Die USA versuchen die Legalisierung des Extralegalen durch das Wort "Krieg". Sie haben nach dem 11. September 2001 den weltweiten Krieg gegen den Terrorismus ausgerufen. Überall wo Terroristen sind, ist aus US-Sicht Krieg. Im Krieg ist nach den Regeln des Kriegsvölkerrechts die Tötung des Feindes umfassend erlaubt - und zwar auch dann, wenn der gerade in der Mittagspause ist oder in seiner Kaserne schläft. In Afghanistan herrscht Krieg; man nennt ihn im modernen Völkerrecht bewaffneten Konflikt. Also ist die gezielte Tötung von feindlichen Kämpfern erlaubt. Aber nicht jeder Mensch, der in dem Land lebt, in dem der bewaffnete Konflikt tobt, ist ein "feindlicher Kämpfer", auch nicht jeder Straftäter, selbst dann nicht, wenn man ihn als "Terroristen" bezeichnet.

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Pauschalurteil Westerwelles ist rechtswidrig

An der Unterscheidung von aufständischen Kämpfern und Zivilisten kommt man also auch in Afghanistan nicht vorbei; man hätte sich sonst die penible Untersuchung des von Oberst Georg Klein befohlenen Bombardements in Kundus ersparen können. Nur Aufständische, die sich kontinuierlich an bewaffneten Auseinandersetzungen beteiligen, können unter bestimmten Umständen auch außerhalb laufender Kämpfe zu legitimen militärischen Zielen werden. Ein pauschales Einverständnis mit "zielgerichteten Tötungen", wie es der Außenminister formuliert, ist rechtswidrig. So infiziert sich die deutsche Politik mit dem Extralegalen. Die Bundeswehr darf sich auch nicht einfach zum US-Abschussdienstleister machen. Verbrecher, auch Terroristen, müssen grundsätzlich in einem rechtsförmigen Verfahren bestraft werden. Man nennt dieses System Rechtsstaat. Es ist paradox, den Rechtsstaat verteidigen zu wollen, in dem man ihn aussetzt oder kriegsrechtlich überwölbt.

Vor 17 Jahren kam es auf dem Bahnhof in Bad Kleinen zur letzten Schießerei zwischen der Polizei und der RAF, die dem Staat den "Krieg" erklärt hatte. Bei dieser Schießerei kamen ein Polizeibeamter und der Terrorist Wolfgang Grams zu Tode. Bis heute gibt es den - höchstwahrscheinlich falschen - Verdacht, der schon kampfunfähige Grams sei durch einen aufgesetzten Schuss exekutiert worden. Damals trat, um jeglichen bösen Anschein auszuräumen und die politische Verantwortung für die gescheiterte Festnahme zu übernehmen, Bundesinnenminister Rudolf Seiters, CDU, zurück. Solche Sensibilität fehlt der deutschen Politik heute, wenn der Außenminister von zielgerichteten Tötungen wie von Selbstverständlichkeiten spricht.

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  1. Töten auf Kommando
  2. Sie lesen jetzt Tod in der Mittagspause
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(SZ vom 09.08.2010/sukl/gba)