Stasi-Akten-Gesetz soll verschärft werden:Alte Akten, neuer Furor

Die Stasi-Unterlagenbehörde ist nicht das jüngste Gericht, das war für ihre früheren Chefs Gauck und Birthler klar. Der neue Behördenleiter Jahn jedoch handelt als Vertreter der Stasi-Opfer. Und er hat dabei die Unterstützung des Gesetzgebers. Die Schärfe der Beurteilung von Stasi-Kontakten wächst im Quadrat des Zeitabstands zur DDR.

Heribert Prantl

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz wird bald zwanzig Jahre alt. Joachim Gauck und Marianne Birthler haben auf der Basis dieses Gesetzes die Spitzelakten und die übrige papierene Hinterlassenschaft der DDR mit leidenschaftlicher Beharrlichkeit betreut. Sie haben, wenn nötig, auch vor dem törichten Automatismus gewarnt, mit dem oft von "Stasi-Kontakten" auf eine "Stasi-Belastung" von Politikern und Beamten geschlossen wurde. Für Gauck und Birthler war klar: Die Stasi-Unterlagenbehörde ist eine Aufklärungs-, keine Anklagebehörde; sie ist auch nicht das jüngste Gericht. Diese Klarheit geht unter Roland Jahn, dem neuen Chef der Behörde, verloren.

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Archiv der Stasi-Unterlagenbehörde in Berlin. Für Roland Jahns Vorgänger Gauck und Birthler war klar: Die Institution dient der Aufklärung, nicht der Anklage.

(Foto: dpa)

Jahn fühlt und handelt als Vertreter der Stasi-Opfer. Das ist begreiflich. Er war als Student in der DDR von der Stasi verhaftet, dann zu fünf Monaten Haft verurteilt und in den Westen abgeschoben worden. Jetzt ist er, quasi als Ankläger und Richter in eigener Sache, ein Behördenchef Gnadenlos. Er ist, 21 Jahre nach dem Ende der DDR, schärfer, als es seine Vorgänger als Leiter der Stasi-Unterlagenbehörde je waren. Das kann man angesichts der persönlichen Geschichte von Jahn verstehen. Nicht verstehen kann man, dass der Gesetzgeber dabei mitmacht. Die Regierung Merkel will Gesetzesänderungen erzwingen, die Jahns Vorstellungen willfahren. Zum ersten Mal seit den Einheits-Tagen wird daher nun ein Stasi-Akten-Gesetz nicht mit Zustimmung aller Parteien (außer der Linken, früher der PDS) erlassen.

Unerbittlich gegen lanjähriges Hauspersonal

Die Rigorosität, die Jahn gegenüber der "Gruppe 47" walten lässt, ist bezeichnend: Zwei Jahrzehnte lang haben diese 47 Leute als Arbeiter und Angestellte, als Pförtner und Fahrer Dienst getan in der Stasi-Unterlagenbehörde. Sie sitzen nicht an Schaltstellen, sie brüten nicht über den Stasi-Akten; sie gehören zum Hauspersonal der unteren Besoldungsstufen. Jetzt sollen sie aus der Behörde entfernt werden - weil sie früher einmal, was schon lang jeder wusste, als junge Soldaten im Stasi-Wachregiment gedient haben.

Den Behördenchef interessiert nicht, dass diese Leute in seinem Haus ordentliche Arbeit geleistet haben; er will sie dort wegen ihres DDR-Vorlebens nicht mehr sehen. Und weil das arbeitsrechtlich problematisch ist, macht die Regierung Merkel ein Gesetz, das diese Leute aus der Behörde hinauskehrt. Das ist ein merkwürdiger Vorgang: Es wird ein Gesetz geschaffen, das eine extralegale Maßnahme legalisieren soll. Im Übrigen sollen nach diesem neuen Gesetz die Stasi-Überprüfungen bei neuen Behördenmitarbeitern nicht reduziert, sondern ausgeweitet werden. Generalüberprüft werden nicht nur die Leute, die im gehobenen, sondern auch die, die im mittleren Dienst arbeiten wollen. Die Schärfe der Beurteilung alter Stasi-Kontakte wächst im Quadrat der Entfernung zur DDR. Sehr rechtsstaatlich ist das nicht.

Es wäre Zeit, dass die Stasi-Akten in die Bestände des Bundesarchivs eingegliedert werden. Es wäre dies auch ein Signal gegen den neuen Stasiakten-Furor.

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