Für das kommende Jahr stehen wichtige Änderungen an. Einige von ihnen sind zwar noch nicht endgültig beschlossen, werden aber voraussichtlich rückwirkend gelten. Ein Überblick.

Abfindungen: Die Freibeträge für Abfindungen, die ein Unternehmen zahlt, und für Übergangsgelder, die der Staat hohen Beamten gewährt, werden gestrichen. Eine Übergangsregelung sorgt allerdings dafür, dass alle, die bis zum Ende des Jahres 2005 noch eine Abfindung mit ehemaligen Arbeitgebern vereinbaren, die Abschiedsgelder nicht versteuern müssen. Voraussetzung ist aber, dass die Gelder bis 2007 ausgezahlt werden. Bislang konnten solche Zahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 11.000 Euro steuerfrei einbehalten werden.

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Beitragsbemessungsgrenzen: Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt in Westdeutschland um 50 auf 5250 Euro im Monat. Im Osten bleibt sie unverändert bei 4400 Euro. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die in West und Ost einheitliche Bemessungsgrenze von 3525 Euro auf 3562,50 monatlich. Das Bruttoeinkommen über diesen Grenzen bleibt frei von Sozialabgaben.

Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von monatlich 3900 auf 3937,50 Euro in Ost und West. Wessen Verdienst unterhalb dieser Grenze liegt, muss sich in einer der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen versichern.

Degressive Abschreibung:

Unternehmen, die in Maschinen oder andere Wirtschaftsgüter investieren, dürfen im Jahr des Erwerbs wie früher 30 Prozent - und nicht bloß zwanzig Prozent - der Anschaffungskosten abschreiben. Diese Maßnahme ist auf zwei Jahre begrenzt (2006 und 2007) und soll die Wirtschaft ankurbeln. Den Fiskus kostet dies 4,3 Milliarden Euro pro Jahr. Dagegen wird die degressive Abschreibung für Mietwohnungen abgeschafft.

Dienstwagen-Regeln: Die Dienstwagen-Regeln sollen strenger gefasst werden: Bisher mussten Fahrer von Dienstfahrzeugen ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil pauschal versteuern. Künftig soll diese Regelung nur gelten, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Das betrifft allerdings vor allem Freiberufler. Für Angestellte, die ihren Dienstwagen vom Arbeitgeber gestellt bekommen, soll alles beim Alten bleiben.

Eigenheimzulage: Von 1. Januar 2006 an wird der Kauf eines Eigenheimes nicht mehr staatlich gefördert.

Bauherren und Immobilienkäufer, die vor dem 31. Dezember 2005 einen Bauantrag gestellt oder einen Kaufvertrag unterschrieben haben, bekommen noch jährlich 1.250 Euro plus 800 Euro pro Kind. Der Förderzeitraum beträgt acht Jahre.

Wer die Eigenheimzulage bereits bezieht, wird sie auch im vollen Umfang weiter bekommen. Allerdings stimmte der Bundestag auch einer kurzfristigen Änderung der großen Koalition zu, nach der die Zulage ab Januar nicht mehr auf ein "Folgeobjekt" übertragen werden kann. Wer also im achtjährigen Förderzeitraum umzieht, kann damit anders als bisher für die verbleibenden Jahre keine Zulage mehr für die neue Wohnung in Anspruch nehmen.

Entgeltsicherung: Arbeitslose über 50, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und eine neue Stelle finden, die schlechter bezahlt ist als die alte, können die "Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer" in Anspruch nehmen: Wer eine geringer vergütete Beschäftigung annimmt, dem zahlt die Agentur für Arbeit einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Einkommensdifferenz (netto) zwischen vorheriger und neuer Beschäftigung.

Heirats- und Geburtshilfen: Die Steuerfreiheit für die vom Arbeitgeber gewährten Heirats- und Geburtshilfen entfallen ab Beginn 2006. Bislang galt eine begrenzte Steuerfreiheit von 315 Euro.

Hinzuverdienstgrenze für Rentenbezieher: Auf 350 Euro erhöht sich die Hinzuverdienstgrenze für Rentenbezieher, die jünger als 65 sind sowie für Rentner wegen Erwerbsunfähigkeit beziehungsweise wegen voller Erwerbsminderung.

Ich-AG: Der bis zum 31. Dezember 2005 befristete Existenzgründungs-Zuschuss (Ich-AG) wird bis zum 30. Juni 2006 verlängert. Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss werden erst zu einem späteren, noch unbestimmten Zeitpunkt zusammengeführt.

Informationsfreiheitsgesetz: Jeder Bürger erhält unter Beachtung des Daten- und Geheimnisschutzes Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden - ohne ein berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen. Damit können sich Behörden zur Abwehr von Anfragen nicht mehr auf das Amtsgeheimnis berufen. Das Gesetz war eines der letzten, das die rot-grüne Bundesregierung noch - mit FDP-Unterstützung - über die parlamentarischen Hürden brachte.

Ist-Besteuerung bei Umsatzsteuer:

Unternehmen müssen die Umsatzsteuer erst dann abführen, wenn ihr Kunde die Rechnung beglichen hat. In Westdeutschland werden die Grenzen dafür auf 250 000 Euro Umsatz verdoppelt. In Ostdeutschland bleiben sie bei 500 000 Euro. In der Vergangenheit gerieten Unternehmen oft in Zahlungsschwierigkeiten, weil sie die Umsatzsteuer vor dem Erhalt des Rechnungsbetrags ans Finanzamt zahlen mussten.

