Statistik:Zahl der Abtreibungen sinkt

Ein Trend setzt sich fort: Seit dem Jahr 2004 geht die Zahl zurück.

In Deutschland entscheiden sich weniger Frauen für eine Abtreibung. Im vergangenen Jahr seien 99 200 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet worden, 0,5 Prozent weniger als ein Jahr zuvor, berichtete das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Mittwoch. Damit setze sich ein jahrelanger Trend fort - seit dem Jahr 2004 gehe die Zahl kontinuierlich zurück, erläuterte ein Sprecher. Den Höchststand hatte es 2001 mit 135 000 gemeldeten Abtreibungen gegeben. Die Statistik wird seit 1996 geführt. Knapp drei Viertel (73 Prozent) der Frauen, die 2015 eine Schwangerschaft beenden ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 16 Prozent zwischen 35 und 39 Jahre, acht Prozent 40 Jahre und älter. Unter-18-Jährige hatten einen Anteil von drei Prozent.

Die Gründe für ungewollte Schwangerschaften seien vielfältig, sagt Regine Wlassitschau vom Pro-Familia-Bundesverband. Sorglosigkeit spiele eher keine Rolle - "aber in manchen Situationen funktioniert der Verstand nicht". Häufig stelle sich heraus, dass eine Partnerschaft ein Kind doch nicht aushalte. Auch Unwissen über die Pille sei verbreitet - so könnten Medikamente wie Antibiotika die empfängnisverhütende Wirkung beeinflussen. "Aufklärung ist das A und O", sagte Wlassitschau, "die Nachwachsenden müssen immer neu aufgeklärt werden." Wichtig sei auch der Zugang zu Verhütungsmitteln. Für Menschen mit geringem Einkommen sei das schwierig, seit Hilfen zur Familienplanung als Teil der Sozialhilfe gestrichen worden seien. Die Spirale müsse meist selbst bezahlt werden, und die Pille werde nur jungen Frauen erstattet. Fast zwei Drittel der Schwangerschaftsabbrüche (64 Prozent) wurden 2015 mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei knapp einem Fünftel wurde das Mittel Mifegyne verwendet. Auch für diese medikamentöse Methode ist zuvor eine Beratung Pflicht. Seit 1995 gibt es die modifizierte Fristenlösung mit Beratungspflicht: Demnach sind Abtreibungen in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten rechtswidrig, bleiben aber straffrei, wenn sich die Frau mindestens drei Tage vor dem Eingriff beraten lässt. Die Beratungspflicht entfällt bei medizinischer Indikation und nach Vergewaltigungen. Besteht Gefahr für das Leben oder den körperlichen oder seelischen Gesundheitszustand der Mutter, ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt möglich.

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