Selektorenliste der NSA:Doppelter Tresor und 24-Stunden-Überwachung

Datensaugmaschine Bad Aibling

Der BND hatte offenbar über Jahre hinweg Suchbegriffe des US-Geheimdienstes NSA eingesetzt, die gegen deutsche Interessen verstoßen.

(Foto: Stephan Jansen/dpa)

Grüne und Linke klagen in Karlsruhe auf die Herausgabe der Selektorenliste der NSA. Die ganze Sache ist so geheim, dass nun sogar die Klage selbst geheim ist.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Die Klage ist kurz und bündig formuliert. Grüne und Linke ziehen mit einer Organklage vor das Bundesverfassungsgericht "wegen Nichtvorlage sächlicher Beweismittel an den 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages". Angeklagte sind die Bundesregierung und der Chef des Bundeskanzleramtes, Peter Altmaier.

Der 1. Untersuchungsausschuss, das ist der NSA-Ausschuss. Er untersucht seit bald eineinhalb Jahren die weltweite Geheimdienstaffäre, die der US-Whistleblower Edward Snowden aufgedeckt hat. Im vergangenen Jahr beschäftigte sich der Ausschuss vor allem mit der Rolle des Bundesnachrichtendienstes (BND) in der Affäre. Und förderte Erstaunliches zutage: Der BND hatte offenbar über Jahre hinweg Suchbegriffe, sogenannte Selektoren, des US-Geheimdienstes NSA auf seinen Analyserechnern eingesetzt, die gegen deutsche Interessen verstoßen. Auf den Spählisten waren auch Suchbegriffe, die auf europäische Unternehmen wie EADS und Eurocopter sowie französische Behörden hinweisen. Nicht ausgeschlossen, dass sich auch deutsche Unternehmen und Personen auf den Listen befinden. 40 000 solcher faulen Suchbegriffe sind im BND spätestens Anfang März bekannt geworden.

Zu Beginn der Affäre hatte die Bundesregierung noch in Aussicht gestellt, dass die Mitglieder des NSA-Ausschusses schnell Einsicht in die Liste bekommen könnten. Das müsse aber erst mit den Amerikanern abgesprochen werden. Aus wenigen Tagen wurden Wochen, wurden Monate. Inzwischen sollen die Ausschuss-Mitglieder die Liste gar nicht mehr einsehen können, hat die Regierung entschieden. Stattdessen ernannte sie den Juristen Kurt Graulich zur "Vertrauensperson", die die Liste prüfen und dem Ausschuss dann als Sachverständiger zur Verfügung stehen soll.

Jurist Ewer musste die Klage persönlich an Richter Andreas Voßkuhle übergeben

Für Grüne und Linke ist das ein unmögliches Vorgehen. Britta Haßelmann, parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, erklärt, der Ausschuss werde daran gehindert, seinem Auftrag nachzukommen: "Das ist ein völlig inakzeptabler Vorgang."

Bundesregierung und die Ausschuss-Mehrheit von Union und SPD hätten die "Kontrollrechte des gesamten Parlamentes verletzt", sagt die Linken-Obfrau im Ausschuss, Martina Renner. Es könne "keinen Bereich des Regierungshandelns geben, der sich der Kontrolle des Parlamentes entzieht". Grünen-Obmann Konstantin von Notz ist sich nicht mehr sicher: "Kontrolliert das Parlament die Bundesregierung, kontrolliert das Parlament die Geheimdienste? Oder kontrolliert die Regierung sich selbst, kontrollieren die Geheimdienste sich selbst?" Der Regierung erscheine "kein Konstrukt zu absurd, um die Rechte des Parlamentes auszuhebeln".

Wolfgang Ewer, der gemeinsame Prozessbevollmächtigte von Grünen und Linken, rechnet damit, dass eine Entscheidung frühestens in sechs Monaten fällt.

Ein Problem ergibt sich aus den strengen Geheimhaltungsvorschriften. "Sowohl die entscheidenden Begründungen der Bundesregierung für die Vertrauensperson und die entscheidenden völkerrechtlichen Abkommen unterliegen überwiegend dem Geheimschutz", sagt Ewer.

Diese Geheimhaltungsvorschriften haben auch die Arbeit an der Klage erheblich erschwert. Um die Unterlagen in seinem Büro einsehen zu können, hätte er einen doppelt gesicherten Tresor und eine 24-Stunden-Überwachung seiner Kanzlei vorhalten müssen. Er habe dann lieber Räume des Verfassungsschutzes in Anspruch genommen und sich die Akten an ein dortiges Faxgerät mit Verschlüsselungstechnik übermitteln lassen. Mitarbeiter durfte er nicht einbinden.

Am Ende musste er die Klageschrift dem Präsidenten des Verfassungsgerichtes in Karlsruhe, Andreas Voßkuhle, persönlich überreichen. Ewer reiste deswegen an diesem Mittwoch nach Karlsruhe. Das Verfassungsgericht wird wegen der Geheimschutzfragen vor ähnlichen Herausforderungen stehen. Die Klageschrift lässt sich zwar auf den Internetseiten der Fraktionen von Linken und Grünen herunterladen. Große Teile sind aber geschwärzt. Anwalt Ewer, der schon manches Mal mit Staatsgeheimnissen zu tun hatte, hält die Schwärzungen für übertrieben. Für ein "Verwaltungsabkommen, das abgeschlossen wurde vor dem Bau der Berliner Mauer, drängt es sich nicht zwingend auf, dass das geheimhaltungswürdig ist". Auf dieses Abkommen aber beruft sich die Bundesregierung bei ihrem restriktiven Umgang mit der Selektoren-Liste.

Es ist die zweite Klage, die Grüne und Linke im Zusammenhang mit dem NSA-Ausschuss anstrengen. Im vergangenen Jahr hatten sie dagegen geklagt, dass sie Edward Snowden nicht in Berlin als Zeugen vernehmen durften. Dies wies das Verfassungsgericht im Dezember ab.

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