Sponsoring in der Politik:Nicht strafbar - aber das reicht nicht

Ob eine kleine Zuwendung für das Sommerfest oder eben der Nord-Süd-Dialog, den sich Wulff-Freund Schmidt von Unternehmern mitfinanzieren ließ: Sponsoring in der Politik ist gang und gäbe, aber nicht explizit verboten. Doch von einem Bundespräsidenten erwartet man mehr, als nur, dass er sich nicht strafbar macht.

Heribert Prantl

Was wird Herrn Glaeseker passieren? Nichts, mit hoher Wahrscheinlichkeit strafrechtlich gar nichts. Eine Hausdurchsuchung besagt wenig: Sie sucht nach Beweisen; ob man sie findet, ist eine andere Frage. Für die Hausdurchsuchung reicht ein konkretisierter Anfangsverdacht; zum hinreichenden oder dringenden Tatverdacht wird er sich nicht verdichten.

Wulff bei Nord-Süd Dialog

Beispiel für heikles Polit-Sponsoring: Der vomn Unternehmern mitfinanzierte Nord-Süd-Dialog mit dem damaligen niedersächischen Ministerpräsidenten Christian Wulff, EnBW-Chef Hans-Peter Villis, dem Chef des Energieversorgers EWE, Werner Brinker und dem damaligen Ministerpräsident von Baden-Württemberg Günther Oettinger (von links nach rechts).

(Foto: dpa)

Das liegt nicht an der Nachsicht der Staatsanwaltschaft, nicht an der Lauterkeit von Glaeseker und nicht daran, dass er der Hausmeier von Christian Wulff war. Es liegt an der unklaren Rechtslage beim politischen Sponsoring. Sie würde auch mit drei Dutzend Hausdurchsuchungen nicht klarer.

Man hätte gern klarere Rechtsregeln und mehr Transparenz beim Sponsoring. Es ist peinlich, wenn, wie einst in NRW, Rede- und Fototermine mit dem Ministerpräsidenten verhökert werden; es ist unanständig, wenn sich, wie jüngst, das Verbraucherministerium Anzeigenkampagnen von einer Drogeriemarktkette zahlen lässt. Es hat einen Geruch, wenn die "Denkfabrik" des Ministerpräsidenten, wie in Sachsen, von der Wirtschaft finanziert wird.

So ähnlich war es bei dem von Glaeseker organisierten "Nord-Süd-Dialog" der Länderchefs Wulff und Oettinger. Es ist doch so: Wenn so ein Event wichtig ist, dann möge ihn der Staat finanzieren. Wenn er überflüssig ist, handelt es sich um Verschwendung von Steuergeldern. Und eine überflüssige Sause wird nicht besser, wenn nicht der Staat, sondern die Wirtschaft sie finanziert.

Wie die Politik sich windeln lässt

Sponsoring in der Politik ist heikel, leider aber weder verboten noch geregelt; es ist gang und gäbe und strafbar nur dann, wenn sich die Beteiligten außergewöhnlich blöd anstellen - wenn sie eine Unrechtsvereinbarung schließen, also eine konkrete Diensthandlung beeinflusst werden soll. Für so dumm mag man den Ex-Sprecher Wulffs nicht halten.

Wenn ein Sponsoring nur der "Klimapflege" dient, ist es derzeit strafrechtlich irrelevant. Und so lassen sich die Parteien die Parteitage, die Ministerien die Sommerfeste und sonstige Events von den wichtigen Unternehmen des Landes sponsern. Die mieten dort Werbe- und Standflächen für teuer Geld, stellen Essen oder Autos zur Verfügung - auf dass man sich politisch positiv an sie erinnere.

Man darf es für ungut halten, dass sich Politik auf diese Weise windeln lässt. Man muss es für elend halten, dass Bundespräsident Wulff nicht nur der höchste Repräsentant des Staates ist, sondern auch als höchster Repräsentant der Party-Politik gilt. Die Entlassung des Sponsoring-Genies Glaeseker durch Wulff hat daran nichts geändert.

Wulff hat behauptet, er habe gelernt, nämlich Folgendes: Es reicht nicht für einen Spitzenpolitiker, dass er sich nicht strafbar macht. In der Tat: Man erwartet sich ein wenig mehr. Die Orgie der Kritik, die Wulff aushalten muss, hat ihr Gutes: Sie beendet womöglich die Auswüchse der Party-Politik auch ohne Gesetzesänderungen. Wulff büßt nämlich schon: Noch zu Amtszeiten trifft ihn eine damnatio memoriae.

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