Die Bundesregierung will die Sanktionsmöglichkeiten gegen sehr gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter verschärfen. Das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf, nach dem Straftäter künftig auch dann in Sicherungsverwahrung genommen werden können, wenn sich ihre Gefährlichkeit erst in der Haft herausstellt.
Die Regierung reagiert damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Während der Grünen-Politiker Christian Ströbele den Gesetzentwurf als zu weit gehend kritisierte, meinte Erwin Huber (CSU), die Regierung sei zu kurz gesprungen. Das Gesetz soll bis zum Sommer verabschiedet werden.
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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte, die geplante Regelung diene dazu, die Allgemeinheit so gut wie nur möglich vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Die Sicherungsverwahrung ist, anders als eine Haftstrafe, zeitlich nicht begrenzt.
Der Täter bleibt wegen seiner besonderen Gefährlichkeit in Gewahrsam, obwohl er seine Schuld durch die Haft eigentlich verbüßt hat. Bisher musste die Sicherungsverwahrung im Urteil angeordnet oder zumindest als Vorbehalt erwähnt werden.
Das geplante Gesetz erlaubt es den Richtern, eine Sicherungsverwahrung auch dann auszusprechen, wenn die Gefährlichkeit des Täters erst nach seiner Verurteilung festgestellt wird. "Damit ist es möglich, dass jemand bis zu seinem Lebensende in Sicherungsverwahrung bleibt", sagte Zypries.
Sie betonte aber auch, dass an ein solches Verfahren besonders hohe Anforderungen gestellt werden müssten, da es sich dabei um ein "Einsitzen ohne Schuld" handele. Die Sicherungsverwahrung könne nur "ultima Ratio im Strafrecht" sein.
Zypries: Absolute Ausnahmen
Mit dem Entwurf reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Mitte Februar entsprechende Landesgesetze als verfassungswidrig eingestuft hatte, weil nur der Bund dazu die Gesetzgebungskompetenz habe.
Die Richter hielten für die nachträgliche Sicherungsverwahrung eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich. Die Bundesregierung interpretierte dies als Handlungsauftrag. In einem weiteren Urteil hatten die Richter zuvor eine zeitlich unbegrenzte Sicherungsverwahrung für verfassungsgemäß erklärt.
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung soll laut Bundesregierung nur bei besonders gefährlichen Straftaten angeordnet werden können, die mit Haftstrafen von mindestens vier Jahren sanktioniert werden und bei der Leib oder Leben des Opfers bedroht wurden. Sie soll außerdem für Täter möglich sein, die nach Ende einer Unterbringung in einer Psychiatrie weiter als sehr gefährlich eingestuft werden.
Auch auf Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 21 Jahren soll die Regelung angewendet werden können. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung soll nur in einer Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern angeordnet werden können. Weitere Voraussetzung sind zwei Gutachten von Experten, die mit dem Fall zuvor nicht befasst waren.
Die Entscheidung soll, wie bei der Sicherungsverwahrung bisher schon üblich, alle zwei Jahre überprüft werden. Die von der Union geforderte Einbeziehung von schweren Vermögensdelikten lehnte Zypries dagegen ab. Dies sei mit der Verfassung nicht vereinbar.
Nach Angaben der Justizministerin geht es bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung um "absolute Ausnahmen". Sie sei bisher lediglich für vier Täter angeordnet worden. Allerdings habe es wesentlich mehr Anträge gegeben, die aber abgelehnt worden seien.
Die Grünen kritisierten den Gesetzentwurf als zu weit gehend. Der Abgeordnete Christian Ströbele sagte der Süddeutschen Zeitung: "Das Ergebnis ist so nicht akzeptabel." Er kritisierte insbesondere, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung auch für Heranwachsende ab 18 Jahren sowie für Täter gelten solle, die zum ersten Mal verurteilt würden.
Eigener Vorschlag Bayerns
Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag sagte, der Entwurf gehe "erheblich über das notwendige Maß hinaus." Beide Politiker begrüßten jedoch, dass die Bundesregierung nach dem Karlsruher Urteil schnell gehandelt habe. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz meinte, der beschlossene Entwurf sei eine "gute Diskussionsgrundlage".
Zypries räumte ein, dass es an einigen Stellen noch Schwierigkeiten in der Koalition geben könnte. Im Grundsatz sei man sich mit den Grünen aber einig.
Der bayerische Staatsminister Erwin Huber(CSU) lehnte den Entwurf als unzureichend ab und kündigte an, man werde am Freitag gemeinsam mit Thüringen einen eigenen Vorschlag in den Bundesrat einbringen.
Huber bemängelte insbesondere, es sei nicht einzusehen, warum in dem Entwurf der Bundesregierung die nachträgliche Sicherungsverwahrung nur ab einer Mindeststrafe von vier Jahren angeordnet werden könne. "Wir sehen für eine solche Grenze keine vernünftige Begründung." Das Ländergremium, in dem die Union die Mehrheit hat, kann das rot-grüne Gesetz aber nur verzögern, nicht jedoch verhindern, da es nicht zustimmungspflichtig ist.
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(SZ vom 11.3.2004)
Reiseknigge: Türkei