Abstimmung über Koalitionsvertrag:So funktioniert das SPD-Mitgliedervotum

Wer ein SPD-Parteibuch besitzt, darf auch am Mitgliederentscheid zum Koalitionsvertrag teilnehmen.

Jetzt ist die SPD-Basis am Zug. Wer so ein Parteibuch besitzt, darf auch am Mitgliederentscheid zum Koalitionsvertrag zwischen SPD und Union teilnehmen.

(Foto: dpa)

Die SPD-Mitglieder stimmen über den Koalitionsvertrag mit der Union ab. Wer darf mitmachen? Warum hat sich das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigt? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Alexander Kauschanski

Die letzte Hürde auf dem Weg zur großen Koalition ist die Abstimmung der SPD-Mitglieder über den Koalitionsvertrag. Sie findet vom 20. Februar bis zum 2. März statt. Ausgezählt sollen die Stimmen am 4. März sein.

Die Partei wirkt in dieser Frage gespalten. Im Januar beim Sonderparteitag in Bonn befürworteten lediglich 56 Prozent der Delegierten, Koalitionsverandlungen aufzunehmen. Wie die Basis entscheiden wird, gilt als unsicher. Seit Wochen werben vor allem die Jusos um ihren Vorsitzenden Kevin Kühnert für ein Nein zur großen Koalition. Sie starteten eine Kampagne: "Tritt ein, sag nein!".

Ist das Ergebnis der Mitgliederentscheidung endgültig?

Wenn mindestens 20 Prozent der Mitglieder ihre Stimme abgeben, "ist das Votum verbindlich", schreibt die SPD auf ihrer Webseite. Stimmt eine Mehrheit mit Nein, kommt also keine Regierung zustande.

Dürfen alle neu eingetretenen Parteimitglieder abstimmen?

Ja. Eine Stimme abgeben darf jeder, der bis zum 6. Februar um 18 Uhr vom zuständigen Ortsverein aufgenommen und in der Mitgliederdatenbank verzeichnet ist. Zum Stichtag waren das 463 723 Genossen. Seit Neujahr hat die SPD 24 339 neue Mitglieder verzeichnet.

Wer darf überhaupt der Partei beitreten?

Grundsätzlich darf jeder einen Mitgliedsantrag stellen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Man muss also - anders als bei der Bundestagswahl - nicht volljährig sein, um am Votum teilzunehmen. Auch eine deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht nötig.

Ist es möglich, neben der SPD noch in einer anderen Partei Mitglied zu sein?

Nein, der Satzung der SPD zufolge kann niemand einer "konkurrierenden politischen Partei oder Wählervereinigung" angehören. Auch Doppelmitgliedschaften in mehreren Ortsverbänden sind demnach nicht erlaubt.

Konnten Menschen in die SPD eintreten, um am Mitgliedervotum teilzunehmen und direkt wieder auszutreten?

Theoretisch könnte ein Mitglied nach dem Votum wieder aus der Partei austreten. Allerdings hatte der SPD-Vizevorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel die Vereine aufgefordert, die Anträge genau zu überprüfen. "Wer erkennen lässt, dass er nur zehn Euro Beitrag überweist und danach wieder austreten will, hat erkennbar kein Interesse an der Sozialdemokratie", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Bereits 2013 ließ die SPD die Basis über den Eintritt in die große Koalition abstimmen. Es zeigte sich, dass es die meisten Neumitglieder durchaus ernst meinten. Etwa 90 Prozent waren ein halbes Jahr nach dem Votum noch SPD-Mitglied.

Warum hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Mitgliederentscheid der SPD befasst?

Das Karlsruher Gericht hat die Rechtmäßigkeit des SPD-Votums geprüft. Ihm lagen fünf Anträge vor, die es alle abgelehnt hat, zunächst ohne Begründung. Die Antragssteller halten den Mitgliederentscheid für verfassungswidrig, da die Entscheidung über eine Koalition bei den gewählten Abgeordneten im Bundestag liegen müsse. Nach der Bundestagswahl 2013 hatte das Verfassungsgericht das Mitgliedervotum mit der Begründung erlaubt, dass Parteien nicht Teil des Staates seien - und deswegen keine öffentliche Gewalt, gegen die eine Verfassungsbeschwerde eingelegt werden kann.

Wie lief das Mitgliedervotum 2013 ab?

Schon damals gab es in der SPD Vorbehalte gegenüber einer großen Koalition. Diese sollten mit einer Mitgliederabstimmung ausgeräumt werden. Knapp 76 Prozent der Mitglieder befürworteten damals den Koalitionsvertrag. Etwa drei Viertel der damals 475 000 Wahlberechtigten nahmen am Votum teil.

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