Landwirtschaft: Landwirte und Futtermittelunternehmer müssen sich künftig registrieren lassen. Nach der europäischen Verordnung zur Futtermittelhygiene, die zum 1. Januar 2006 verwirklicht wird, soll dies die Einrichtungen, die Ausrüstung, das Personal, die Dokumentation und die Qualitätskontrolle umfassen. Dies soll die Futtermittelunternehmer bei der Sicherheit von Futtermitteln stärker in die Verantwortung nehmen. Die Regelung betrifft auch Landwirte, die Futtermittel erzeugen oder an Tiere verfüttern.

Private Handwerkerrechnungen: Wer seine Wohnung oder Haus durch einen Handwerker renovieren lässt oder eine Kinderfrau beschäftigt, soll vom kommenden Jahr an die Kosten teilweise von der Steuer absetzen können. Geplant ist, dass bei Rechnungen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro etwa ein Fünftel der Ausgaben steuerlich abgesetzt werden darf, also maximal 600 Euro. Abzugsfähig soll dabei nur der Lohn der Handwerker sein, nicht aber Materialkosten. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen - zum Beispiel Kinderbetreuung und Raumpflege - sollen stärker gefördert werden.

Riester-Rente: Höhere staatliche Zulagen gibt es bei der Riester-Rente. Die Grundzulage steigt von 76 auf 114 Euro und die Kinderzulage von 92 auf 138 Euro pro Kind. Sonderausgaben können bis zu einem Höchstbetrag von 1575 Euro geltend gemacht werden.

Unisex-Tarife bei der Riester-Rente führen dazu, dass für Männer und Frauen bei der privaten Altersvorsorge künftig identische Beiträge und Leistungen gelten. Bislang mussten Frauen wegen ihrer höheren Lebenserwartung entweder höhere Tarife oder - bei gleichen Tarifen - geringere Auszahlbeträge hinnehmen. Dies wird nun bei Neuverträgen zu Lasten der Männer verändert.

Steuerberatungskosten: Wer in diesem Jahr eine Steuererklärung einreicht, kann die Kosten für den Steuerberater - auch die Rechnungen aus vergangenen Jahren - nicht mehr als Sonderausgaben von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Dies betrifft allerdings nur jenen Teil der Rechnung, der sich auf den privaten Teil der Steuererklärung bezieht, also auf den Mantelbogen und die Anlagen für Kinder. Alle andere Posten, die der Steuerberater in Rechnung stellt, lassen sich künftig als Werbungskosten absetzen - vorausgesetzt, sie lassen sich dem jeweiligen Teil des Einkommens zuordnen. Wenn also der Steuerberater Einkünfte aus selbständiger oder nicht selbständiger Tätigkeit ermittelt, kann der Steuerzahler die Kosten hierfür künftig als Werbungskosten ansetzen.

Steuersparfonds:

Die Steuervorteile für Windkraft-, Medien- oder Schiffsfonds wurden rückwirkend zum 11. November vergangenen Jahres gestrichen. Künftig ist es nicht mehr möglich, mit steuerlichen Verlusten aus solchen Fonds seine Steuerlast zu minimieren.

Tankbelege: Der Verkauf von Tankbelegen im Internet, die von Käufern als Spesen geltend gemacht und von der Steuer abgesetzt werden, gilt künftig als Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5000 Euro Strafe geahndet werden kann.

Verkehr/Bau: Das 1994 eingeführte Sonder-Planungsrecht der Neuen Länder zur Beschleunigung öffentlicher Verkehrsvorhaben wird formal um ein Jahr bis Ende 2006 verlängert. Es enthält auch die Verkürzung des Klageweges auf die eine Instanz des Bundesverwaltungsgerichts. Sobald die Planungsbeschleunigung für wichtige öffentliche Vorhaben im Frühjahr auf ganz Deutschland ausgedehnt sein wird, soll das Sonderrecht Ost in dem neuen Gesetz aufgehen.

Vermietete Immobilien: Private Vermieter konnten bislang Mietwohnungen degressiv abschreiben. Diese Möglichkeit gilt nur noch für Altfälle. Alle Neuabschlüsse, also vermietete Immobilien, die nach dem 31. Dezember 2005 errichtet oder erworben werden, können von 1. Januar 2006 an dann nur noch linear, das heißt in gleich bleibenden Jahresbeträgen abgeschrieben werden. Der Abschreibungssatz beträgt 2 Prozent.

Zuschläge für Feiertags- und Nachtarbeit: Für Zuschläge bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit müssen weiterhin keine Abgaben entrichtet werden, wenn der Stundenlohn nicht mehr als 25 Euro (bislang 50 Euro) beträgt.

58er-Regelung: Die so genannte 58er-Regelung, nach der ältere Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, Arbeitslosengeld I oder II unter vereinfachten Bedingungen zu beziehen, wird bis zum 31. Dezember 2007 verlängert. Sie sind jedoch weiter verpflichtet eine abschlagsfreie Altersrente zum frühesten Zeitpunkt zu beantragen.

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(sueddeutsche.de/SZ vom 29.12.2005)