Schweizer Gericht:Keine Millionen für Diktator "Baby Doc"

Das in der Schweiz gebunkerte Vermögen des Ex-Diktators "Baby Doc" Duvalier sollte Haiti helfen. Doch das oberste Schweizer Gericht stoppt die Zahlung.

Das Schweizerische Bundesgericht hat die geplante Rückgabe des Vermögens von Haitis Ex-Diktator Jean-Claude Duvalier an den verarmten Karibikstaat vorerst gestoppt.

Jean-Claude Duvalier, dpa

Ex-Diktator Jean-Claude Duvalier mit dem runden Babygesicht macht sich rar. Keine Interviews, keine persönlichen Stellungnahmen - nicht einmal ein aktuelles Foto gibt es von Haitis langjährigem Diktator.

(Foto: Foto: dpa (Archivfoto von November 1977))

Die im Ausland begangenen Straftaten des einstigen Machthabers sind nach schweizerischem Strafrecht bereits verjährt, wie das Gericht mitteilte. Daher könne die Schweiz Haiti keine Rechtshilfe leisten.

Dem Duvalier-Clan wird nach Angaben des Gerichts die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Diese Straftat verjährt in der Schweiz nach 15 Jahren. Da Duvalier im Jahr 1986 gestürzt wurde, trat die Verjährung nach Einschätzung der Richter bereits 2001 ein.

Andere Straftaten wie die Morde der Schlägertruppen der Duvalier-Diktatur verjähren nach Angaben des Gerichts zwar erst nach 30 Jahren.

Das von den Duvaliers angehäufte Vermögen sei aber nicht durch Morde und Körperverletzung, sondern durch Unterschlagung erzielt worden, urteilten die Richter.

Duvalier, besser bekannt unter dem Namen "Baby Doc", soll mehr als hundert Millionen Dollar staatliche Gelder veruntreut haben.

Nach seinem Sturz 1986 wurden seine Konten mit einem Wert von rund 7,6 Millionen Schweizer Franken (5,1 Millionen Euro) in der Schweiz eingefroren. Bei der Gerichtsentscheidung ging es um 4,6 Millionen Dollar (3,3 Millionen Euro), die von Duvaliers Mutters Simone in der Schweiz deponiert wurden.

Haiti hatte sich bereits 1986 mit einem Rechtshilfegesuch an die Schweiz gewandt, seitdem sind Duvaliers Konten gesperrt. Weil gegen Duvalier nach Angaben des Gerichts kein Strafverfahren vorlag, wurde die Herausgabe 1991 und 2002 abgelehnt.

2008 stellte Haiti ein neues Rechtshilfeersuchen, im Februar 2009 ordnete das Justizministerium in Bern die Herausgabe des Vermögens an. Diesen Beschluss hat das Bundesgericht nun aufgehoben. Die jetzt veröffentlichte Entscheidung fällten die Richter bereits am 12. Januar, also wenige Stunden vor dem verheerenden Erdbeben in Haiti mit mindestens 170.000 Toten.

Die Schweizer Regierung beschloss als Reaktion auf das Urteil, die Duvalier-Gelder erneut zu blockieren. Wie die Schweizer Nachrichtenagentur SDA berichtete, will die Regierung das geltenden Recht nun ändern, um das Geld beschlagnahmen und eine Auszahlung an Angehörige verhindern zu können. Damit solle verhindert werden, dass die Schweiz zum "Zufluchtsort für unrechtmäßig erworbene Vermögenswerte" werde.

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