsse. Mediziner dürften einem Todkranken beispielsweise "nicht den Schierlingsbecher reichen, sondern müssten ihm das Gift intravenös verabreichen". Da es sich hierbei um eine ärztliche Leistung handele, müsste eine Gebührenordnungsziffer zur Abrechnung mit den Kassen eingeführt werden. Das zeige, "wie pervers das Ganze wäre", so Montgomery. Die Bundesärztekammer hält Suizidbeihilfe grundsätzlich für unvereinbar mit dem ärztlichen Standesrecht.

Montgomery wirft Befürwortern vor, auf eine aktive Tötung hinzuarbeiten

Für seine Äußerungen wird der Mediziner aus Hamburg nun heftig kritisiert. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, von der Kritik Montgomerys unmittelbar betroffen, verurteilte dessen Worte als "undifferenziert" und als "polemisch". Montgomery "vergiftet" die Debatte, hielt Lauterbach ihm weiter vor. Der Gesetzentwurf, den der Sozialdemokrat mit initiiert hatte, sieht vor, dass volljährige und todkranke Patienten die Hilfe eines Arztes in Anspruch nehmen können.

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne), forderte Montgomery auf, sich zu entschuldigen. Der Begriff der Euthanasie sei "besetzt mit der gezielten Vernichtung von Menschen", sagte Künast. Montgomery habe sich "in einen Furor verstiegen, der einem die Sprache verschlägt". Künast hat ebenfalls einen Gesetzentwurf mit eingebracht, diesem zufolge soll die "gewerbsmäßige Hilfe zur Selbsttötung" strafrechtlich verboten werden.

Die größte Unterstützung wird dem Entwurf einer Gruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) zugeschrieben. Sie plädieren dafür, dass ärztliche Suizidbeihilfe straffrei bleibt. Zugleich sollen die umstrittenen Sterbehilfevereine verboten werden, indem die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" als neuer Paragraf 217 in das Strafgesetzbuch aufgenommen wird.

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