Zwei Stunden diskutierten die Parlamentarier im Bundestag über die Zukunft der umstrittenen Stammzellforschung. Eine Debatte, die im Ergebnis offen war. Völlig offen - und am Ende zum Weg des geringsten Widerstandes führte.
Es passiert nicht allzu häufig, dass vor einer Abstimmung im Deutschen Bundestag nicht klar ist, wofür sich die Mehrheit entscheiden wird. Dieser trübe Berliner Freitagmorgen gehörte zu den wenigen Ausnahmen. Es ging um existentielle Fragen. Wann ist der Mensch ein Mensch? Hat ein Zellhaufen Menschenwürde? Darf mit ihm Forschung betrieben werden?
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Auslöser der Debatte waren Stammzellforscher, die bisher in Deutschland nur begrenzt mit embryonalen Stammzellen arbeiten können. Nämlich nur dann, wenn die Stammzelllinien, die aus abgetöteten Embryonen gewonnen werden, vor dem Stichtag 1. Januar 2002 entstanden sind. Sie dürfen auch nicht in Deutschland gewonnen werden, sondern müssen importiert werden. Die Wissenschaftler sagen heute, diese Stammzelllinien seien verunreinigt, die Forschung an ihnen deshalb nahezu unmöglich.
Schnell kristallisierte sich heraus, dass eine Verschiebung des Stichtages den Forschern helfen könnte. Um es vorwegzunehmen: Der Antrag für einen solchen neuen Stichtag fand heute mit 346 zu 228 Stimmen eine erstaunlich klare Mehrheit. Denn ob dieser Weg auch ethisch vertretbar ist, darüber gingen im Bundestag die Meinungen weit auseinander.
Wie weit, das zeigten schon die beiden ersten Rednerinnen. Die eine, Annette Schavan ist Forschungsministerin und Mitglied der CDU. Die andere, Maria Böhmer, ist Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, ebenfalls Mitglied der CDU und eine der Mütter des Stammzellgesetzes von 2002, in dem die geltende Stichtagsregelung festgeschrieben wurde.
"Wissenschaftler haben ethische Überzeugungen wie wir"
Schavan versuchte gleich im ersten Satz das Hauptargument der Gegner eines neuen Stichtages zu entkräften. Es ging ihr vor allem um den Vorwurf, die Forscher wollten lediglich im Wettbewerb um die besten Ergebnisse bestehen. "Wissenschaftler", sagte sie, "haben ebenso ethische Überzeugungen wie wir." Der Applaus kam aus allen Fraktionen, vor allem von der FDP, der SPD und der Linken, während in Schavans eigener Fraktion und bei den Grünen die meisten Hände unten blieben.
Schavan sagte auch, das es hier nicht - wie einige suggerierten - um Embryonen gehe, sondern lediglich um bereits existierende Stammzelllinien. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterstützte Schavan hier später mit dem Hinweis, dass diese Zellen nicht unter dem Schutz des Grundgesetzes stünden, weil sie - im Gegensatz zum Embryo - eben keine Menschenwürde besäßen.
Schavan sagte, das Dilemma, zwischen der Ethik des Lebens und der Ethik des Heilens abwägen zu müssen, werde sich mit einer Verschiebung des Stichtages nicht vergrößern.
Ganz anderer Auffassung ist ihre Parteifreundin Maria Böhmer. Sie sah dem bestehenden Gesetz seine "innere Logik und Substanz" genommen, wenn der Stichtag verschoben würde. Das Gesetz habe schließlich eine klares Nein zur verbrauchenden Embryonenforschung formuliert.
Hintergrund: Für jede embryonale Stammzelllinie muss ein Embryo abgetötet werden. Meist sind es Embryonen, die nach einer künstlichen Befruchtung im Reagenzglas übrig geblieben sind. In der Regel werden dabei mehr Embryonen gezeugt, als gebraucht werden. Weltweit lägen Hunderttausende solcher überzähligen Embryonen auf Eis, erinnerten einige Befürworter eines neuen Stichtages.
Neuer Stichtag, neuer "Dammbruch"
Für Maria Böhmer kommt ein neuer Stichtag dennoch einem "Dammbruch" gleich. Mit dem ursprünglichen Gesetz sollte ja verhindert werden, dass von Deutschland der Anreiz ins Ausland gehe, speziell für deutsche Forscher embryonale Stammzelllinien zu gewinnen. Werde der Stichtag verschoben, sei das Signal klar, sagt Böhmer: In Deutschland werde das Gesetz bei Bedarf den Begehrlichkeiten der Forscher abgepasst. Wenn der Stichtag einmal verschoben werde, dann werde das auch ein zweites oder drittes Mal passieren.
Es gibt in Böhmers Augen aber einen noch viele wichtigeren Grund, die bestehende Regelung nicht zu ändern: das Grundgesetz. Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen verbiete ein "Verzweckung menschlichen Lebens", wie Böhmer sagte. Deshalb sei eine Gesetzesänderung "ethisch nicht zu rechtfertigen", die das alleinige Ziel habe, den Bedürfnissen der Forscher entgegenzukommen. Böhmer: "Wir dürfen hier die eigenen Maßstäbe nicht in Frage stellen."
Zu diesem Zeitpunkt war der Plenarsaal schon gut zur Hälfte gefüllt. Wenn an anderen Tagen Forschungsthemen diskutiert werden, sitzen hier höchstens ein paar Dutzend Abgeordnete. Und noch war offen, wie sich die Abgeordneten mehrheitlich entscheiden werden. Von knapp 180 Unentschlossen war im Vorfeld der Entscheidung die Rede.
