Seehofers Drohung:CSU-Klamauk

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Mit Juristerei hat Seehofers Ankündigung nichts zu tun.

(Foto: AFP)

Das Flüchtlingsproblem ist zu ernst, um darauf mit substanzlosem Spektakel zu antworten - nichts anderes ist Seehofers Ankündigung, gegen Merkels Flüchtlingspolitik beim Bundesverfassungsgericht zu klagen.

Kommentar von Heribert Prantl

Die von Horst Seehofer angekündigte Klage in Karlsruhe ist bloßes Spektakel. Man kann nicht einmal sagen, dass es sich um ein juristisches Spektakel handelt. Denn Juristerei ist in dieser Ankündigung nicht zu erkennen.

Es besteht erstens kein Rechtsschutzbedürfnis. Horst Seehofer und seine CSU sind Koalitionspartner der Regierung in Berlin; Seehofer und die CSU müssen erst einmal versuchen, ihre Politik dort durchzusetzen. Dazu müsste Seehofer allerdings zweitens wissen, welche Politik er überhaupt konkret propagiert: den Bau eines Zauns rund um die Bundesrepublik Deutschland womöglich? Diesen Bau kann er in Karlsruhe gewiss nicht einklagen. Das Bundesverfassungsgericht ist nämlich drittens für Bauprozesse nicht zuständig.

Es ist allerdings, darauf will Seehofer womöglich hinaus, unter anderem für sogenannte Bund-Länder-Streitverfahren zuständig. Diese Verfahren geben dem Bund oder den Bundesländern die Möglichkeit, ihre Kompetenzen im bundesstaatlichen Gefüge zu verteidigen. Das Verfahren ist in Artikel 93 Absatz 1 Nummer 3 Grundgesetz und in den Paragrafen 68 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes geregelt. Aber nicht einmal ein bayerischer Einserjurist wird aus dem Flüchtlingsstreit von Horst Seehofer gegen Angela Merkel eine Klage in Karlsruhe destillieren können - weder unter Einsatz aller juristischen Finessen, noch unter Einsatz einer reichlichen Menge landesüblicher Getränke.

Eine Klage gegen das flüchtlings-freundliche Reden der Kanzlerin?

Wodurch könnte denn, wie Seehofer klagt, die Eigenstaatlichkeit Bayerns gefährdet sein? Durch die neuen Asylgesetze, die in der kommenden Woche im Bundestag verabschiedet werden sollen? Sie entsprechen den Vorstellungen der CSU, ein größerer Teil der Vorschläge, die in diese Gesetze Eingang gefunden haben, stammt von der CSU. Es handelt sich um die schärfsten Regelungen seit der Änderung des Grundrechts auf Asyl im Jahr 1993.

Gegen den Talkshow-Auftritt der Kanzlerin bei Anne Will ist eine Klage in Karlsruhe nicht möglich. Gegen ein flüchtlingsfreundliches Reden der Kanzlerin auch nicht. Will Seehofer darauf klagen, dass Angela Merkel schärfer redet, so wie Seehofers Finanzminister und Konkurrent Markus Söder womöglich? Eine Art Reden-Verschärfung-Verpflichtungsklage? "Wir schaffen das", hat die Kanzlerin gesagt. Will Seehofer ihr das verbieten lassen? Dazu müsste er eine neue Klageform erfinden, eine "Ausschaffungsklage".

Das Flüchtlingsproblem ist zu ernst, um darauf mit CSU-Klamauk zu antworten.

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