Familienrechtsexperte Horst Luthin spricht von einer überfälligen Entscheidung - und warnt vor einem automatischem Sorgerecht für Väter, die gar kein Interesse an einem "Ausrutscher"-Kind haben.
Horst Luthin, 75, ist Experte für Familienrecht und als Redakteur des juristischen Fachblatts "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" für das Thema Kindschaftsrecht zuständig. Vor seiner Pensionierung arbeitete er als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm.
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SZ: Herr Luthin, hat das Bundesverfassungsgericht den Vätern da nicht zu viel zugestanden? Viele wollen nicht einmal für ihr uneheliches Kind zahlen, geschweige denn dafür sorgen.
Luthin: Nein, es ist nicht zu viel. Der Vater muss ja nicht von seinem neuen Recht Gebrauch machen. Die, die nichts von ihrem Kind wissen wollen, werden nicht zu ihrem Glück gezwungen.
SZ: Also eine gute Entscheidung?
Luthin: Eine überfällige. Der Gesetzgeber hinkt in Deutschland schon seit Jahren der sozialen Wirklichkeit hinterher, in der es neben der Ehe unzählbar viele Lebensformen gibt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haute ihm das 2009 um die Ohren. Er entschied, dass das deutsche Recht, das Mütter bevorzugt, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Das Verfassungsgericht musste reagieren.
SZ: Es hat nun eine Übergangslösung erarbeitet. Sie gilt, bis das Elternrecht geändert ist. Könnte das neue Gesetz ähnlich der Übergangslösung aussehen?
Luthin: Ja, so etwas wäre sinnvoll. Und ich war auch guten Mutes, dass man das hinbekommt. Aber aus den Kommentaren der Justizministerin zu dem Urteil höre ich etwas heraus, das mir Sorge macht. Es klingt, als wolle sie das Sorgerecht nach der Anerkennung der Vaterschaft automatisch an beide Elternteile geben. Das darf nicht passieren. Das würde auch Väter treffen und zwingen, die gar kein Interesse haben, oder kurze Bekanntschaften, bei denen das Kind ein Zufallsprodukt oder Ausrutscher war.
SZ: Es scheint, als würden der ledigen Mutter immer mehr Rechte entzogen.
Luthin: Ja, das ist auch gut so. In der Rechtsprechung steht immer mehr das Kindeswohl im Mittelpunkt und weniger die Willkür der Mutter. Es ist enorm, wie sich das verändert. Als ich Mitte der sechziger Jahre Richter wurde, hatte ein lediger Vater keine Rechte. Er galt bis 1969 nicht einmal als verwandt mit dem Kind. Er war ein reiner Zahl-Vater. Ich habe viele Umgangsverfahren geleitet, in denen der Vater nicht einmal die Erlaubnis bekam, Kontakt zum Kind aufzunehmen, weil die Rechtslage eben so war.
SZ: Aber kann es zum Wohl des Kindes sein, wenn Mutter und Vater über das Sorgerechtstreiten? Wenn ein Gericht entscheidet, was gut ist für das Kind?
Luthin: Das ist natürlich nicht ideal. Ich habe selbst erlebt, wie schwer es für ein Gericht ist zu entscheiden, wo ein Kind am besten aufgehoben ist. Die Frage ist nur, ob es im Streitfall eine bessere Lösung gibt.
SZ: Laut einer Umfrage des Justizministeriums wollen viele ledige Mütter mit den Erzeugern ihrer Kinder nichts mehr zu tun haben. Besteht angesichts der neuen Rechte die Gefahr, dass einige Frauen dem Vater das Kind verschweigen?
Luthin: Das ist nicht auszuschließen. Deswegen könnten einige Väter nichts von ihrem Glück erfahren.
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(SZ vom 04.08.2010/liv)
Treffen mit Abbas in Ramallah
Die bisherige Regelung, dass die Kindesmutter einwilligen muss und beide Partner das gemeinsame Sorgerecht amtlich fixieren müssen, finde ich vorteilhafter. Der Kindesvater leistet ein klares Bekenntnis zu seinem Nachkommen und übernimmt selbstverpflichtend die aktive Verantwortung für das Kindeswohl. Der rechtliche Status entspricht dem einer standesamtlich geschlossenen Ehe, zur Aufhebung bedarf es eines richterlichen Beschlusses, ähnlich zu einer Scheidung. Die neue Regelung hingegen eröffnet der Willkür auf beiden Seiten Tür und Tor. Nicht das zitierte Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt, sondern die Beliebigkeit beider Partner. Der Verlierer ist, wenn es zu Konflikten kommt, das Kind.