Noch zu Beginn der Debatte überwog der Applaus für die Gegner einer Gesetzesänderung. Je mehr Abgeordnete allerdings zur späteren namentlichen Abstimmung in den Plenarsaal strömten, desto kräftiger wurde für die Befürworter eines neuen Stichtages geklatscht.
Viel - auch innerfraktioneller - Streit entzündete sich daran, wer moralisch im Recht sei. Ulrike Flach, Wissenschaftsexpertin der FDP, etwa sprach von der Ethik des Heilens und davon, das sie "Hoffnung für die, die auf Heilung warten" wolle. Ihr Parteifreund Michael Goldmann dagegen sagte, er wolle "nicht in die Ecke gestellt werden" als einer, der gegen "menschliche Medizin" sei, wie der Antrag von Ulrike Flach überschrieben war, wenn er gegen Stammzellforschung argumentiere.
21 Rednerinnen und Redner haben sich an der Debatte beteiligt. Fünf Anträge standen zur Wahl: totale Forschungsfreiheit ohne Begrenzung, totaler Forschungsstopp, neuer Stichtag mit altem Gesetz, keine Änderung und als letzter Straffreiheit für deutsche Forscher, die im Ausland an embryonalen Stammzellen forschen. Am Ende entschieden sich die Abgeordneten für einen neuen Stichtag. Das war das einzig Enttäuschende an dieser Debatte: Denn diese Entscheidung war einfach der Weg des geringsten Wiederstandes.
- Forschung mit embryonalen Stammzellen Bundestag erleichtert Stammzellenforschung 11.04.2008
- Stammzellenforschung "Der gute Zweck heiligt nicht jedes Mittel" 11.04.2008
- Gene und Gesetze Forschen im Grenzbereich 11.04.2008
- Interview mit Margot von Renesse "Embryonen gebrauchen" 11.04.2008
- Chronik Durchbrüche in der Stammzellforschung 10.04.2008
(sueddeutsche.de/lala)
Die Ärzte in München
Die kann man doch nur einfrieren und nach Verfallsdatum im Gulli entsorgen, denn wenn das Ausgangsmaterial gut wäre, dann bräuchte man ja nicht künstlich nachhelfen.....
Nee, wenn schon Stammzellforschung, dann mit 1 A-Qulität
und wenn inländisch, dann aus einem Laden wie Lebensborn...... nachdem aber geschlossen, bleibt uns gar nichts anderes übrig....
Das ist nicht meine Meinung (Moderatoren bitte mich nicht mißverstehen), was ich mich aber frage: Ist das die Logik hinter dem Gesetz?
"Wohl jeder hat seine Probleme, den Beginn der "Menschwerdung" zeitlich einzuordnen. Mit Sicherheit ist es aber nicht er Zeitraum der Vereinigung erster Zellen untereinander. "
... der ersten Zellen. Wo sonst? Selbst wenn diese wohl noch nicht fühlen und denken können. Daher bleibt egal wo man die Grenze setzt ein ungutes Gefühl auch wenn in manchen Fällen Abtreibung erlaubt sein muss.
Ansonsten sehe ich die Debatte wie Sie auch etwas scheinheilig an wenn man erlaubt Dinge zu benützen deren Herstellung im eigenen Land verboten ist.
@Eiermeier:
Die Antwort ist doch einfach ... ... ab da wenn er Produktiv arbeitet bis an dem Tag an dem er die Firma zum letzten Mal verlässt oder habe ich da was falsch verstanden?
stimmt schon
Wenn er als Humankapital Rendite bringt, sonst ist er nur ein Kostenfaktor.
Ich möchte jeden hier mal bitten nach dem Bild eines 12 Wochen alten Embryos zu googeln, das sollte man ruhig mal tun. Man kann keine Grenze festlegen, wie soll das gehen? Wenn es keine Abtreibung oder Stammzellenforschung gäbe, würde auch niemand auf so einen blöden Gedanken kommen. Diese Ansicht gibt es nur weil es für uns bequem und praktisch ist. Was ist aus "in dubio pro reo" geworden?
Ich sagte schon mal: Solange man (aus meiner Sicht berechtigt) in Deutschland bis zur 12. Woche nach der Empfängnis abtreiben darf und "die Pille danach" auch erlaubt ist, solange sind Grundsatzdebatten, ab wann das menschliche Leben beginnt, absolut unnötig.
Wohl jeder hat seine Probleme, den Beginn der "Menschwerdung" zeitlich einzuordnen. Mit Sicherheit ist es aber nicht er Zeitraum der Vereinigung erster Zellen untereinander.
Und genau dort setzt die Forschung an. Für die Forschung sterben keine Kinder, dort werden Zellen untersucht (laienhaft ausgedrückt). Das was dort erforscht wird, hat mit der Vernichtung menschlichen Lebens nicht, aber rein überhaupt nichts zu tun.
Im Gegenteil, diese Forschung kann, so wie es aussieht, erheblich dazu beitragen, menschliches Leid zu lindern, wenn es gelingt, z.B. Ersatzorgane "zu züchten".
Das Scheinheilige an dieser Diskussion ist auch, daß offenbar die "Menschenrechte" embryonaler Stammzellen ausländischer Herkunft nicht mit denen deutscher Herkunft identisch sein sollen, denn wieso dürfen die verwendet werden, die deutscher Herkunft aber nicht ???
Was soll dieser Selbstbetrug, der in seiner Begründung ja auch noch eine an das 1000-jährige Reich erinnernde Minderbewertung "ausländischen Lebens" enthält ???
Man möge mir verzeihen, wenn ich mich an Mengele erinnert fühle, wenn man, nur um sich um Verantwortung zu drücken, die Grenze zwischen Daten und in- und ausländischen Zellkolonien zieht.
Paging