Sicherheit:Einsatz der Bundeswehr im Inneren soll erleichtert werden

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Bundeswehrsoldaten vor einem Panzer des Typs Puma in Unterlüß nahe Uelzen (Bild von 2015). (Foto: Getty Images)

Im neuen Weißbuch für das Militär bringt die Bundesregierung eine Grundgesetzänderung ins Spiel. Sie soll den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen.

Von Stefan Braun und Christoph Hickmann, Berlin

In der Bundesregierung gibt es Pläne, den Einsatz der Bundeswehr im Innern zu ermöglichen. Bislang könne die Bundesregierung die Bundeswehr im Innern etwa im "Fall des inneren Notstandes" einsetzen, heißt es in einem Entwurf für das neue Bundeswehr-Weißbuch, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt: "Charakter und Dynamik gegenwärtiger und zukünftiger sicherheitspolitischer Bedrohungen machen hier Weiterentwicklungen erforderlich, um einen wirkungsvollen Beitrag der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr an der Grenze von innerer und äußerer Sicherheit auf einer klaren Grundlage zu ermöglichen."

Im "Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr", so lautet der volle Titel des Dokuments, wird die sicherheitspolitische Gesamtlage analysiert, um daraus Konsequenzen für die Ausrichtung der Bundeswehr abzuleiten. Das erste Weißbuch erschien 1969, das bislang letzte Weißbuch wurde 2006 veröffentlicht. Da sich die sicherheitspolitische Lage seither umfassend geändert hat, war der Ruf nach einem neuen Grundsatzdokument laut geworden. Der nun vorliegende Entwurf ist das Ergebnis eines breiten Prozesses, in dem während des vergangenen Jahres zahlreiche Experten angehört wurden. Beteiligt sind mehrere Ressorts, erstellt wurde der erste Entwurf im Verteidigungsministerium. Nun beginnt der Diskussionsprozess innerhalb der Regierung.

In dem Entwurf wird neben der Thematik des Bundeswehr-Einsatzes im Innern auch auf die bislang geltenden verfassungsrechtlichen Grenzen von Auslandseinsätzen eingegangen. "In jüngster Zeit nimmt die Zahl der Einsätze und Missionen zu, die ein verzugsloses und konsequentes Handeln erfordern", heißt es in dem Dokument. Es werde aber zunehmend schwierig, "den Rahmen einer Einbindung in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einzuhalten". Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Auslandseinsätze nur möglich sind, wenn sich die Bundesrepublik in ein solches System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnet. Zugleich, so der Weißbuch-Text, gebe es mehr und mehr Einsätze "durch Ad-hoc-Kooperationen" von Staaten. "Angesichts der weiter steigenden sicherheitspolitischen Verantwortung Deutschlands" müsse man in der Lage sein, "auch diesen Herausforderungen" Rechnung zu tragen.

Darüber hinaus wird offenbar erwogen, die Rolle des Bundessicherheitsrats (BSR) auszubauen. Diesem Ausschuss des Bundeskabinetts gehört nur ein bestimmter Kreis von Ministern an. Bislang wird er vor allem durch seine Rolle bei der Genehmigung heikler Rüstungsexporte wahrgenommen. Der BSR solle sich künftig "kontinuierlich mit strategischen Fragen" befassen, heißt es im Weißbuch-Entwurf. "Seine Rolle als strategischer Impulsgeber und Steuerungsgremium wird gestärkt." Um dieses Ziel zu erreichen, solle "der Bundessicherheitsrat mit einer Arbeitsstruktur unterlegt" sowie "durch ein nachgeordnetes Koordinierungsgremium ergänzt" werden.

© SZ vom 12.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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