Sexualstrafrecht:Union will Kinder besser schützen

Die Union einigt sich auf Eckpunkte für ein schärferes Sexualstrafrecht. Wer über das Internet sexuell motivierte Kontakte zu Kindern knüpft, soll bestraft werden. Auch der Tausch oder Handel mit Kindernacktbildern müsse per Gesetz verboten werden.

Von Robert Roßmann, Berlin

Die Unionsfraktion will den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung verbessern. Sie präsentierte jetzt ein umfangreiches "Opferschutzpaket". Damit sollen "Lücken im Sexualstrafrecht" geschlossen werden. Das Paket besteht aus mehreren Teilen. Der stellvertretende Unionsfraktionschef Thomas Strobl sagte, mit den Änderungen solle das Strafrecht "an das digitale Zeitalter" angepasst werden.

Dazu sollen unter anderem die Vorschriften gegen das sogenannte Cyber-Grooming verschärft werden. Beim Cyber-Grooming nutzen Erwachsene die Anonymität des Internets, um Kinder zu kontaktieren - etwa, indem sie sich als Gleichaltrige ausgeben. In ihrem Paket verlangt die Unionsfraktion deshalb: "Wer gezielt Kinder und Jugendliche im Internet anspricht mit der Absicht, sexuelle Kontakte zu knüpfen oder Bilder zu erhalten, soll bestraft werden." Auch der Versuch müsse geahndet werden. Strobl sagte der Süddeutschen Zeitung, die jetzigen Regeln reichten nicht aus. Künftig müsse gelten: "Wer Kinder und Jugendliche im Internet anbaggert, um sexuelle Kontakte anzubahnen, muss bestraft werden."

Reaktion auf den Fall Edathy

Die Unionsfraktion reagiert auch auf den Fall Edathy. Die Affäre um den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten habe gezeigt, dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland die Strafbarkeit von Kindernacktbildern unterschiedlich einschätzten, heißt es in dem Unionspapier: "Eine Aufnahme, die in München strafbar ist, kann in Hamburg erlaubt sein." Dies müsse sich aus Gründen der Rechtssicherheit ändern. Die Union wolle deshalb den Handel mit allen Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen verbieten. Dies solle nicht nur für den gewerbsmäßigen Handel gelten, sondern auch für "darüber hinausgehende Praktiken" - wie etwa den Tausch in Internetbörsen. Aus der Sicht der jungen Opfer sei es schließlich egal, ob für die Nacktbilder Geld bezahlt werde oder nicht.

Strobl sagte, Eltern könnten "ihre Kinder selbstverständlich auch weiterhin nackt am Strand oder in der Badewanne fotografieren". Sie dürften aber weder Handel mit den Bildern betreiben, noch diese in Börsen gegen andere Nacktfotos tauschen. Schließlich müsse gelten: "Mit Bildern von nackten Kindern macht man in Deutschland keine Geschäfte."

Die Union will außerdem die Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten gegen Minderjährige und andere Schutzbefohlene deutlich verlängern. Viele dieser Opfer sind erst nach langer Zeit in der Lage, gegen die Täter vorzugehen. Daher soll die Verjährung in diesen Fällen künftig nicht mehr mit dem 21., sondern frühestens mit dem 30. Lebensjahr einsetzen.

Schutz der Intimsphäre im öffentlichen Raum

In ihrem Paket verlangt die Unionsfraktion auch einen besseren Schutz der Intimsphäre vor der Verletzung durch Bildaufnahmen. Bisher würden "unbefugt hergestellte Fotos des höchstpersönlichen Bereichs nur dann geschützt, wenn sie in einer Wohnung oder einem anderen besonders geschützten Raum" gemacht wurden, sagte Strobl. Wenn aber einer Frau beispielsweise in der U-Bahn unter den Rock fotografiert werde, sei das nicht strafbar. Dies sei "vor allem in Zeiten des Internets, in denen solche Bilder Millionen Menschen zugänglich gemacht werden können und praktisch nicht mehr zu löschen sind, nicht akzeptabel". Künftig soll es nach dem Willen der Union deshalb auch strafbar sein, "wenn jemand unbefugt ein Bild oder Video des Intimbereichs einer anderen Person im öffentlichen Raum aufnimmt".

Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf einige Änderungen im Sexualstrafrecht verständigt. Bundesjustizminister Heiko Maas und Familienministerin Manuela Schwesig (beide SPD) prüfen derzeit noch, welche Verschärfungen des Kinder- und Jugendschutzes sie für notwendig halten. Die jetzt von der Unionsfraktion erhobenen Forderungen gehen aber über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus.

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