Der Antrag der USA ist abgewiesen: Die Schweiz wird Starregisseur Roman Polanski nicht ausliefern. Er stehe nicht mehr länger unter Hausarrest, erklärte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf.
Starregisseur Roman Polanski wird von der Schweiz nicht an die USA ausgeliefert. Das teilte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor der Presse in Bern mit. Polanski stehe nicht länger unter Hausarrest, sagte Widmer-Schlumpf.
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Roman Polanski darf seine elektronische Fußfessel ablegen: Er wird sich vorerst nicht in den USA für einen Missbrauchsfall von 1977 verantworten müssen. (© dpa)
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Die Begründung des Schweizer Justizministeriums: Ein Mangel im Auslieferungsgesuch der USA könne nicht ausgeschlossen werden. "In Anbetracht der nicht ausgeräumten Zweifel bezüglich der Sachverhaltsdarstellung ist das Ersuchen abzulehnen", hieß es etwas umständlich aus dem Ministerium.
Polanski stand monatelang in der Schweiz unter Hausarrest und wehrte sich gegen seine Auslieferung an die USA. Er hatte sich 1977 schuldig erklärt, mit einer 13-Jährigen im Haus von US-Schauspieler Jack Nicholson Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Polanski hatte sich damals in eine wochenlange psychiatrische Behandlung begeben. Allerdings war er dann vor dem Urteilsspruch aus den USA nach Frankreich geflohen und seitdem nie wieder in die Vereinigten Staaten zurückgekehrt.
Als er am 26. September 2009 zum Zürcher Filmfestival reiste, nahmen ihn die Schweizer Behörden deshalb fest - aufgrund eines US-Haftbefehls von 1978. Eigentlich konnte er sich seit seiner Flucht aus den USA in Europa frei bewegen. Deshalb rechnete er auch nicht mit einer Festnahme in der Schweiz.
Im Gegenteil: Nur wenige Monate zuvor, im Dezember 2008, hatte der Oscar-prämierte Filmemacher beantragt, das Verfahren gegen ihn einzustellen. Seine Anwälte waren der Ansicht, dass Fehler des Richters und der Anklage in den siebziger Jahren einen solchen Schritt gerechtfertigt hätten.
Das sahen die US-Behörden anders. Offenbar hatten sie Druck auf die Schweiz ausgeübt, als Polanskis Reisepläne zum Filmfestival bekannt wurden. Die USA hatten zuvor schon mehrfach versucht, Polanski festnehmen zu lassen, unter anderem mit einem Haftbefehl von Interpol im Jahr 2005.
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Protest gegen dritte Startbahn
Zitat querschlaeger :" Habe ich etwas verfälscht ? "
Antwort GhostMan. "Sie erwarten doch nicht ernsthaft eine Antwort auf ihre armselige Anspielung auf eine Behauptung zu Mohamed, oder?
Sie sind wirklich ein bedauernswerter Mensch, schon alleine deswegen, dass Sie hier eine für das Opfer schlimme Tat zum Hassverbreiten benutzen."
1. Ich habe keine Behauptung aufgesellt,sondern einen unbestrittenen Sachverhalt beschrieben.Armselig finde ich höchstens,daß die SZ-Moderation im Koran ausdrücklich erwähnte Sachverhalte unterdrückt.
2. Meine ursprüngliche,später zensierte Einlassung war ausdrücklich an den User _Moslem gerichtet; dieser hatte es nämlich mit dem "Hassverbreiten",wohl in Anbetracht der ethnischen Zugehörigkeit von Polanski. Meine nicht verstandene Botschaft sollte sein : "Wer im Glashaus sitzt,sollte nicht mit Steinen werfen."
3.Es wäre schön,wenn Sie sich ein wenig Ihrer unpassenden persönlichen Wertungen enthielten und stattdessen lieber bei der Sache blieben.
Man erinnere sich an die wundersame Berichterstattung der SZ im Falle der beiden Herren Polanski und Mixa.
Kulturbonus for Herrn Polanski.
Kirchen-Malus für Herrn Mixa.
bleibt der Schweiz erhalten. Diese hat ja auch bisher den in dem sauberen Ländli oft verübten Mißbrauch an Zigeuner-Kindern auch nicht aufgearbeitet.
Das paßt also.
Mitmensch, wäre er schon längst ausgeliefert. Die 2-Klassen-Justiz ist internationalisiert.Wenn man einen gewissen Status erreicht, kann man sich halt alles erlauben. Auch ein Genie muß zu dem stehen,was er gemacht hat.
Meines Wissens wurde Polanski verurteilt. Ich meine, Sie verwechseln 2 wesentliche Fragen: In den USA ist es üblich, das Strafmass erst nach dem Urteil zu verkünden. Was formell (und darin liegt ja gerade das Problem) noch offen war, ist das Strafmass. Das wurde - da hätten Sie recht - nie offiziell festgelegt. Nun ist es aber so, dass beim plea bargaining entweder die Abmachung eingehalten wird (und dann gilt auch das entsprechende Geständnis) oder der Richter hält sie nicht ein. Tatsächlich ist er darin frei. Das aber bedeutet, dass das Geständnis gegenstandslos wird.
Man muss sich also entscheiden. Hat Polanski gestanden? Wenn ja, dann gilt das versprochene Strafmass aufgrund des einvernehmlichen (!) Urteils. Wenn nicht, dann gilt weder Strafmass noch Geständnis und der Prozess wäre neu aufzurollen (resp. der Richter hätte gar nicht aufgrund des Handels verurteilen dürfen).
Jedenfalls ist es nach unserem und durchaus allgemeinem Rechtsverständnis völlig ausgeschlossen, dass ein Richter einen Angeklagten aktiv belügt, wenn es um die rechtlichen Konsequenzen von dessen Handeln geht. Dies gilt auch im informellen Gespräch - nur dass es hier in Europa völlig unüblich wäre und Befangenheit auslösen würde, wenn ein Richter sich vor der formellen Urteilsverkündung über das tatsächliche Strafmass äussern würde.
Es gibt schon Gründe, das amerikanische Justizsystem für ziemlich lotterig zu halten. (Im übrigen scheren sich bekanntermassen amerikanische Richter einen Teufel um internationales Recht. Fragen Sie einmal Ihre Bundesregierung, wie es sich mit dem Recht auf konsularischen Beistand bei nota bene zum Tode Verurteilten deutschen Staatbürgern in den USA verhalten kann. Da ist dann nicht einmal fehlender und international rechtlich zwingender Rechtsbeistand ein Grund, die Hinrichtung aufzuschieben.)
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