Nach langem Streit hat das Bundeskabinett das neue BKA-Gesetz durchgewunken. Damit werden die Kompetenzen des Bundeskriminalamts weiter ausgeweitet. Aus Opposition und Koalitionsfraktionen kam bis zuletzt Kritik - die Grünen fordern die SPD nun zur Verschleppung des Gesetzes auf.

Die Bundesregierung hat sich am Mittwoch nach jahrelangem Streit auf ein neues BKA-Gesetz geeinigt. Das Kabinett habe dem Entwurf einvernehmlich zugestimmt, verlautete aus Regierungskreisen.

Anzeige

Damit sollen die Kompetenzen des Bundeskriminalamtes (BKA) im Kampf gegen den internationalen Terrorismus erheblich ausgeweitet werden. Das Gesetz, das noch vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen werden muss, erlaubt künftig Videoüberwachung von Wohnungen, Abhören von Telefonen sowie die besonders umstrittenen Online-Durchsuchungen von Computern.

Die Grünen haben die SPD nach dem Kabinettsbeschluss aufgefordert, das neue BKA-Gesetz noch aufzuhalten. Die Sozialdemokraten sollten das Gesetz über zusätzliche Befugnisse des BKA im Bundestag bis zur Bundestagswahl nicht weiterverfolgen, forderte der Parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck nach dem Kabinettsbeschluss in Berlin.

Kritik aus der SPD-Fraktion

Damit wäre das BKA-Gesetz verhindert. Nach dem Kabinettsbeschluss zu dem umstrittenen Vorhaben sprach Beck von einem "schwarzen Tag für die Bürgerrechte". "Das BKA wird damit zur Superbehörde mit sämtlichen Geheimdienstbefugnissen ­ entgegen des verfassungsrechtlichen Trennungsgebots", sagte Beck.

Bis kurz vor der Abstimmung herrschte in der SPD-Fraktion weiter Unmut gegen den Gesetzentwurf von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU).

Der SPD-Innenexperte Sebastian Edathy hatte vor der Kabinettsentscheidung über das BKA-Gesetz mehr Augenmaß bei der Sicherheitspolitik gefordert. "Wir wollen keinen Schnüffelstaat haben, sondern einen Staat, der nicht mit dem Vorschlaghammer, sondern sozusagen zielgenau mit der Pinzette dort vorgeht, wo wir in der Tat Sicherheitsbelange des Staates schützen müssen", sagte der Vorsitzende des Innenausschusses am Mittwoch im ZDF-Morgenmagazin.

"Es ist unzureichend, dass Schäuble nach einer Online-Durchsuchung nur zwei BKA-Beamte prüfen lassen will, ob der Kernbereich privater Lebensgestaltung eines Verdächtigen tangiert wird", sagte er der Tageszeitung Die Welt.

Stattdessen solle zusammen mit den Beamten des Bundeskriminalamts eine unabhängige Instanz die Prüfung vornehmen. "Entweder sollte ein Richter oder ein Vertreter des Bundesdatenschutzbeauftragten herangezogen werden." Dass das BKA sich selber prüfen solle, halte er "nicht für die glücklichste Lösung", so Edathy weiter.

Online-Durchsuchung soll kommen

Nach einem Kompromiss zwischen Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sieht das Gesetz unter anderem die Videoüberwachung von Privatwohnungen und die Online-Durchsuchung auf Computern vor. Dabei geht es um die Installation von Überwachungsprogrammen auf Rechnern. Die SPD lehnt es ebenso wie die Oppositionsfraktionen im Bundestag ab, dass Fahnder dazu auch ohne Wissen des Betroffenen in dessen Wohnung eindringen können.

Erst vor wenigen Wochen verständigten sich Union und SPD in dieser Frage auf einen Kompromiss. Danach wird es Ermittlern - anders als von der CDU/CSU gefordert - nicht gestattet sein, in die Wohnung eines Terrorverdächtigen einzudringen, um auf seinem Computer eine Spionage-Software zu installieren. Auch die bundesweite Rasterfahndung stößt auf erhebliche Bedenken.

Zudem gibt es in der SPD-Fraktion Bedenken gegen die vorgesehene Akustik- und Video-Überwachung von Wohnungen. Die akustische und visuelle Überwachung sollte in der Wohnung eines Nichtverdächtigen nur zulässig sein, wenn diese Maßnahme "zwingend erforderlich für die Gefahrenabwehr" sei, sagte Edathy. Er rechnet damit, dass noch mehrere Punkte des Gesetzes im parlamentarischen Verfahren geändert werden.

Schäuble hält Sorgen der Bevölkerung für unbegründet

Die Unionsfraktion im Bundestag appellierte noch einmal an die SPD, den Kompromiss mitzutragen. Es gehe allein darum, dem BKA auch präventive Befugnisse im Anti-Terror-Kampf einzuräumen. "Dies weiter zu blockieren, ist nicht vertretbar angesichts der Bedrohungsszenarien, die wir unbestritten haben", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen.

Innenminister Schäuble lobte das Gesetz nach der Sitzung als "wichtigen Baustein in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland. Die Regierung schaffe "damit die erforderlichen Befugnisse des Bundeskriminalamts im Kampf gegen den internationalen Terrorismus", sagte er am Mittwochmittag in Berlin.

Er räumte ein, dass die Debatte über das Gesetz für Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt habe. Diese Verunsicherung sei unbegründet.

Leser empfehlen 
Lesetipp aus der aktuellen SZ: Richter gegen Richter

Zoff im Bundesgerichtshof: Eine Personalie führt zu heftigen Verwerfungen – die Akte Karlsruhe. Seite Drei Jetzt lesen ...

(Reuters/dpa/AP/cag/mati/ihe)