Sicherheitsgewerbe:"Schwarze Sheriffs" sollen strenger kontrolliert werden

CDU will Lohnuntergrenze in Deutschland

Schwarze Sheriffs und schwarze Schafe: Nach Übergriffen einiger Securityleute gegen Flüchtlinge sind Reformen nötig.

(Foto: Hannibal Hanschke/dpa)
  • Immer wieder haben Angehörige privater Sicherheitsfirmen Flüchtlinge verprügelt oder in sozialen Netzwerken rassistische Äußerungen gepostet.
  • Ein Bund-Länder-Ausschuss will nun die Zuverlässigkeit des Bewachungspersonals intensiver überprüfen lassen.
  • Alle drei Jahre soll ein erweitertes Führungszeugnis eingeholt werden, außerdem sollen Wachmänner künftig besser ausgebildet werden.

Von Thomas Öchsner, Berlin

In Berlin prügelten Wachmänner auf dem Gelände des Landesamtes für Gesundheit und Soziales auf Asylbewerber ein. In einem Flüchtlingsheim in Burbach filmten sich Security-Leute, zu sehen ist ein Bewohner, der am Boden liegt, die Hände auf dem Rücken gefesselt, im Nacken den Stiefel eines Sicherheitsmannes. In der sächsischen Kleinstadt Heidenheim arbeitete ein Neonazi, der in seiner Freizeit "Kastrationen und Zwangsausweisungen" für kriminelle Ausländer vorschlug, beim Wachpersonal einer Unterkunft für Asylsuchende.

Immer wieder kommt es zu Problemen

Immer wieder kommt es zu derartigen Problemen mit privaten Sicherheitsfirmen, die sich von den Behörden für den Schutz von Flüchtlingseinrichtungen anheuern lassen. Das soll nun besser werden. Ein Bund-Länder-Ausschuss hat vorgeschlagen, die Zuverlässigkeit des Bewachungspersonals intensiver zu überprüfen. Dies geht aus einem Eckpunktepapier des Gremiums hervor, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

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Nach den Übergriffen auf Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen hatte sich im November 2014 unter dem Vorsitz des Bundeswirtschaftsministeriums zunächst eine Arbeitsgruppe gebildet. Darin vertreten waren Experten aus Ministerien verschiedener Länder, des Bundesinnenministeriums sowie der Städte Cottbus, Dortmund und München. Nach vier Sitzungen legten sie nun einen Katalog mit Vorschlägen vor, denen der Bund-Länder-Ausschuss "Gewerberecht" vergangene Woche zugestimmt hat.

Die Chancen, dass dieser umgesetzt wird, dürften daher gut sein. Darin plädieren die Experten dafür, das Bewachungspersonal künftig alle drei Jahre zu überprüfen, so wie dies für Besitzer eines Waffenscheins vorgesehen ist. Dabei sollen die Behörden ein erweitertes Führungszeugnis einholen, um leichter festzustellen, ob es über die Person neue Erkenntnisse gibt, "die seine bei der ersten Prüfung festgestellte Zuverlässigkeit in Frage stellen".

Dafür müssten aber Länderpolizeien einander besser informieren, "damit nicht nur Erkenntnisse der Polizeibehörde des Landes, in dem die Anfrage gestellt wird, berücksichtigt werden". Im Einzelfall soll dem Papier nach sogar eine Anfrage bei den Verfassungsschutzbehörden möglich sein, etwa wenn es um Bewacher von Flüchtlingsunterkünften und Großveranstaltungen geht. Umzusetzen sei dies allerdings nur mit mehr Personal und höheren Ausgaben für "Gewerbeämter, Polizei, Justiz und Bundesamt für Justiz, da zusätzlich geschätzt 100 000 Bewacher pro Jahr zu überprüfen sind".

Zugleich fordert der Ausschuss, Staatsanwaltschaften und Gerichte sollten stärker als bisher die Gewerbebehörden auf Strafsachen aufmerksam machen, "die die Zuverlässigkeit von Bewachern in Frage stellen". Diese Mitteilungen unterblieben leider "in der Praxis häufig". Nötig sei auch, das Bewachungsrecht einheitlich umzusetzen. Manche zweifelhaften Security-Anbieter, die bei größeren Städten keine Bewachererlaubnis mehr erhielten, wichen nämlich mit Erfolg auf kleinere Kommunen aus, die über "wenig Erfahrung mit dieser Materie verfügen".

Die Branche bietet viel Arbeit, aber wenig Qualität

Die Experten schlagen weiter vor, einem Antragsteller eine Bewacherlaubnis zu versagen, "wenn dieser in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt". Auch die Einführung eines amtlichen Bewacherausweises für das Wachpersonal sei zu prüfen. Die Ausweise, die bislang die Arbeitgeber des Bewachungspersonals ausstellen, seien "fälschungsanfällig" sowie "häufig schlecht lesbar und nicht immer aktuell".

Die Bewachungsunternehmer sollen außerdem künftig eine Prüfung absolvieren. An einer sogenannten Unterrichtung teilzunehmen, wird demnach nicht mehr ausreichen. Für das Bewachungspersonal will der Ausschuss ebenfalls eine bessere Ausbildung verbindlich vorschreiben. Bislang reichen lediglich 40 Stunden Unterricht aus, um einen solchen Job zu bekommen. Eine Prüfung ist nur in Ausnahmefällen fällig, etwa beim Einsatz an Diskothekentüren. Dies soll nun für Personal erweitert werden, das bei Großveranstaltungen oder in Flüchtlingsunterkünften in leitender Position eingesetzt wird. Sogar für bessere Lehrmethoden setzt sich der Ausschuss ein. Mit deren Hilfe müssten sich die Industrie- und Handelskammern überzeugen können, "dass der Unterrichtsteilnehmer den Unterrichtsstoff sprachlich und inhaltlich aufgenommen hat".

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