Spionageskandal:Kanzlerin der Verdunkelung

Spionageskandal: Nichtstun verpflichtet: Angela Merkel muss jetzt zur Aufklärung der NSA/BND-Affäre beitragen.

Nichtstun verpflichtet: Angela Merkel muss jetzt zur Aufklärung der NSA/BND-Affäre beitragen.

(Foto: AFP)

Vor zwei Jahren hat Angela Merkel versprochen, alles zu tun, um die NSA-Abhöraktionen aufzuklären. Das Gegenteil ist geschehen. Die Kanzlerin muss jetzt beweisen, dass sie zur Aufklärung beitragen will - und nicht zur Verschleierung.

Von Heribert Prantl

Es ist eine gefährliche Umwertung der Fakten im Gang: Der Präsident des Verfassungsschutzes und der Fraktionschef der Union im Bundestag tun so, als sei das Staatswohl dadurch gefährdet, dass Informationen über die monströse Spionage der NSA in den Zeitungen und im Internet veröffentlicht werden. Diese Behauptung ist ebenso falsch wie dreist.

Das Staatswohl war und ist nicht dadurch gefährdet, dass die rechtswidrigen Aktionen von NSA und BND bekannt werden, sondern dadurch, dass Angela Merkel und ihr Bundeskanzleramt seit zwei Jahren nichts zur Aufklärung dieser Abhörskandale getan haben. Das ist der Skandal nach dem Skandal. Wenn die Medien diese monströse Untätigkeit öffentlich machen, begehen sie keinen Geheimnisverrat, sondern tun ihre Pflicht. Wer deren Erfüllung kriminalisieren will, macht sich verdächtig.

Das Staatswohl ist nicht das Wohl irgendeines Abstraktums

Das Staatswohl besteht nicht darin, dass Geheimdienste tun und lassen können, was sie wollen. Das Staatswohl besteht auch nicht darin, dass über Grundrechtsverletzungen durch den US-Geheimdienst und seine deutschen Helfer der Mantel kanzleramtlichen Schweigens gebreitet wird. Das Staatswohl ist nicht das Wohl irgendeines Abstraktums. Es ist das Wohl der Menschen, die in diesem Staat leben. Und das Wohl dieser Menschen besteht zu allererst darin, dass deren Grundrechte geachtet werden.

Die Bundeskanzlerin muss dem NSA- Untersuchungsausschuss umgehend die Listen mit Stichworten vorlegen, die der NSA dem BND untergejubelt hat - und nach denen der BND dann den europäischen Kommunikationsverkehr durchsucht hat. Das ist eine verschärfte Pflicht, die sich für die Kanzlerin auch aus ihrem vorangegangenen Nichtstun ergibt.

Die Kanzlerin hat 2013, vor der Bundestagswahl, versprochen, alles zu tun, um die Abhöraktionen aufzuklären. Die Wahrheit ist, dass alles getan wurde, um Aufklärung zu unterlassen; es wurden Aktivitäten und Verhandlungen mit den USA vorgegaukelt, die es nicht gab. Das war erstens ein Grundrechtsverstoß durch Unterlassen; und das war zweitens eine Irreführung der Wähler.

Viel Trug und Schein, wenig Licht und wenig Klarheit

Aufklärung ist, so hat das Kant formuliert, der Ausgang aus selbst verschuldeter Unmündigkeit. Der Ausgang aus der Unmündigkeit besteht im NSA-/BND-Skandal darin, dass die Kanzlerin dem NSA-Untersuchungsausschuss die "Selektorenliste" übergibt. Merkel kann sich nicht darauf berufen, dass diese Vorlage das Staatswohl gefährde. Das Staatswohl ist durch die Verfassung nicht allein der Bundesregierung, sondern ebenso dem Bundestag anvertraut, beziehungsweise dem von ihm eingesetzten Untersuchungsausschuss.

In einer Woche ist Pfingsten; der bekannteste Pfingstchoral lautet:; "O komm, du Geist der Wahrheit, und kehre bei uns ein, verbreite Licht und Klarheit, verbanne Trug und Schein." Die Ankunft dieses Geistes wünscht man sich dringend in der NSA- und BND-Affäre. Hier gibt es viel Trug und Schein, wenig Licht und wenig Klarheit. Die Kanzlerin hat die Öffentlichkeit hinters Licht geführt, sie hat verdunkelt. Aufklärung ist Verfassungspflicht.

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