Schule:Pflichtfach Sexualkunde

Figuren von Mann und Frau und Kondom in einem Heft Symbolfoto Sexualkundeunterricht McPODE McPODE

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg fordert Sexualkundeunterricht für jeden Heranwachsenden.

(Foto: imago/McPHOTO)
  • Eine Familie aus Basel hatte 2011 beantragt, ihre damals siebenjährige Tochter vom Sexualkunde-Unterricht freizustellen.
  • Der Streit ging bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
  • Dieser urteilt: Kinder müssen am Aufklärungsunterricht teilnehmen, auch wenn das den Eltern nicht gefällt.

Von Charlotte Theile, Zürich

Fast sieben Jahre ist es her, dass Pädagogen in der Stadt Basel ein neues Konzept für den Sexualkunde-Unterricht vorstellten. Die Bilder davon geistern bis heute durchs Netz: Holzpenisse in zahlreichen Größen und Formen, dazu eine Nachbildung der menschlichen Geschlechtsteile aus Plüsch, augenzwinkernd als Hot-Dog und Brötchen dargestellt. "Muss das sein?", fragten sich viele Zuschauer, die die ästhetisch fragwürdigen Würstchen-Nachbildungen reflexhaft wegklickten. "Verdirbt der Sex-Koffer unsere Kinder?", fragten sich konservative Eltern - und mit ihnen die Schweizer Boulevardzeitung Blick.

Eine Volksinitiative sammelte bald darauf Unterschriften gegen die "Sexualisierung im Kindergarten und in der Primarschule", Eltern zogen vor Gericht, um ihre Kinder während des obligatorischen Aufklärungsunterrichts zu Hause behalten zu dürfen. An diesem Donnerstag nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, den die Eltern als letzte Instanz anriefen, ein Grundsatzurteil veröffentlicht: Schweizer müssen ihre Kinder zum Sexualkundeunterricht schicken - auch wenn ihnen dessen Inhalte nicht gefallen, und auch wenn die Kinder ihres Erachtens nach zu jung für das Thema sind.

Eine Familie aus Basel hatte 2011 beantragt, ihre damals siebenjährige Tochter vom Unterricht freizustellen, sie sah ihr Recht auf Privat- und Familienleben beeinträchtigt. Die Schule hatte das Gesuch abgelehnt, bis zum Schweizer Bundesgericht hatten alle Richter diese Entscheidung bestätigt.

Das Urteil aus Straßburg markiert das Ende einer emotional geführten Debatte. Während die Pädagogen, die hinter dem Konzept standen, ihr Programm als Missbrauchs-Prävention begriffen, sahen andere darin genau das Gegenteil. Politiker der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei und auch einige Vertreter der wertkonservativen Christdemokraten geißelten die sogenannten Sex-Koffer aus dem traditionell progressiven Basel als "pornografisches Material", das in der Lage sei, Kinder zu verstören und zu traumatisieren.

Kritisiert wurde auch der Zuschnitt des neuen Konzepts, das sich nicht nur an Jugendliche in der Pubertät richtete, sondern schon im Kindergarten ansetzte. Die Initiative gegen die "Frühsexualisierung" wollte daher in der Verfassung festschreiben, dass "obligatorischer Unterricht über die menschliche Fortpflanzung" erst vom "vollendeten zwölften Lebensjahr" an erteilt werden könne - und das auch nur von Biologielehrpersonen.

Des Weiteren wäre in der Verfassung ein weitreichender Grundsatz verankert worden: "Die Sexualerziehung ist Sache der Eltern." Das Komitee hatte in der Öffentlichkeit einen schweren Stand - 2012 war bekannt geworden, dass der Kopf der Initiative Jahrzehnte zuvor wegen sexuellen Kontakts zu Minderjährigen verurteilt worden war. Er zog sich daraufhin aus der Kampagne zurück. Der Imageschaden blieb bestehen.

Obgleich die Initiative bis zum Jahr 2013 mehr als die 100 000 nötigen Unterschriften sammelte, wurde sie inzwischen zurückgezogen. Das liegt zum einen daran, dass die Pädagogen auf die massive Kritik reagiert haben: Die Sex-Koffer sind nicht mehr im Einsatz, Reizworte wie "Gender" werden nach Möglichkeit vermieden.

Doch das Konzept, das schon früh auf Fragen zur Sexualität eingehen und Kindern beibringen will, wie sie sich gegen Übergriffe zur Wehr setzen, blieb bestehen. Die Richter in Straßburg betonten nun, dass der Unterricht in der Schweiz Ziele verfolge, die schon für Kinder Bedeutung hätten. Zudem finde keine "systematische" Sexualerziehung statt, Pädagogen würden lediglich auf Fragen der Schüler eingehen.

Ein Urteil, das auch außerhalb der Schweiz auf Interesse stößt. So entbrannte etwa um den baden-württembergischen Lehrplan, der sich unter anderem der "sexuellen Vielfalt" verschrieben hatte, 2015 ein Kulturkampf. Die Konfliktlinien waren ähnlich wie jene in der Schweiz: Während die Befürworter der neuen Sexualerziehung argumentierten, dass der Unterricht Kindern Selbstbewusstsein und dringend benötigtes Alltagswissen mit auf den Weg gebe, befürchteten die Gegner, dass den Kindern Inhalte aufgezwungen würden, die sie verstören oder gar nachhaltig schädigen könnten.

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