Von Javier Cáceres

Die spanische Justiz wird die Folterungen in Guantanamo untersuchen - auch Mitglieder der Bush-Regierung könnten dabei in Bedrängnis geraten.

Die spanische Justiz wird die Folterungen in Guantanamo und weiteren US-Gefangenenlagern der amerikanischen Streitkräfte untersuchen. Dies teilte der Madrider Untersuchungsrichter Baltasar Garzón am Mittwoch mit. Es gebe konkrete Hinweise auf einen systematischen Plan zur Ausführung einer Vielzahl von Folterdelikten an Menschen, die in Guantanamo und Lagern wie Bagram in Afghanistan ihrer Freiheit beraubt worden seien, so Garzón.

Ein Häftling in Guantanamo wird von Soldaten abgeführt. (© Archiv-Foto: AP)

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In seinem zehnseitigen Beschluss erklärt Garzón, dass sich seine Vorermittlungen gegen die "mutmaßlichen Täter, Hintermänner und Komplizen" der Misshandlungen richteten. Dies schließt ausdrücklich Ausführende und Befehlshaber der US-Armee und des Geheimdienstes CIA ein, darüber hinaus aber auch jene Personen, die diesen mutmaßlichen, systematischen Plan zur Misshandlung von Gefangenen "erdacht und autorisiert haben" sollen.

Zwar nennt Garzón keine Namen. Im Lichte jüngster Enthüllungen könnten damit aber auch Mitglieder der damaligen Regierung von US-Präsident George W. Bush in diesen Personenkreis fallen - etwa Ex-Vizepräsident Dick Cheney oder Ex-Außenministerin Condoleezza Rice, die laut einem Untersuchungsbericht des US-Senats die "harschen Verhörtmethoden" gebilligt haben.

Garzón nimmt die Foltervorwürfe von Hamed Abderrahman Ahmed, dem so genannten "spanischen Taliban", sowie drei weiteren Verhöropfern zum Anlass für seine Vorermittlungen. Sein Beschluss geht aber auch auf eine Klage zurück, die Mitte Februar von fünf in Spanien ansässigen Menschenrechtsanwälten eingereicht worden war. Darin waren sechs hochrangige US-Regierungsbeamte, allesamt Juristen, beschuldigt worden, ein Gerüst aus Rechtsvorschriften erstellt zu haben, das die Folterungen von US-Gefangenen erst ermöglicht habe, darunter Alfonso R. Gonzales, der frühere US-Justizminister.

"Sehr guter Anfang"

Garzón erklärt in seinem Beschluss, dass Spaniens Nationaler Gerichtshof zuständig sei, weil es sich mutmaßlich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handele. Diese können von Spaniens Justiz auch jenseits der Landesgrenzen verfolgt werden, weil das Prinzip der universalen Rechtsprechung gilt. Einer der Vorreiter der Anwendung dieses Prinzips war Garzón selbst.

Er stellte 1998 einen Haftbefehl gegen den chilenischen Ex-Diktator Augusto Pinochet aus, der nach einem zweijährigen Hausarrest in London nur knapp und aufgrund politischer Ränkespiele einer Auslieferung nach Madrid entkam. Die Zuständigkeit sei durch die Rechtsprechung der obersten spanischen Gerichte bestätigt worden, schreibt Garzón. "Dies ist ein sehr guter Anfang", sagte Gonzalo Boye, einer der Menschenrechtsanwälte, die eine Klage eingereicht hatten.

Diese hat bereits enorme politische Verwicklungen ausgelöst. Die Regierung des spanischen Ministerpräsidenten José Luis Rodríguez Zapatero hat mit aller Macht versucht, ein Ermittlungsverfahren abzuwenden. So sprach sich die spanische Staatsanwaltschaft Anfang April gegen Ermittlungen aus. US-Präsident Barack Obama gab vor kurzem zu erkennen, dass Washington Druck auf Madrid ausgeübt habe.

Er habe zwar nicht persönlich mit Zapatero über die Klage gesprochen, sagte er in einem Interview mit CNN, sein Team habe aber sehr wohl Kontakt zur spanischen Regierung aufgenommen. "Mein Eindruck ist, dass wir diese Angelegenheit lösen werden", sagte Obama.

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(SZ vom 30.4.2009)