Da stellt sich aber schon die Frage wer im Mittelpunkt steht. Zunächst kommt das Kind.
Selbst wenn die Mutter mit dem Vater nichts zu tun haben will, sind Fakten zu schaffen.
Fakten in der Form dass der Vater das Kind auch wenn es sehr klein ist baldmöglichst auch ohne die Mutter sehen darf (PAS Syndrom - Eltern Kind Entfremdung).
Weshalb ? Es gibt Mütter die mit dem Vater nichts zu tun haben wollen und alles daran setzen werden den Vater aus dem Leben des Kindes zu drängen. Bei denen spielt das Wohl des Kindes keine Rolle.
Weshalb also nicht das Sorgerecht grundsätzlich beiden geben. Sollte einer der Elternteile seinen Pflichten nicht nachkommen (das aber bitte sehr sorgfältig anhand von Vorgaben - ohne ABM Massnahmen für Rechtsanwälte - in Vorfeld festlegen) dann wird diesem Elternteil das Sorgerecht entzogen.
Wenn ein Elternteil den Wohnort seines nicht Kindes kennt geschweige und auch kein Lebenszeichen des Kindes hat, so sollte dieser Elternteil umgehend die Zahlungen verweigern.
ich kenne eine Frau, weitläufig verschwägert, da hat der ex-Gatte immer Termine für Wochenendbesuche ausgemacht und sie dann kurzfristig, meist sogar nachdem er eigentlich schon hätte da sein sollen, abgesagt. Kann das gut für ein Kind um die 10 Jahre sein?
Die Ehe war damals wegen der Schwangerschaft geschieden worden, weil er angeblich keine Kinder wollte. In zweiter Ehe hat er dann binnen biologisch kürzester Zeit ein weiteres Kind gezeugt und keinerlei Probleme mit der Vaterrolle gehabt. Beide waren angestellte HNO-Ärzte, also nagten sie nicht am Hungertuch.
Die angebliche Willkür der Mütter entstammt doch einfach oft entsprechend miesem Verhalten der Kinderzeuger. Die Frauen müssen doch die ganze Last der meist ungewollten Schwangerschaft ertragen, selbst wenn sie das Kind dann lieben, ihre eigene private und berufliche Entwicklung ist erst mal weitgehend eingeschränkt. Natürlich mag es "böse" Mütter mit "guten" Vätern geben, die früher das gemeinsame Sorgerecht verweigert haben, aber das ist doch eher die Minderheit.
Die jetzige Regelung sieht für mich nur nach einem aus, Frauen müssen das Sorgerecht haben, Männer können ala Card wählen, wie sie es denn gern hätten und wahrscheinlich wenn das "Spielzeug" Kind keinen Spaß mehr macht einfach aussteigen. Menschen, auch kleine, sind aber nun mal kein Spielzeug von dem man sich je nach Lust und Laune trennen kann. Wer mehr Lasten hat, der muß auch mehr Rechte haben, nur so wird die Sache gerecht.
P.S.: Ich bin keine Frau, falls das jetzt jemand annehmen sollte.
...ein richtiges Familienleben ersetzen die alle nicht.
Aber wenn Hartz-4 für die Eltern interessanter ist, als das Wohl des Kindes...
Man schaue sich mal die wirklichen Gründe bei vielen der alleinerziehenden Frauen genauer an. Gesetze erzeugen bei denen ihnen Unterworfenen angepasste Verhaltensänderungen.
Wenn der liebende Papa das Interesse verloren hat? Das ist nach ein paar Jahren leider eher die Regel als die Ausnahme.
Gemeinsames Sorgerecht ist ok, aber bitte mit vereinfachtem "Ausstieg", wenn der andere seinen Pflichten nicht vernünftig nachkommt. Es kann nicht sein, man wochenlang wegen einer wichtigen Unterschrift hinter jemandem herrennt, der nicht mal ans Telefon geht. Gibts leider, und nicht mal so selten.
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