Deutschland muss nach Aussage von Finanzminister Steinbrück nicht länger Sanktionen für seine Verstöße gegen den Stabilitätspakt befürchten.

Zwar sei eine formelle Aussetzung des Defizitverfahrens erst im Oktober möglich. Er fügte aber am Samstag auf einer Pressekonferenz nach Beratungen der EU-Finanzminister in Helsinki hinzu: "Wenn Sie so wollen, das - in Anführungszeichen - Bestrafungs- oder Penalisierungsverfahren ist ausgesetzt."

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Im Oktober werde Berlin der EU-Kommission die neuesten Zahlen über seine Neuverschuldung vorlegen. Steinbrück zeigte sich überzeugt, dass diese schon im laufenden Jahr unter die im Stabilitätspakt festgelegte Obergrenze von drei Prozent sinken werde.

"Wir freuen uns sehr über das Lob, über die Anerkennung, ich scheue mich nicht zu sagen auch über die Glückwünsche, die es dafür gegeben hat, dass Deutschland schon in diesem Jahr unter dem Drei-Prozent-Maastrichtkriterium sein wird", sagte der Bundesfinanzminister.

Das Defizitverfahren gegen die Bundesrepublik wurde im Januar 2003 eingeleitet, nachdem die Neuverschuldung 2002 erstmals seit dem Vertrag von Maastricht die Drei-Prozent-Grenze überschritten hatte.

Auch in 2003, 2004 und 2005 verletzte Deutschland den Stabilitätspakt. Die Bundesrepublik war damit Strafzahlungen in Milliardenhöhe gefährlich nahe gerückt.

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(AP/dpa)