Staat und Parteien:Grenzen des Amtes

Ministerin Wanka darf in ihrer Funktion zu Recht nicht vor der AfD warnen - wohl aber kann sie dies als Person tun.

Von Matthias Drobinski

Zu Recht hat die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht einen Sieg über Bildungsministerin Johanna Wanka errungen. Die Richter haben eine Unterscheidung getroffen, die alle Parteien stärkt und die Macht aller Regierungen beschränkt: Selbstverständlich darf Frau Wanka sagen, dass die AfD aus ihrer Sicht Volksverhetzer unterstützt. Sie darf das in Interviews und Talkshows tun und auf jedem Marktplatz - aber nicht auf der Homepage ihres Ministeriums. Eine solche staatlich approbierte Polemik, beglaubigt durch den Bundesadler, benachteiligt alle Parteien, die solche Zugänge nicht haben. Das verstößt gegen die Verfassung.

Man kann diese Unterscheidung für künstlich halten: Ist die Ministerin nicht zugleich Politikerin und Bürgerin? Das ist sie, doch die Unterscheidung ihrer Funktionen ist durchaus wichtig für die Demokratie. Staatsorgane dürfen ihre Ressourcen und ihre Amtsautorität nicht missbrauchen, um der eigenen Partei zu nützen und anderen zu schaden. Dies schützt alle politischen Kräfte, die nicht in der Regierung vertreten sind. Es bedeutet kein Zornesverbot: Die damalige Familienministerin Manuela Schwesig bekam in Karlsruhe recht, als sie dazu aufrief, die NPD zu bekämpfen - in einem Interview.

"Gott sei Dank gibt es noch Richter in Karlsruhe", hat AfD-Parteichef Alexander Gauland gesagt. Das sollte man sich merken, für den Fall, dass Karlsruhe wieder einmal die Schwächeren schützt - zum Beispiel Kopftuchträgerinnen oder Homosexuelle.

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