Sterbehilfe:"Religionsneutrales" Dilemma

Sterbehilfe: Eine Schwester im Hospiz in Stuttgart die Hand einer todkranken Patientin.

Eine Schwester im Hospiz in Stuttgart die Hand einer todkranken Patientin.

(Foto: Norbert Försterling/dpa)

Ein Sterbehilfe-Gesetz, das christliche Überzeugungen für alle verpflichtend macht, darf es nicht geben. Deshalb wäre ein ausnahmsloses Verbot des assistierten Suizids problematisch.

Kommentar von Matthias Drobinski

Wenn man zerrissen ist zwischen den Möglichkeiten und jede Entscheidung einen zweifeln lässt, dann ist dies eine sehr menschliche Reaktion: Man macht erst einmal nichts. Vielleicht bringt die Zeit die Lösung, vielleicht verschwindet das Problem von selber, oder es geht alles den bisherigen Gang, und man gewöhnt sich dran.

Die Frage, ob und zu welchen Bedingungen in Deutschland der assistierte Suizid erlaubt sein soll, führt viele Abgeordnete im Bundestag in dieses Dilemma: Vier Anträge gibt es zwischen Liberalisierung und striktem Verbot. Und alle benennen Grenzen, auch der aussichtsreichste der Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD). Er will Ärzten im Einzelfall die Hilfe zum Suizid erlauben, das geschäftsmäßige Tun aber verbieten. Er bemüht sich, diese Grenze zu definieren, beseitigt aber nicht alle Unsicherheit.

Lieber kein Gesetz statt ein schlechtes

Da liegt es nahe, dass sich nun die Vertreter der konkurrierenden Liberalisierungsvorschläge zusammentun, die Probleme des bedingten Verbots hervorheben und die Kollegen auffordern: Bevor ihr solch ein schlechtes Gesetz beschließt, lasst lieber alle Vorschläge durchfallen.

So hat es die Grünen-Abgeordnete Renate Künast an alle Bundestagsmitglieder geschrieben, darauf haben sie und ihre Mitstreiterin Petra Sitte (Linke) sich mit Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) geeinigt. Und so hat es auch noch einmal die Grünen-Abgeordnete Katja Keul als Antrag eingebracht.

Nur: In diesem Fall heißt nichts zu entscheiden sehr wohl, etwas zu entscheiden. Denn alles beim Alten lassen heißt: Dann können in Deutschland Sterbehilfevereine weiterarbeiten, auch zumindest verdeckt gewerbsmäßig. Der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat gerade erst bestätigt, dass die Zahl der Menschen, die sein Verein zum Suizid begleitet, seit Jahresbeginn um mehr als 50 Prozent gestiegen ist.

Probleme lösen sich nicht in Luft auf

Man kann nun sagen, dass es den Leuten freigestellt sein muss, sich auch von Kusch begleiten zu lassen, der sich des Verdachts erwehren musste, er habe Menschen zum Suizid gedrängt. Man kann sagen, dass es viele Vereine geben sollte, weil man so den Suizidbegleiter seines Vertrauens wählen kann. Wer das möchte, muss dafür eintreten, dass die Rechtslage so bleibt, wie sie ist. Er sollte aber auch wissen, dass sich in diesem Fall kein Problem in Luft auflöst.

Der Gesetzgeber müsse "religionsneutral" sein, hat Renate Künast gefordert - der Vorwurf dahinter lautet: Wer das Verbot des geschäftsmäßigen assistierten Suizids fordert, möchte seine religiösen Überzeugungen in Gesetzesform gießen. Daran stimmt: Ein Gesetz, das rein christliche Überzeugungen für alle verpflichtend macht, darf es nicht geben. Deshalb wäre ein ausnahmsloses Verbot des assistierten Suizids problematisch. Dass Abgeordnete aber aus ihren ethischen und religiösen Überzeugungen heraus Gesetze beschließen, darf man ihnen nicht vorwerfen. Renate Künast tut das auch, und sie hat alles Recht dazu. So viel Ehrlichkeit sollte sein.

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